Herkunftssprachlicher Unterricht (Tutorial): Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: „==Herkunftssprachlicher Unterricht== '''Zielgruppe:''' Schülerinnen und Schülern mit internationaler Familiengeschichte, die ganz normal am Regelunterricht teilnehmen. '''Teilnahmepflicht:''' Die Anmeldung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme. Eine Abmeldung ist nur zum Schuljahresende für das kommende Schuljahr möglich. '''Sprachprüfung:''' Schülerinnen und Schüler, die am Herkunftssprachlichen Unterricht teilgenommen haben, legen am Ende i…“)
 
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Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine Bemerkung auf dem Zeugnis. Diese kann als Floskel unter Schulverwaltung - "Floskeln" bearbeiten in der Floskelgruppe Zeugnisbemerkungen angelegt werden:
Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine Bemerkung auf dem Zeugnis. Diese kann als Floskel unter Schulverwaltung - "Floskeln" bearbeiten in der Floskelgruppe Zeugnisbemerkungen angelegt werden:


'''''"$Vorname$ $Nachname$ hat am Unterricht in HERKUNFTSPRACHE teilgenommen. Die Leistungen werden mit LEISTUNGSNOTE bewertet."'''''
  '''''"$Vorname$ $Nachname$ hat am Unterricht in HERKUNFTSPRACHE teilgenommen. Die Leistungen werden mit LEISTUNGSNOTE bewertet."'''''


Die Herkunftssprache und die Note muss in der Floskel entsprechend eingetragen werden.
Die Herkunftssprache und die Note muss in der Floskel entsprechend eingetragen werden.
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Die Note wird im Abschlusszeugnis Ende der Sekundarstufe I im Prüfungsjahr, oder zeitverzögert in der Sekundarstufe II unter „Leistungen“ bescheinigt. Unter „Bemerkungen“ wird angegeben, dass die Note auf einer Sprachprüfung nach der Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht beruht und auf welcher Anspruchshöhe die Sprachprüfung abgelegt wurde. Sofern die Sprachprüfung nicht bestanden wurde, wird eine Bescheinigung über die Teilnahme am Unterricht ausgestellt. Als Bemerkung kann folgende Floskel angelegt werden:
Die Note wird im Abschlusszeugnis Ende der Sekundarstufe I im Prüfungsjahr, oder zeitverzögert in der Sekundarstufe II unter „Leistungen“ bescheinigt. Unter „Bemerkungen“ wird angegeben, dass die Note auf einer Sprachprüfung nach der Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht beruht und auf welcher Anspruchshöhe die Sprachprüfung abgelegt wurde. Sofern die Sprachprüfung nicht bestanden wurde, wird eine Bescheinigung über die Teilnahme am Unterricht ausgestellt. Als Bemerkung kann folgende Floskel angelegt werden:


'''''"Die Note im Fach HERKUNFTSPRACHE beruht auf einer Sprachenprüfung nach der Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht und wurde auf der Anspruchshöhe ANSPRUCHSHÖHE abgelegt."'''''
  '''''"Die Note im Fach HERKUNFTSPRACHE beruht auf einer Sprachenprüfung nach der Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht und wurde auf der Anspruchshöhe ANSPRUCHSHÖHE abgelegt."'''''


Die Herkunftssprache und die Anspruchshöhe (ESA, EESA und MSA) muss in der Floskel entsprechend eingetragen werden.
Die Herkunftssprache und die Anspruchshöhe (ESA, EESA und MSA) muss in der Floskel entsprechend eingetragen werden.
Zeile 39: Zeile 39:
Auf dem Abiturzeugnis und den Abgangszeugnisse der Sekundarstufe II erfolgt keine Bescheinigung der Prüfungsnote unter Leistungen, sondern lediglich das erreichte GER-Niveau B1 unter "Fremdsprachen" auf Seite 4 mit folgender Bemerkung:
Auf dem Abiturzeugnis und den Abgangszeugnisse der Sekundarstufe II erfolgt keine Bescheinigung der Prüfungsnote unter Leistungen, sondern lediglich das erreichte GER-Niveau B1 unter "Fremdsprachen" auf Seite 4 mit folgender Bemerkung:


'''''"Das für HERKUNFTSPRACHE ausgewiesene Niveau wurde durch eine Sprachprüfung nach der Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht erreicht.“"'''''
  '''''"Das für HERKUNFTSPRACHE ausgewiesene Niveau wurde durch eine Sprachprüfung nach der Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht erreicht.“"'''''


===Bescheinigung===
===Bescheinigung===

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