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'''Sprachprüfung:''' Schülerinnen und Schüler, die am Herkunftssprachlichen Unterricht teilgenommen haben, legen am Ende ihres Bildungsgangs in der Sekundarstufe I verpflichtend die Sprachprüfung im Herkunftssprachlichen Unterricht nach § 5 Absatz 3 APO-S I auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab (nur ESA, EESA und MSA, nicht MSAQ-E). | '''Sprachprüfung:''' Schülerinnen und Schüler, die am Herkunftssprachlichen Unterricht teilgenommen haben, legen am Ende ihres Bildungsgangs in der Sekundarstufe I verpflichtend die Sprachprüfung im Herkunftssprachlichen Unterricht nach § 5 Absatz 3 APO-S I auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab (nur ESA, EESA und MSA, nicht MSAQ-E). | ||
Schülerinnen und Schüler können mit einer mindestens guten Leistung in der Sprachprüfung bei der Vergabe der '''''Abschlüsse''''' nach §§ 40 bis 42 APO-S I (ESA, EESA, MSA, nicht MSA-Q) eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen. | * Schülerinnen und Schüler können mit einer mindestens guten Leistung in der Sprachprüfung bei der Vergabe der '''''Abschlüsse''''' nach §§ 40 bis 42 APO-S I (ESA, EESA, MSA, nicht MSA-Q) eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen. | ||
* Die Note hat keine Relevanz für die Versetzung beziehungsweise die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe! Sie ist damit kein Ausgleich bei der Versetzungsentscheidung und kein Ausgleich bei der Erteilung der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (MSAQ-E). | |||
Die Note hat keine Relevanz für die Versetzung beziehungsweise die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe! Sie ist damit kein Ausgleich bei der Versetzungsentscheidung und kein Ausgleich bei der Erteilung der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (MSAQ-E). | * Eine '''vollständige Teilnahme am HSU''' berechtigt in der gymnasialen Oberstufe zur Teilnahme am Kurs der fortgeführten Fremdsprache in dieser Sprache. | ||
* Bei '''nicht vollständiger Teilnahme''' berechtigt die Note "ausreichend" nach einem ''Abschluss der Prüfung auf MSA-Niveau'' zur Belegung der fortgeführten Fremdsprache in dieser Sprache in der gymnasialen Oberstufe. | |||
Eine vollständige Teilnahme am HSU berechtigt in der gymnasialen Oberstufe zur Teilnahme am Kurs der fortgeführten Fremdsprache in dieser Sprache. | * Die Belegungsverpflichtung einer neu einsetzenden Fremdsprache im Umfang von 4 Wochenstunden bei Schülerinnen und Schülern, die in der Sekundarstufe I nur Englisch erlernt haben, bleibt in jedem Fall - auch bei Belegung der fortgeführten Fremdsprache in der HSU-Sprache - bestehen. | ||
* Bei Erreichen einer mindestens ausreichenden Note in der Sprachprüfung im Herkunftssprachlichen Unterricht auf dem Anspruchsniveau des Mittleren Schulabschlusses (MSA) kann diese Sprache in der gymnasialen Oberstufe als fortgeführte Fremdsprache belegt werden, sofern ein entsprechendes Angebot besteht. | |||
Bei nicht vollständiger Teilnahme berechtigt die Note "ausreichend" nach einem ''Abschluss der Prüfung auf MSA-Niveau'' zur Belegung der fortgeführten Fremdsprache in dieser Sprache in der gymnasialen Oberstufe. | |||
Die Belegungsverpflichtung einer neu einsetzenden Fremdsprache im Umfang von 4 Wochenstunden bei Schülerinnen und Schülern, die in der Sekundarstufe I nur Englisch erlernt haben, bleibt in jedem Fall - auch bei Belegung der fortgeführten Fremdsprache in der HSU-Sprache - bestehen | |||
Bei Erreichen einer mindestens ausreichenden Note in der Sprachprüfung im Herkunftssprachlichen Unterricht auf dem Anspruchsniveau des Mittleren Schulabschlusses (MSA) kann diese Sprache in der gymnasialen Oberstufe als fortgeführte Fremdsprache belegt werden, sofern ein entsprechendes Angebot besteht. | |||
==Zeugnisse und Bescheinigungen== | ==Zeugnisse und Bescheinigungen== | ||
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==Einstellungen in Schild-NRW== | ==Einstellungen in Schild-NRW== | ||
===Unterrichtsfächer=== | ===Unterrichtsfächer=== | ||
[[Datei: | [[Datei:SchILD_Tutorials_HSU_FachAnlegenpng.png|thumb|hochkant=1|Unterrichtsfach für Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) anlegen.]] | ||
Legen Sie ein Fach für die Prüfungssprache an | Legen Sie ein Fach für die Prüfungssprache unter ''Kataloge'' ➜ '''Unterrichtsfächer''' an. Hier wird die Sprache als Beispiel verwendet. | ||
===Sprachenfolge=== | * '''ASD-Bezeichnung''': Unterricht für Herkunftssprache - Spanisch | ||
[[Datei: | * '''internes Kürzel''': HSU Spanisch | ||
Tragen Sie das Fach in die Sprachenfolge auf dem Reiter Laufbahninfo ein: | * '''Bezeichnung''': HSU Spanisch | ||
* Fremdsprache: | * '''Bereich auf dem Zeugnis''': Fremdsprachen | ||
* Reihenfolge | * '''Bezeichnung im Zeugnis''': Spanisch | ||
* Referenzniveau: B1 (MSA) | * '''Bezeichnung im Überweisungszeugnis''': Spanisch | ||
* von Jahrgang/Abschnitt: leer lassen, ggf. mit der Taste Entf. leeren | * Sonstige Einstellungen, die anzuhaken sind: '''Fremdsprache''' unter Details und '''Auf Zeugnis''' und '''Sichtbar''' in der Fachübersichtsliste. | ||
* bis Jahrgang/Abschnitt: leer lassen, ggf. mit der Taste Entf. leeren | |||
{{Hinweis|1=Nach Anlegen des Faches sollte SchILD-NRW einmalig neu gestartet werden, damit die Kataloge vollständig neu eingelesen werden.}} | |||
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===Sprachenfolge und Sprachprüfungen=== | |||
[[Datei:SchILD_Tutorials_HSU_Laufbahninfo.png|thumb|hochkant=2|Sprachenfolge für HSU]] | |||
Tragen Sie das Fach in die Sprachenfolge auf dem Reiter ''Schüler'' ➜ '''Laufbahninfo''' ein: | |||
* '''Fremdsprache''': HSU Spanisch (hier im Screenshot SH) | |||
* '''Reihenfolge''': 2. Fremdsprache | |||
* '''Referenzniveau''': B1 (MSA) | |||
* '''von Jahrgang/Abschnitt''': leer lassen, ggf. mit der Taste <code>Entf.</code> leeren | |||
* '''bis Jahrgang/Abschnitt''': leer lassen, ggf. mit der Taste <code>Entf.</code> leeren | |||
'''Sprachprüfungen''' | |||
Tragen Sie die '''Fremdsprache''' ein, die dem HSU entspricht und tragen Sie weiterhin die Daten der Prüfung ein und setzen Sie den Vorgaben entsprechende Haken und das Referenzniveau. | |||
===Leistungsdaten für das Abschlusszeugnis der Sekundarstufe I=== | ===Leistungsdaten für das Abschlusszeugnis der Sekundarstufe I=== | ||
[[Datei: | [[Datei:SchILD_Tutorials_HSU_Leistungsdaten.png|thumb|hochkant=1.5|Leistungsdaten für HSU-Zeugnisdruck]] | ||
Fügen Sie den Leistungsdaten ein Fach hinzu: | Fügen Sie den '''Leistungsdaten''' des Schülers im ''aktuellen Abschnitt'' ein Fach hinzu: | ||
* Fach: | * '''Fach''': HSU Spanisch | ||
* Auf Zeugnis: Aktiviert | * '''Auf Zeugnis''': Aktiviert | ||
* Kursart: leer | * '''Kursart''': leer | ||
* Lehrkraft: leer | * '''Lehrkraft''': leer | ||
* Note: Prüfungsnote | * '''Note''': Prüfungsnote | ||
* Wochenzeiteinheit: leer | * '''Wochenzeiteinheit''': leer | ||
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Zeugnisbemerkung: '''''"Die Note im Fach HERKUNFTSPRACHE beruht auf einer Sprachenprüfung nach der Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht und wurde auf der Anspruchshöhe ANSPRUCHSHÖHE abgelegt."''''' | Setzen Sie auch eine '''Zeugnisbemerkung''': | ||
'''''"Die Note im Fach HERKUNFTSPRACHE beruht auf einer Sprachenprüfung nach der Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht und wurde auf der Anspruchshöhe ANSPRUCHSHÖHE abgelegt."''''' | |||
===Leistungsdaten für Abgangszeugnisse und das Abiturzeugnis=== | ===Leistungsdaten für Abgangszeugnisse und das Abiturzeugnis=== | ||
Zeugnisbemerkung: '''''"Das für HERKUNFTSPRACHE ausgewiesene Niveau wurde durch eine Sprachprüfung nach der Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht erreicht. | Zeugnisbemerkung: | ||
'''''"Das für HERKUNFTSPRACHE ausgewiesene Niveau wurde durch eine Sprachprüfung nach der Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht erreicht."''''' | |||
[[Kategorie: SchILD-NRW]] [[Kategorie: Tutorial]] |