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Rechtsbehelfsbelehrung
Verfasst: Montag 2. Februar 2026, 07:46
von Klapet
Auf den Zeugnissen muss lt. Schulmail die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:“ Gegen dieses Zeugnis können Sie innerhalb eines Monats Widersprich bei der (Name und Anschrift der ausstellenden Schule) erheben.“
Gibt es hierzu heute noch neue Zeugnisformulare oder wie ändere ich dies?
Re: Rechtsbehelfsbelehrung
Verfasst: Montag 2. Februar 2026, 09:19
von WJohannsen
Re: Rechtsbehelfsbelehrung
Verfasst: Dienstag 3. Februar 2026, 08:06
von Struck
Hallo Klapet,
wir haben die neue Formulierung direkt im Reportdesigner in der jeweiligen Zeugnisvorlage geändert. Dazu bitte in den entsprechenden Supreport gehen (SubReport_ZeugnisInfo: Eigene Schule), rechte Maustaste Bearbeiten drücken und den neuen Text unter Rechtsbehelfsbelehrung ersetzen.
Alles speichern und dann sollte der neue Text an der richtigen Stelle stehen.
Viele Grüße
Stefan
Re: Rechtsbehelfsbelehrung
Verfasst: Mittwoch 3. Juni 2026, 17:23
von S.Thomas
Hallo zusammen!
Eine demütige Frage/Bitte an die "Verantwortlichen":
Wird es in der obengenannten Sache noch eine Aktualisierung der "offiziellen" Zeugnisreports für alle Schulformen geben?
Vor 5 Tagen wurde ja eine Aktualisierung für den Bereich Berufskolleg vorgenommen.
https://github.com/SVWS-NRW/Schild-NRW- ... e/releases
Ich halte es für etwas "lästig", wenn in allen Schulen händisch die verschiedenen Zeugnisreports einzeln "umgemodelt" werden müssen, möchte aber auch nicht zu "fordernd" wirken.
Viele Grüße
S. Thomas
Re: Rechtsbehelfsbelehrung
Verfasst: Mittwoch 3. Juni 2026, 17:25
von S.Thomas
Ok, ich lese gerade die heutige Korrespondenz im anderen Thread und bitte bzgl. der doppelten Anfrage um Entschuldigung.
viewtopic.php?t=8662
Re: Rechtsbehelfsbelehrung
Verfasst: Mittwoch 3. Juni 2026, 22:19
von Raffenberg
Verständlicherweise sorgt die Kommunikation für Irritation. Auch bei denjenigen, welche die Reports überarbeiten. Die Bezirksregierungen sagen "sofort" und das MSB "ab 1. August".
Re: Rechtsbehelfsbelehrung
Verfasst: Donnerstag 4. Juni 2026, 11:35
von GE Schwerte
Die Bezirksregierungen sagen viel und manchmal auch nicht immer das Richtige.
Da das Ministerium die übergeordnete Behörde ist, würde ich dem eher vertrauen.
Zumal es jetzt in einem
Runderlass (Punkt 12c) geregelt ist.
Dort steht auch: "Dieser Runderlass tritt am 1. August 2026 in Kraft."
Ansonsten gilt immer: "Der Schulleiter leitet die Schule".
Der Satz ist so wichtig, dass er gleich in mehreren Rechtsvorschriften auftaucht.
Nicht nur im
Schulgesetz NRW, auch in der
ADO.