B58 Jahr der Ersteinschulung

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Hauke Hayen
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B58 Jahr der Ersteinschulung

Beitrag von Hauke Hayen »

Für welche Jahrgangsstufen muss das Jahr der Ersteinschulung eingetragen werden?

Fehler B58: Individualdaten II: Jahr der Ersteinschulung fehlt (Feld Einschulung).

Ich habe über 100 Schüler der Oberstufe mit diesem Fehler in Schild, ich habe keine Erinnerung, dass das in den letzten Jahren ein bedeutsamer Fehler war.
Viele Grüße, H. Hayen
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Jochen Torspecken
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Re: B58 Jahr der Ersteinschulung

Beitrag von Jochen Torspecken »

Ohne das jahr der Ersteinschulung kann die Erfüllung der Schulpflicht nicht überprüft werden. Darum der Fehler.
Es sollte aber möglich sein, den Haken "Schulpflicht erfüllt" trotzdem zu setzen., Ohne diesen werden erworbene Abschlüsse (vor allem bei Ehemaligen) nicht in die SCD012 übernommen.
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Jochen Torspecken
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Hauke Hayen
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Re: B58 Jahr der Ersteinschulung

Beitrag von Hauke Hayen »

Ich habe einen Hinweis vergessen zu schreiben: Ich habe die Daten mit Schild3 geprüft.
Mit Schild2 erhalte ich diese Fehler nicht.
In beiden DBs ist bei den betroffnen Schülern der "Schulpflicht erfüllt-Haken" gesetzt.
Viele Grüße, H. Hayen
GE Schwerte
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Re: B58 Jahr der Ersteinschulung

Beitrag von GE Schwerte »

Jochen Torspecken hat geschrieben: Mittwoch 27. August 2025, 16:00 Ohne das jahr der Ersteinschulung kann die Erfüllung der Schulpflicht nicht überprüft werden. Darum der Fehler. Es sollte aber möglich sein, den Haken "Schulpflicht erfüllt" trotzdem zu setzen.
Aber wir haben Schüler, die noch 15 sind und nun in die EF der Oberstufe eingetreten sind.
(Auch wenn die noch in diesem Kalenderjahr 16 werden.)
Da wäre der Haken "Schulpflicht erfüllt" doch eher falsch, oder?

Meine Lösung wäre, das Jahr der Einschulung einfach nachzupflegen.
(Und das Jahr "Wechsel in Sek II" gleich mit, damit es kurz vor dem Abitur keinen Ärger mit
der Prüfung der Verweildauer gibt.)
Hauke Hayen
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Re: B58 Jahr der Ersteinschulung

Beitrag von Hauke Hayen »

Problem gefunden: Die Migration - oder ein anderer Prozess in Schild3 - hat ab Jahrgang 10 die Ersteinschulung nicht aus Schild2 in Schild3 übertragen.
Nach dem Schuljahreswechsel sind daher nur die Stufen EF und Q1 betroffen.
Alle andernen "Wechseljahre" zur Sek1 und Sek2 sind übernommen worden.
Ich jage einen GP drüber, dann hat sich das.
Viele Grüße, H. Hayen
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Jochen Torspecken
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Re: B58 Jahr der Ersteinschulung

Beitrag von Jochen Torspecken »

Wer die Oberstufe erreicht hat, hat in der Regel auch die Volzeitschulpflicht (Schulpflicht in der SI) erfüllt.
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Jochen Torspecken
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