Versetzung Schule mit Ausnahme

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C._Buchholz
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Versetzung Schule mit Ausnahme

Beitrag von C._Buchholz »

Guten Tag,
mitten in den Ferien eine solch komplizierte Anfrage...sorry...:-).
Die Kernfrage ist: Ist es möglich, die gesamte Schule (Gymnasium) wie immer ins kommende Schuljahr zu versetzen, mit der Ausnahme eines Q2-Schülers, der nach den Ferien eine Nachprüfung zum Abitur ablegen muss? (Fragen Sie mich nach den Gründen bitte nicht, ich kenne sie nicht.)

Hintergrund in etwa: Der Schüler konnte aus bestimmten Gründen die mündliche Prüfung zum regulären Termin nicht bestreiten, er darf in die Nachprüfung. Die bisher erreichten Abiturleistungen und alle sonstigen Noten in den einzelnen Abschnitten sollten trotz Versetzung der Schule so erhalten bleiben, wie sie jetzt sind, denn es muss noch die Nachprüfung eingearbeitet werden sowie das Abiturzeugnis mit allem, was dazu gehört, erstellt werden. Also, nach Wunsch der Stufenleitung soll er weiterhin als "normaler" Q2-Schüler weitergeführt werden.

Die Versetzung der Schule möchte ich sehr ungern erst nach der Nachprüfung machen. Der Schulbetrieb läuft ja an...Mit einer Kopie der DB arbeiten evtl?

Wie geht man da am besten vor? Vielen Dank für Ideen, diesen Fall hatte ich in den 20 Jahren SchilD noch nie...
C. Buchholz
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JensSpeh
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Re: Versetzung Schule mit Ausnahme

Beitrag von JensSpeh »

Analoge Fälle haben wir auch mit Schülern, die die Schule verlassen, nachdem sie zum Sommer ihren Abschluss in der 10 gemacht haben und mittels einer Nachprüfung ihren Abschluss verbessern können.
Wir versetzen die ganze Schule ganz normal. Der Schüler steht dann auf Abschluss.
Für die Eingabe von Nachprüfungsergebnis und ggfs. Neuerstellung des Zeugnisses kann man ihn wieder auf aktiv setzen und dann alles eingeben, drucken etc. Anschließend wieder auf Abschluss setzen.
Der Wunsch der Stufenleitung ist m.E. nicht sinnvoll, der Schüler ist ja kein normaler Q2-Schüler mehr.
Es ist viel einfacher, lediglich diesen einen Schüler durch Änderung des Status wieder zu bearbeiten. So erhält er auch keinen neuen Abschnitt (der dann ja wieder zu löschen wäre), sondern alles, was noch gemacht werden muss, gehört zu seinem letzten Abschnitt.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
C._Buchholz
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Re: Versetzung Schule mit Ausnahme

Beitrag von C._Buchholz »

Danke schön!!!!
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