Vielleicht kann mir hier jemand Aufschluss über folgenden Sachverhalt geben:
Wenn ein Schüler des Gymnasiums die Oberstufe nach der Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) verlässt, so bekommt derjenige ein Abgangszeugnis nach Anlage 4 APO-GOSt. Soweit klar.
Bekommt derjenige dann als Überschrift "Abgangszeugnis" wie in Seite 1b oder die lange Fassung "Abgangszeugnis und Bescheinigung über den Mittleren Schulabschluss" wie in Seite 1a ausgestellt?
Hintergrund: Seit der Umstellung auf G9 wird der Mittlere Schulabschluss nicht wie im G8 am Ende der Einführungsphase, sondern bereits mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 am Ende der Klasse 10 en passant erworben.
In alten G9-Zeiten (APO-GOSt A und C) gabe es den Zusatz "und Bescheinigung über den Mittleren Schulabschluss" für das Abgangszeugnis gar nicht.
Welche Variante ist laut offizieller Stelle (BzReg, MSB) für die aktuellen G9er nun eigentlich die offizielle? Meines Erachtens geht das aus den Regelungen der APO-GOSt nicht eindeutig hervor, weil beide Varianten begründet werden können (insb. da unsere Schüler am Ende der 10 nur ein normales Versetzungszeugnis nach Anlage 35 APO-S I erhalten, auf dem der Abschluss nicht bescheinigt wird).
Abgangszeugnis Jahrgangsstufe 11 (EF) am Gymnasium
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Abgangszeugnis Jahrgangsstufe 11 (EF) am Gymnasium
LG S. Brando
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Re: Abgangszeugnis Jahrgangsstufe 11 (EF) am Gymnasium
Hallo,
Anlage 4 Seite 1a ist für G8 gedacht, wo MSA oder EESA ausgesprochen werden. Anlage 4 Seite 1b ist für G9 gedacht, wo kein Abschluss bescheinigt wird. Kurz: Für G9 reicht "Abgangszeugnis".
Anlage 4 Seite 1a ist für G8 gedacht, wo MSA oder EESA ausgesprochen werden. Anlage 4 Seite 1b ist für G9 gedacht, wo kein Abschluss bescheinigt wird. Kurz: Für G9 reicht "Abgangszeugnis".
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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Re: Abgangszeugnis Jahrgangsstufe 11 (EF) am Gymnasium
Danke.
LG S. Brando
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Re: Abgangszeugnis Jahrgangsstufe 11 (EF) am Gymnasium
Guten Morgen Herr Brando,
meines Erachtens sollte ein Abgangszeugnis nach der EF den Zusatz "und Bescheinigung über den mittleren Schulabschluss" enthalten.
Auf dem Zeugnis der Klasse 10 steht nur, dass der Schüler in die EF versetzt ist und die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben wurde. Nicht alle werden wissen, dass dies den MSA beinhaltet.
Ein Schüler der ein G9-Gymnasium nach der EF verlässt hat ohne den Zusatz keinen expliziten Nachweis über den mittleren Schulabschluss.
Wir haben bis 2013 11er-Abgangszeugnisse mit diesem Zusatz ausgegeben.
Viele Grüße aus Korschenbroich
Rudi Kiefer
meines Erachtens sollte ein Abgangszeugnis nach der EF den Zusatz "und Bescheinigung über den mittleren Schulabschluss" enthalten.
Auf dem Zeugnis der Klasse 10 steht nur, dass der Schüler in die EF versetzt ist und die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben wurde. Nicht alle werden wissen, dass dies den MSA beinhaltet.
Ein Schüler der ein G9-Gymnasium nach der EF verlässt hat ohne den Zusatz keinen expliziten Nachweis über den mittleren Schulabschluss.
Wir haben bis 2013 11er-Abgangszeugnisse mit diesem Zusatz ausgegeben.
Viele Grüße aus Korschenbroich
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Re: Abgangszeugnis Jahrgangsstufe 11 (EF) am Gymnasium
Wie gesagt enthielt das Abgangszeugnis aus den alten G9-Regelungen diesen Zusatz unter der Überschrift "Abgangszeugnis" gar nicht, daher können Sie es eigentlich nicht draufstehen gehabt haben (ansonsten währen die Zeugnisse nicht APO-GOSt-konform gewesen). Das man erreichte Schulabschlüsse und Berechtigungen unter den Zeugnisbemerkungen aufführt, versteht sich meiner Ansicht nach sowieso. Mir ging es nur darum, ob es oben auf dem Zeugnis stehen sollte, weil der Abschluss ja nicht in der Einführungsphase erworben wurde.Rudi.Kiefer hat geschrieben: Mittwoch 8. Juli 2026, 07:50 meines Erachtens sollte ein Abgangszeugnis nach der EF den Zusatz "und Bescheinigung über den mittleren Schulabschluss" enthalten.
Auf dem Zeugnis der Klasse 10 steht nur, dass der Schüler in die EF versetzt ist und die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben wurde. Nicht alle werden wissen, dass dies den MSA beinhaltet.
Ein Schüler der ein G9-Gymnasium nach der EF verlässt hat ohne den Zusatz keinen expliziten Nachweis über den mittleren Schulabschluss.
Wir haben bis 2013 11er-Abgangszeugnisse mit diesem Zusatz ausgegeben.
Insofern bin ich geneigt, der Argumentation von Herrn Raffenberg zu folgen.
LG S. Brando
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Re: Abgangszeugnis Jahrgangsstufe 11 (EF) am Gymnasium
Das ist so ein Fehler im System...
Eigentlich wäre es gut, wenn die 10er am Ende der Sek. 1 alle ein Abschlusszeugnis bekommen würden. Danach beginnt ein neuer Ausbildungsabschnitt mit neuem Abschlussziel. Entsprechend kann man dies verfehlen und mit Abgangszeugnis die Schule verlassen.
Jetzt ist G8 so ein Zwitter gewesen. Man erhielt den SI Abschluss erst Ende der EF, obwohl der neue Ausbildungsabschnitt angebrochen war. Daraus resultierte dieses Abgangszeugnis mit Abschlussvermerk.
Da in G9 Ende der SI nur normale Zeugnisse ausgestellt werden, wenn die SuS die Schule nicht verlassen, bleibt wieder nur das Abgangszeugnis ohne Vermerk, aber mit Bemerkung.
Wer sich das ausgedacht hat...
Aber es gibt in der EF ja auch keine Überweisungszeugnisse, obwohl es die laut SchulG geben müsste...
Mich würde allerdings auch nicht wundern, wenn die BezReg das zukünftig anders kommuniziert, womit die Frage bliebe, wofür Seite 1b gedacht sein soll.
Eigentlich wäre es gut, wenn die 10er am Ende der Sek. 1 alle ein Abschlusszeugnis bekommen würden. Danach beginnt ein neuer Ausbildungsabschnitt mit neuem Abschlussziel. Entsprechend kann man dies verfehlen und mit Abgangszeugnis die Schule verlassen.
Jetzt ist G8 so ein Zwitter gewesen. Man erhielt den SI Abschluss erst Ende der EF, obwohl der neue Ausbildungsabschnitt angebrochen war. Daraus resultierte dieses Abgangszeugnis mit Abschlussvermerk.
Da in G9 Ende der SI nur normale Zeugnisse ausgestellt werden, wenn die SuS die Schule nicht verlassen, bleibt wieder nur das Abgangszeugnis ohne Vermerk, aber mit Bemerkung.
Wer sich das ausgedacht hat...
Aber es gibt in der EF ja auch keine Überweisungszeugnisse, obwohl es die laut SchulG geben müsste...
Mich würde allerdings auch nicht wundern, wenn die BezReg das zukünftig anders kommuniziert, womit die Frage bliebe, wofür Seite 1b gedacht sein soll.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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