Herkunftssprachlicher Unterricht (Tutorial): Unterschied zwischen den Versionen

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===Zeugnis: Abschlusszeugnisse der Sekundarstufe I===
===Zeugnis: Abschlusszeugnisse der Sekundarstufe I===
Die Note wird im Abschlusszeugnis Ende der Sekundarstufe I im Prüfungsjahr, oder zeitverzögert in der Sekundarstufe II unter „Leistungen“ bescheinigt. Unter „Bemerkungen“ wird angegeben, dass die Note auf einer Sprachprüfung nach der Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht beruht und auf welcher Anspruchshöhe die Sprachprüfung abgelegt wurde. Sofern die Sprachprüfung nicht bestanden wurde, wird eine Bescheinigung über die Teilnahme am Unterricht ausgestellt. Als Bemerkung kann folgende Floskel angelegt werden:
Die Note wird im Abschlusszeugnis Ende der Sekundarstufe I im Prüfungsjahr, oder zeitverzögert in der Sekundarstufe II unter „Leistungen“ bescheinigt. Unter „Bemerkungen“ wird angegeben, dass die Note auf einer Sprachprüfung nach der Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht beruht und auf welcher Anspruchshöhe die Sprachprüfung abgelegt wurde.
 
Sofern die Sprachprüfung nicht bestanden wurde, wird eine Bescheinigung über die Teilnahme am Unterricht ausgestellt. Als Bemerkung kann folgende Floskel angelegt werden:


   '''''"Die Note im Fach HERKUNFTSPRACHE beruht auf einer Sprachenprüfung nach der Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht und wurde auf der Anspruchshöhe ANSPRUCHSHÖHE abgelegt."'''''
   '''''"Die Note im Fach HERKUNFTSPRACHE beruht auf einer Sprachenprüfung nach der Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht und wurde auf der Anspruchshöhe ANSPRUCHSHÖHE abgelegt."'''''

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