Datenschutzhinweise (Verwaltung Hilfe): Unterschied zwischen den Versionen

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Bitte informieren Sie sich über die Art und Anzahl der Daten, die verwaltet werden dürfen, und halten Sie auch deren Löschungsfristen ein. Beachten Sie dabei bitte auch die Anbietungspflicht an die zuständigen Archive nach § 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW.
Bitte informieren Sie sich über die Art und Anzahl der Daten, die verwaltet werden dürfen, und halten Sie auch deren Löschungsfristen ein. Beachten Sie dabei bitte auch die Anbietungspflicht an die zuständigen Archive nach § 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW.
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* Downloadlink zur VO-DV-I: https://www.schulministerium.nrw/Recht/Schulrecht/Verordnungen/VO-DV_I.pdf
[[Datei:SchILD_Datenschutz_LinksDatenschutzkonzept.png|thumb|Informationen zum Datenschutz auf der Seite des MSB. Stand Mai 2023.]]
* Einen Link zur VO-DV-II: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000663
Auf der Seite für [https://www.svws.nrw.de/links Schulverwaltungssoftware des MSB] findet sich unter dem Punkt '''Links''' der Punkt '''Datenschutzkonzept'''.


Die Datenschutzbeauftragen der Schulen, das können auch kommunal bestellte Personen sein, sind in der Regel mit der Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses für die verwendete Software beauftragt.
Unter diesem findet sich eine Zusammenstellung von Informationen und Hinweisen wie
* Hinweise zur DSGVO
* Links auf die VO-DV-I und VO-DV-II
* Muster für Verarbeitungsverzeichnisse


Ein Musterverfahrensverzeichnis für Schild-NRW stellen steht über die Medienberatung zur Verfügung: https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Datensicherheit-und-Datenschutz/Praxishilfen-Datenschutz/Verarbeitungsuebersicht-Schule/
und mehr.  


[[Kategorie: SchILD-NRW]]
[[Kategorie: SchILD-NRW]] [[Kategorie: Hilfe]]

Version vom 9. Mai 2023, 17:00 Uhr

Beim Systemstart wird der Datenschutzhinweis angezeigt (Stand: Mai 2023).

Bei jedem Systemstart wird der Datenschutzhinweis angezeigt. Die Kenntnisnahme ist mit OK zu bestätigen.

Ein Klick auf Abbrechen führt zum Programmende.

Die automatische Verarbeitung von personenbezogenen Daten unterliegt konkreten Bestimmungen, die in NRW in den Verordnungen zur Verarbeitung elektronischer Daten beschrieben sind.

Dabei legt die VO-DV-I fest, welche Schülerdaten verwaltet werden dürfen und wie diese Verwaltung auszusehen hat.

Die Speicherung der Lehrerdaten wird von der VO-DV-II geregelt.

Bitte informieren Sie sich über die Art und Anzahl der Daten, die verwaltet werden dürfen, und halten Sie auch deren Löschungsfristen ein. Beachten Sie dabei bitte auch die Anbietungspflicht an die zuständigen Archive nach § 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW.

Informationen zum Datenschutz auf der Seite des MSB. Stand Mai 2023.

Auf der Seite für Schulverwaltungssoftware des MSB findet sich unter dem Punkt Links der Punkt Datenschutzkonzept.

Unter diesem findet sich eine Zusammenstellung von Informationen und Hinweisen wie

  • Hinweise zur DSGVO
  • Links auf die VO-DV-I und VO-DV-II
  • Muster für Verarbeitungsverzeichnisse

und mehr.