Die Migration von Schild 2.0-Daten bei "Vereinfachter Eingabe für die Zuwanderungsgeschichte" ist immer noch nicht ordentlich umgesetzt. Es gibt Schulformen (z.B. WBK), bei der die detaillierte Abfrage der Daten der Migrationshintergründe nicht erforderlich sind. Aus diesem Grund gibt es auch die vereinfachte Eingabe der Zuwanderungsgeschichte in Schild 2.0.
Diese Option besteht nicht mehr in Schild 3.0., obwohl ich dieses gemäß Art. 5.1 (c) DSGVO für erforderlich erachte: Personenbezogene Daten müssen ... dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“)
Ich kann nicht nachvollziehen, warum eine sinnvolle und datensparsame Option in Schild 3.0 nicht mehr implementiert wurde. Die Kennzeichnung der Felder mit (*) impliziert übrigens eine "Pflichteingabe" und würde Art. 5.1 (c) DSGVO widersprechen.
Migration (vereinfachter Migrationshintergrund) und Art. 5.1 c DSGVO
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A. Schüller
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Re: Migration (vereinfachter Migrationshintergrund) und Art. 5.1 c DSGVO
Für die vereinfachte Eingabe für die Zuwanderungsgeschichte kann an dieser Stelle "ohne Angabe" beispielsweise für das Geburtsland ausgewählt werden. So wird das derzeit auch migriert. Ich habe das nicht getestet, aber eigentlich sollte das mit der Auswahl "ohne Angabe" für die Statistik durchlaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Schüller
Anne Schüller