Hallo zusammen,
wir haben eine S, die die 5 freiwillig wiederholt hat und die 8 wiederholen musste. Jetzt ist die S in Klasse 9 nicht versetzt mit Möglichkeit zur Nachprüfung. Wenn ich das richtig sehe, muss sie bei Nichtbestehen der Nachprüfung das Gymnasium verlassen, wegen Überschreitung der Verweildauer. Gibt es dazu eine Bemerkung auf dem Zeugnis (automatisch) von Schild, bzw. musste das Monitum diese Bemerkung nicht automatisch ausweisen? Kann mir da jemand helfen?
Viele Grüße
Britta Statzner
Verweildauer SI
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Viele Grüße
B. Statzner
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Re: Verweildauer SI
Das Standardmonitum weißt meines Wissens nur dann darauf hin, dass die Schule verlassen werden muss, wenn ein Schüler das aktuelle Schuljahr wiederholt. Die Verweildauer in der Sek-I wird, soweit ich weiß, nicht beachtet.
- Uli Dierkes
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Re: Verweildauer SI
Sie können bei der Bezirksregierung (bzw. bei Ihrem Anstaltsdezernenten) eine Ausnahmegenehmigung für die weitere Wiederholung erfragen. Schließlich war die erste Wiederholung freiwillig.
Nachsatz: Ich sehe gerade, dass der Gang zum Dezernenten nicht zwingend ist: die Versetzungskonferenz kann das entscheiden, wenn besondere Gründe vorliegen (§2 APO).
Nachsatz: Ich sehe gerade, dass der Gang zum Dezernenten nicht zwingend ist: die Versetzungskonferenz kann das entscheiden, wenn besondere Gründe vorliegen (§2 APO).
Zuletzt geändert von Uli Dierkes am Montag 8. Juli 2019, 21:26, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Verweildauer SI
Danke, aber heißt das, dass ich auf dem Monitum den Hinweis zur Verweildauer händisch eintragen muss?
Viele Grüße
B. Statzner
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- Uli Dierkes
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Re: Verweildauer SI
Wieso Monitum? Monita gibt's doch zur Mitte des Halbjahres.
Vermutlich meinen Sie das auszufertigende Zeugnis. Dort würde ich eine frei formulierte Bemerkung über die Konsequenzen eines Nichtantretens bzw. eines Nichtbestehens der Nachprüfung hineinschreiben.
Vermutlich meinen Sie das auszufertigende Zeugnis. Dort würde ich eine frei formulierte Bemerkung über die Konsequenzen eines Nichtantretens bzw. eines Nichtbestehens der Nachprüfung hineinschreiben.

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Re: Verweildauer SI
Eigentlich greift der Mahnbrief auf das Jahr des Wechsels in die Sek 1 zurück und berechnet darauf hin ein auftretendes Verweildauerproblem. Ich meine mich zu erinnern, dass bei fehlendem Eintrag des besagten Feldes auch ein Hinweis erscheint, dass der "Verweildauerhinweis" bei fehlendem Eintrag nicht erzeugt werden kann.BriSta hat geschrieben: Montag 8. Juli 2019, 19:46 dass ich auf dem Monitum den Hinweis zur Verweildauer händisch eintragen muss?
Genau, das jetzige Zeugnis führt ja zur Nichtversetzung, also muss zwingend der Hinweis unter Bemerkungen aufgenommen werden, dass der Schüler das Gymnasium verlassen muss (mit dem entspr. § APO-SI bzw. SchG natürlich).Uli Dierkes hat geschrieben: Montag 8. Juli 2019, 21:16 Vermutlich meinen Sie das auszufertigende Zeugnis. Dort würde ich eine frei formulierte Bemerkung über die Konsequenzen eines Nichtantretens bzw. eines Nichtbestehens der Nachprüfung hineinschreiben.
In dem Anschreiben zur Nachprüfung sollte ebenfalls auf die Verweildauer hingewiesen werden. Bei erfolgreicher NP entfällt dann auf dem neuen Zeugnis die Bemerkung.
Viele Grüße, H. Hayen
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Re: Verweildauer SI
Danke.
Klar wird jetzt kein Monitum gedruckt und ich habe auch die Bemerkung auf dem Zeugnis bereits eingefügt. Ich wollte nur wissen, ob es einen automatischen Hinweis bei Erstellung der Mahnungen bzgl. Verweildauer gibt (für den eventuellen nächsten Fall im nächsten Jahr).
Guter Tipp die Bemerkung nochmal auf das Nachprüfungsanschreiben zu schreiben.
Vielen Dank.
Klar wird jetzt kein Monitum gedruckt und ich habe auch die Bemerkung auf dem Zeugnis bereits eingefügt. Ich wollte nur wissen, ob es einen automatischen Hinweis bei Erstellung der Mahnungen bzgl. Verweildauer gibt (für den eventuellen nächsten Fall im nächsten Jahr).
Guter Tipp die Bemerkung nochmal auf das Nachprüfungsanschreiben zu schreiben.
Vielen Dank.

Viele Grüße
B. Statzner
B. Statzner