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Erinnerung an Mahnungen des Halbjahreszeugnisses?

Verfasst: Donnerstag 30. April 2026, 15:52
von L. Westermann
Guten Tag,
unsere Koordinatoren hätten gerne einen Serienbrief, mit dem wir die versetzungsrelevanten Minderleistungen des letzten Halbjahres in Erinnerung rufen können - ggf. als Ergänzung zum eigentlichen Mahnbrief.
Gibt es so einen Report oder einen ähnlich gestrickten, den man mit einfachen Mitteln anpassen könnte?

Re: Erinnerung an Mahnungen des Halbjahreszeugnisses?

Verfasst: Donnerstag 30. April 2026, 17:56
von GE Schwerte
L. Westermann hat geschrieben: Donnerstag 30. April 2026, 15:52 die versetzungsrelevanten Minderleistungen des letzten Halbjahres
Das können ja eigentlich nur Epochalunterrichte sein.
Und darüber haben die Schüler doch eine mehrfach unterschriebene und gesiegelte Benachrichtigung (vulgo Zeugnis) erhalten.
Reicht das nicht?

Ich würde ggf. den "normalen" Warnbrief ergänzen. Und wieviel Schüler sind bei Ihnen eigentlich davon betroffen?
Bei uns sind es von 1000 SuS geschätzt 2. Und die scheitern nicht an der Minderleistung aus dem ersten Halbjahr. :twisted:

Re: Erinnerung an Mahnungen des Halbjahreszeugnisses?

Verfasst: Sonntag 3. Mai 2026, 08:57
von Raffenberg
Um auf Defizite aufmerksam zu machen erhält ein Schüler im ersten Halbjahr einen Mahnbrief über Epochalfachdefizite, das Halbjahreszeugnis und einen zweiten Mahnbrief aus dem zweiten Halbjahr. So sieht es das Schulgesetz und die APO SI vor.

Ich rate davon ab diese Vorgaben durch eine Erinnerung zu ergänzen. Wenn Sie dieses Verfahren beginnen, könnte eine Elternteil auf die Idee kommen, ein ausbleibende Erinnerung im Zweifelsfall zu bemängeln.

Re: Erinnerung an Mahnungen des Halbjahreszeugnisses?

Verfasst: Dienstag 5. Mai 2026, 09:27
von L. Westermann
Danke für die Infos! Ich gebe die Bedenken weiter.
Zuletzt waren bei uns etwa 10 Schüler betroffen, sie lassen sich natürlich filtern.

Re: Erinnerung an Mahnungen des Halbjahreszeugnisses?

Verfasst: Dienstag 5. Mai 2026, 09:30
von L. Westermann
GE Schwerte hat geschrieben: Donnerstag 30. April 2026, 17:56
L. Westermann hat geschrieben: Donnerstag 30. April 2026, 15:52 die versetzungsrelevanten Minderleistungen des letzten Halbjahres
Das können ja eigentlich nur Epochalunterrichte sein.
Und darüber haben die Schüler doch eine mehrfach unterschriebene und gesiegelte Benachrichtigung (vulgo Zeugnis) erhalten.
Reicht das nicht?
Uns geht es nicht nur um Epochalnoten, sondern um alle Defizite des ersten Halbjahres, die als Warnung für das zweite Halbjahr gelten.
Aber ich gebe Ihnen recht: Die offiziellen Infos sollten reichen.
Allerdings darf man daran zweifeln, wenn man die Rückmeldungen von Eltern und Schülern entgegennehmen muss.

Re: Erinnerung an Mahnungen des Halbjahreszeugnisses?

Verfasst: Dienstag 5. Mai 2026, 14:39
von Raffenberg
Wer bei den Zeugnisnoten nicht wach wird, den erreicht ein Erinnerungsbrief kognitiv auch nicht.

Alle defizitären Fächer auf dem Zeugnis des ersten Halbjahres sollten im 2. Halbjahr bereits einen Mahnhaken mit Datum der Zeugnisausgabe haben. In den Mahnbriefen des 2. Halbjahres sind diese nicht zu nennen. Es gibt aber in der Basisreportsammlung zwei Übersichtsreports, wo diese aufgelistet werden.

https://wiki.svws.nrw.de/mediawiki/inde ... en_drucken