Abgangszeugnis Jahrgangsstufe 11 (EF) am Gymnasium
Verfasst: Montag 6. Juli 2026, 16:06
Vielleicht kann mir hier jemand Aufschluss über folgenden Sachverhalt geben:
Wenn ein Schüler des Gymnasiums die Oberstufe nach der Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) verlässt, so bekommt derjenige ein Abgangszeugnis nach Anlage 4 APO-GOSt. Soweit klar.
Bekommt derjenige dann als Überschrift "Abgangszeugnis" wie in Seite 1b oder die lange Fassung "Abgangszeugnis und Bescheinigung über den Mittleren Schulabschluss" wie in Seite 1a ausgestellt?
Hintergrund: Seit der Umstellung auf G9 wird der Mittlere Schulabschluss nicht wie im G8 am Ende der Einführungsphase, sondern bereits mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 am Ende der Klasse 10 en passant erworben.
In alten G9-Zeiten (APO-GOSt A und C) gabe es den Zusatz "und Bescheinigung über den Mittleren Schulabschluss" für das Abgangszeugnis gar nicht.
Welche Variante ist laut offizieller Stelle (BzReg, MSB) für die aktuellen G9er nun eigentlich die offizielle? Meines Erachtens geht das aus den Regelungen der APO-GOSt nicht eindeutig hervor, weil beide Varianten begründet werden können (insb. da unsere Schüler am Ende der 10 nur ein normales Versetzungszeugnis nach Anlage 35 APO-S I erhalten, auf dem der Abschluss nicht bescheinigt wird).
Wenn ein Schüler des Gymnasiums die Oberstufe nach der Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) verlässt, so bekommt derjenige ein Abgangszeugnis nach Anlage 4 APO-GOSt. Soweit klar.
Bekommt derjenige dann als Überschrift "Abgangszeugnis" wie in Seite 1b oder die lange Fassung "Abgangszeugnis und Bescheinigung über den Mittleren Schulabschluss" wie in Seite 1a ausgestellt?
Hintergrund: Seit der Umstellung auf G9 wird der Mittlere Schulabschluss nicht wie im G8 am Ende der Einführungsphase, sondern bereits mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 am Ende der Klasse 10 en passant erworben.
In alten G9-Zeiten (APO-GOSt A und C) gabe es den Zusatz "und Bescheinigung über den Mittleren Schulabschluss" für das Abgangszeugnis gar nicht.
Welche Variante ist laut offizieller Stelle (BzReg, MSB) für die aktuellen G9er nun eigentlich die offizielle? Meines Erachtens geht das aus den Regelungen der APO-GOSt nicht eindeutig hervor, weil beide Varianten begründet werden können (insb. da unsere Schüler am Ende der 10 nur ein normales Versetzungszeugnis nach Anlage 35 APO-S I erhalten, auf dem der Abschluss nicht bescheinigt wird).