FHR (Schüler)

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Bei der Auswahl von Jahrgängen im Schülercontainer, in denen das Erreichen der Fachhochschulreife möglich ist, wird bei Schüler der zusätzliche Reiter FHR angezeigt.

Anzeige des Reiters bei passend ausgewählter Schülermenge.

Über diesen wird individuell berechnet, ob der schulische Teil der Fachhochschulreife erreicht wurde.

Leistungsdaten holen und den FHR berechnen.

Mit dem Schalter Leistungsdaten holen werden die Leistungsdaten, soweit schon vorliegend, der Q1 und Q2 geholt.

Über FHR-Algorithmus starten werden für das Erreichen des FHR und die Schnittoptimierung günstige zwei aufeinander folgende Halbjahre markiert und der FHR wird berechnet.
Hier blendet SchILD-NRW folgenden Hinweis ein:

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Hinweis

Gegenanzeige: In äußerst seltenen Fällen – Wiederholung der Jahrgangsstufe 13/Q2 nach nicht bestandener Abiturprüfung, wenn in der Qualifikationsphase bereits ein Halbjahr der 13/Q2 wiederholt worden ist – kann es vorkommen, dass SchILD die FHR nicht oder nicht richtig ermitteln kann. Bei zwei oder mehreren Fremdsprachen, Gesellschaftswissenschaften oder klassischen Naturwissenschaften kann es in seltenen Fällen (dann, wenn die Halbjahresnoten extrem unterschiedlich sind) vorkommen, dass SchILD nicht die für die Schülerin oder den Schüler optimale Punktzahl der FHR ermittelt. Wir bitten Sie, in solchen Fällen um eine manuelle Kontrolle des von SchILD gelieferten Vorschlags.


Eine Ausgabe könnte so aussehen:

 Altmann, Lena
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 Prüfungsordnung: APO-GOSt(B)10/G8
 Schulischer Teil der Fachhochschulreife erreicht


Das Ergebnis der Berechnung basierend auf den gewählten Halbjahren.

Im unteren Bereich findet sich anschließend die Zusammenfassung.

Wurde ein Jahrgang angewählt, in dem der FHR berechnet werden kann, steht unter Gruppenprozesse ➜ Allgemein der Gruppenprozess Fachhochschulreife prüfen zur Verfügung, über den für die ganze Gruppe die Leistungsdaten geholt, markiert und geprüft werden.

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Hinweis

An BKs findet sich der FHR einmal im Reiter FHR und im Reiter BK-Abschluss. Über den Reiter FHR wird für Schüler des beruflichen Gymnasiums der "schulische Teil des FHR" berechnet, wenn sie den Bildungsgang verlassen. Aus Sicht des BK wird hier also ein FHRs vergeben. Bleiben die Schüler, erhalten sie über ihren normalen BK-Bildungsgang einen "vollen FHR", aus Sicht des BK also den FHR.


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Wichtig!

Die automatische Berechnung durch SchILD-NRW ist als Unterstützung ohne Gewähr zu verstehen. Die Verantwortung für die Korrektheit der Berechnungen trägt die Schule.