Hallo zusammen,
wir haben von einer FH die Rückmeldung erhalten, dass unsere Bescheinigung zum Erwerb der "vollen" FHR nicht ausreichend sei. Bislang gab es keine Beanstandungen. Dennoch würde mich interessieren, ob unser Report rechtskonform formuliert ist, oder ob/wie man es besser machen kann. Ich lade mal einen Screenshot und den verwendeten Report mit hoch, der dann im Zusammenspiel mit den ASZ FHRsT (Anlage C) eigentlich den Zugang zur FH ermöglichen soll.
Mich wundert es ein wenig, dass ich in den offiziellen Vorlagen keinen solchen "volle FHR" - Report finde, da die volle FHR doch von allen BG mit FHRsT regelmäßig augestellt werden muss.
Danke für eine Rückmeldung!
Bescheinigung volle FHR nach FHRsT
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
Bescheinigung volle FHR nach FHRsT
- Dateianhänge
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- Volle FHR_BFS_Schulleitung.rtm
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- Screenshot 2025-08-29 volle FHR.jpg (104.24 KiB) 670 mal betrachtet
Viele Grüße
Gerrit Weiß
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Joseph-DuMont-Berufskolleg, Köln
Gerrit Weiß
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Re: Bescheinigung volle FHR nach FHRsT
Guten Tag, die Zuerkennung der vollen Fachhochschulreife erfolgt nicht durch die Schule, sondern durch die Bezirksregierung:
https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/s ... schulreife
Daher gibt es auch keinen passenden Report.
https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/s ... schulreife
Daher gibt es auch keinen passenden Report.
mfG, D.Jakel
Re: Bescheinigung volle FHR nach FHRsT
Hallo,
Danke für den Hinweis - scheint so, dass sich bei uns eine falsche Praxis eingeschlichen hat!
Danke für den Hinweis - scheint so, dass sich bei uns eine falsche Praxis eingeschlichen hat!
Viele Grüße
Gerrit Weiß
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Joseph-DuMont-Berufskolleg, Köln
Gerrit Weiß
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Re: Bescheinigung volle FHR nach FHRsT
Hallo zusammen,
die BR ist nur zuständig, wenn die volle FHR für ein anderes Bundesland zuerkannt werden soll. Sonst ist grundsätzlich die Schule zuständig, die den schulischen Teil der FHR zuerkannt hat.
Vgl. dazu:
https://bass.schule.nrw/6911.htm
Mit freundlichem Gruß
Michael Schiffer
die BR ist nur zuständig, wenn die volle FHR für ein anderes Bundesland zuerkannt werden soll. Sonst ist grundsätzlich die Schule zuständig, die den schulischen Teil der FHR zuerkannt hat.
Vgl. dazu:
https://bass.schule.nrw/6911.htm
Mit freundlichem Gruß
Michael Schiffer
Re: Bescheinigung volle FHR nach FHRsT
Hallo noch mal,
Danke für den Link und ich ergänze mal den Link der (für uns zuständigen) Bezirksregierung Köln:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/ ... ennung-der
Damit bleibt meine Anfrage wohl bestehen, ob es Report-Vorlagen gibt, die ich als Referenz / zum Abgleich mit unserem Report verwenden könnte. Theoretisch müssten ja alle BKs mit BFS die Zuerkennung irgendwie umsetzen.
Für einen Beispielreport oder Kommentare zum hochgeladenen Report wäre ich sehr dankbar.
VG aus Köln
Danke für den Link und ich ergänze mal den Link der (für uns zuständigen) Bezirksregierung Köln:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/ ... ennung-der
Damit bleibt meine Anfrage wohl bestehen, ob es Report-Vorlagen gibt, die ich als Referenz / zum Abgleich mit unserem Report verwenden könnte. Theoretisch müssten ja alle BKs mit BFS die Zuerkennung irgendwie umsetzen.
Für einen Beispielreport oder Kommentare zum hochgeladenen Report wäre ich sehr dankbar.
VG aus Köln
Viele Grüße
Gerrit Weiß
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Joseph-DuMont-Berufskolleg, Köln
Gerrit Weiß
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Joseph-DuMont-Berufskolleg, Köln
Re: Bescheinigung volle FHR nach FHRsT
Guten Tag, meine Aussage war dann wohl nur für das Gymnasium und nicht gültig für das BK richtig.
So ganz überzeugt bin ich für das BK allerdings auch noch nicht:
Anlage 2.3 enthält so ein Zeugnisformular, das von der Schule ausgestellt wird. Interessanterweise ist aber in den Anlagen 2.6 bis 2.8 ein AZ der Bezirksregierung einzutragen. Die Unterschrift erfolgt "im Auftrag". Ich interpretiere das so, dass die Bezirksregierung in diesem Fall den Auftrag an die Schule weitergibt, eine Bescheinigung auszustellen. Insofern könnte es auch die Regel zu sein, dass das Zeugnis bei der Bezirksregierung zu beantragen ist und/oder fachabhängig das eine oder das andere Formular zu nehmen ist.
Mich wundert auch etwas, dass hier immer von "Bescheinigungen" die Rede ist, ich hatte eigentlich gedacht, dass die Bezirksregierung ein "Zeugnis der Fachhochschulreife" ausstellt.
Am Gymnasium gibt es eine solche Bescheinigung nicht. Die APO-GOSt sagt, dass "die Anlage 16 Nr. 4 durch die obere Schulbehörde ausgestellt" wird. Unsere Anlage 16a bescheinigt nur den schulischen Teil.
Unter meinem Link ist ausdrücklich von "An- und Zuerkennung der Fachhochschulreife" die Rede, die Bezirksregierung ist also auch für Zuerkennungen zuständig.

So ganz überzeugt bin ich für das BK allerdings auch noch nicht:
Anlage 2.3 enthält so ein Zeugnisformular, das von der Schule ausgestellt wird. Interessanterweise ist aber in den Anlagen 2.6 bis 2.8 ein AZ der Bezirksregierung einzutragen. Die Unterschrift erfolgt "im Auftrag". Ich interpretiere das so, dass die Bezirksregierung in diesem Fall den Auftrag an die Schule weitergibt, eine Bescheinigung auszustellen. Insofern könnte es auch die Regel zu sein, dass das Zeugnis bei der Bezirksregierung zu beantragen ist und/oder fachabhängig das eine oder das andere Formular zu nehmen ist.
Mich wundert auch etwas, dass hier immer von "Bescheinigungen" die Rede ist, ich hatte eigentlich gedacht, dass die Bezirksregierung ein "Zeugnis der Fachhochschulreife" ausstellt.
Am Gymnasium gibt es eine solche Bescheinigung nicht. Die APO-GOSt sagt, dass "die Anlage 16 Nr. 4 durch die obere Schulbehörde ausgestellt" wird. Unsere Anlage 16a bescheinigt nur den schulischen Teil.
Unter meinem Link ist ausdrücklich von "An- und Zuerkennung der Fachhochschulreife" die Rede, die Bezirksregierung ist also auch für Zuerkennungen zuständig.
mfG, D.Jakel