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B58 Jahr der Ersteinschulung
Verfasst: Mittwoch 27. August 2025, 15:26
von Hauke Hayen
Für welche Jahrgangsstufen muss das Jahr der Ersteinschulung eingetragen werden?
Fehler B58: Individualdaten II: Jahr der Ersteinschulung fehlt (Feld Einschulung).
Ich habe über 100 Schüler der Oberstufe mit diesem Fehler in Schild, ich habe keine Erinnerung, dass das in den letzten Jahren ein bedeutsamer Fehler war.
Re: B58 Jahr der Ersteinschulung
Verfasst: Mittwoch 27. August 2025, 16:00
von Jochen Torspecken
Ohne das jahr der Ersteinschulung kann die Erfüllung der Schulpflicht nicht überprüft werden. Darum der Fehler.
Es sollte aber möglich sein, den Haken "Schulpflicht erfüllt" trotzdem zu setzen., Ohne diesen werden erworbene Abschlüsse (vor allem bei Ehemaligen) nicht in die SCD012 übernommen.
Re: B58 Jahr der Ersteinschulung
Verfasst: Mittwoch 27. August 2025, 17:24
von Hauke Hayen
Ich habe einen Hinweis vergessen zu schreiben: Ich habe die Daten mit Schild3 geprüft.
Mit Schild2 erhalte ich diese Fehler nicht.
In beiden DBs ist bei den betroffnen Schülern der "Schulpflicht erfüllt-Haken" gesetzt.
Re: B58 Jahr der Ersteinschulung
Verfasst: Mittwoch 27. August 2025, 17:25
von GE Schwerte
Jochen Torspecken hat geschrieben: Mittwoch 27. August 2025, 16:00 Ohne das jahr der Ersteinschulung kann die Erfüllung der Schulpflicht nicht überprüft werden. Darum der Fehler. Es sollte aber möglich sein, den Haken "Schulpflicht erfüllt" trotzdem zu setzen.
Aber wir haben Schüler, die noch 15 sind und nun in die EF der Oberstufe eingetreten sind.
(Auch wenn die noch in diesem Kalenderjahr 16 werden.)
Da wäre der Haken "Schulpflicht erfüllt" doch eher falsch, oder?
Meine Lösung wäre, das Jahr der Einschulung einfach nachzupflegen.
(Und das Jahr "Wechsel in Sek II" gleich mit, damit es kurz vor dem Abitur keinen Ärger mit
der Prüfung der Verweildauer gibt.)
Re: B58 Jahr der Ersteinschulung
Verfasst: Mittwoch 27. August 2025, 17:41
von Hauke Hayen
Problem gefunden: Die Migration - oder ein anderer Prozess in Schild3 - hat ab Jahrgang 10 die Ersteinschulung nicht aus Schild2 in Schild3 übertragen.
Nach dem Schuljahreswechsel sind daher nur die Stufen EF und Q1 betroffen.
Alle andernen "Wechseljahre" zur Sek1 und Sek2 sind übernommen worden.
Ich jage einen GP drüber, dann hat sich das.
Re: B58 Jahr der Ersteinschulung
Verfasst: Donnerstag 28. August 2025, 06:16
von Jochen Torspecken
Wer die Oberstufe erreicht hat, hat in der Regel auch die Volzeitschulpflicht (Schulpflicht in der SI) erfüllt.