Benötigtes Recht zum Eintragen der Förderschwerpunkte?
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Benötigtes Recht zum Eintragen der Förderschwerpunkte?
Die Förderschwerpunkte werden in SchILD3 ja nur noch unter Aktuelles Halbjahr --> Allgemeine Angaben eingetragen, nicht mehr in Individualdaten II. Welches Recht ist hierfür nötig? Fällt "Aktuelles Halbjahr" unter Leistungsdaten, d.h. müsste das Sekretariat das Recht bekommen, alle Leistungsdaten zu ändern, um Förderschwerpunkte einzutragen? Bislang wurde das dort bei der Anmeldung getan.
- Raffenberg
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Re: Benötigtes Recht zum Eintragen der Förderschwerpunkte?
Hallo,
ich habe es nicht getestet, gehe aber davon aus, dass hierfür das Recht zur Änderung von Leistungsdaten notwendig sind, da die Förderschwerpunkte nur noch zu den Zeitabhängigen Daten gehören und nicht mehr zu den Zeitunabhängigen.
ich habe es nicht getestet, gehe aber davon aus, dass hierfür das Recht zur Änderung von Leistungsdaten notwendig sind, da die Förderschwerpunkte nur noch zu den Zeitabhängigen Daten gehören und nicht mehr zu den Zeitunabhängigen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg