Sehr geehrte Kollegen:innen,
ich möchte gerne, dass beim Zeugnisausdruck als Vorname nicht nur der einzelne Vorname erscheint, sondern sich der Report die Daten von „Weitere/Alle Vornamen“ holt.
Die Lösung, dass ich in SchiLD einfach alle Vornamen unter „Vorname“ eintrage, möchte ich eigentlich vermeiden.
Kennt da jemand eine oder die Lösung, wie und wo ich da am Report etwas ändern muss/kann?
Danke für Eure Hilfe
Andreas
Zeugnisformular alle Vornamen
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Zeugnisformular alle Vornamen
Andreas Fischer
Universitätsschule der Stadt Köln
50829 Köln
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Re: Zeugnisformular alle Vornamen
Schauen Sie bitte in die INI-Datei der Zeugnisse und dort bei der gewünschten Anlage. Hier finden Sie die Option zur Steuerung des verwendeten Vornamens.
Re: Zeugnisformular alle Vornamen
Vielen Dank Herr Plümper.
In der entsprechenden INI Datei ändert man den Eintrag „V“ für Vorname auf „A“ . Dann verwendet der Report das Feld „weitere Vornamen“, was als „Alle Vornamen“ definiert wird.
Gruß Andreas Fischer
In der entsprechenden INI Datei ändert man den Eintrag „V“ für Vorname auf „A“ . Dann verwendet der Report das Feld „weitere Vornamen“, was als „Alle Vornamen“ definiert wird.
Gruß Andreas Fischer
Andreas Fischer
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Re: Zeugnisformular alle Vornamen
Guten Tag,
Könnten Sie bitte mitteilen, ob es gesetzlich vorgeschrieben ist, nur das Feld "alle Vornamen" für das Zeugnis der 10er und 13er zu benutzen?
Vielen Dank
Könnten Sie bitte mitteilen, ob es gesetzlich vorgeschrieben ist, nur das Feld "alle Vornamen" für das Zeugnis der 10er und 13er zu benutzen?
Vielen Dank
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Re: Zeugnisformular alle Vornamen
Eine solche Regelung findet sich weder im Schulgesetz noch in den Prüfungsordnungen. Es ist jedoch im Interesse der SchülerInnen, dass Zeugnisse ihnen eindeutig zugewiesen werden können durch Abgleich mit z.B. einem Personalausweis. I.d.R. genügt dazu Rufname, Nachname, Geb-Datum.
Würde ich Thomas Müller heißen, von denen es in Deutschland sicherlich hunderte gibt, wäre ich um Eindeutigkeit durch z.B. Angabe weiterer individueller Vornamen bemüht.
Bzgl. der Namensausweiung von Trans-Menschen gab es vor zwei Jahren eine Antwort des MSBs, aus denen sich auch zur hier genannten Fragestellung "welche Vornamen?" einige Anworten ableiten lassen:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/d ... 8-1531.pdf
Würde ich Thomas Müller heißen, von denen es in Deutschland sicherlich hunderte gibt, wäre ich um Eindeutigkeit durch z.B. Angabe weiterer individueller Vornamen bemüht.
Bzgl. der Namensausweiung von Trans-Menschen gab es vor zwei Jahren eine Antwort des MSBs, aus denen sich auch zur hier genannten Fragestellung "welche Vornamen?" einige Anworten ableiten lassen:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/d ... 8-1531.pdf
Viele Grüße, H. Hayen
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Re: Zeugnisformular alle Vornamen
Es ist nicht vorgeschrieben, wie die Felder in SchILD-NRW zu verwenden sind, daher ist hier eine Vorschrift in Bezug auf eine konkrete Schulverwaltssoftware nicht existent.sva 2010 hat geschrieben: Montag 2. Juni 2025, 12:01 Könnten Sie bitte mitteilen, ob es gesetzlich vorgeschrieben ist, nur das Feld "alle Vornamen" für das Zeugnis der 10er und 13er zu benutzen?
Auch wenn es meiner Meinung nach nicht explizit genannt ist: Auf Zeugnisse gehören die Namen der SuS, und die Namen sind die, die auf die "offiziellen Dokumente" gedruckt ist. In der Regel ist dies die Geburtsurkunde, bei Namensänderungen eben das Namensänderungsdokument.
Meine Erfahrung bezüglich der gelebten Praxis bei vielen Schulen ist, dass auf normale Zeugnisse nur der Rufname kommt (also Feld "Rufname", vor der kürzlichen Umbenennung "Vorname") oder halt auch die zwei häufigen Namen, die in "Rufname" erfasst sind. Auf Abschlusszeugnisse und Abgangszeugnisse wird dann der Eintrag "wie in der Geburtsurkunde/Änderungsurkunde" gedruckt. Das funktioniert gut und ich weiß von keiner einzigen Beschwerde - meiner Rechtsauffassung (dies ist keine Rechtsberatung!) nach ist diese Praxis aber falsch - "nur der Rufname" ist halt nicht das, was offiziell die Namen der Person sind. Es gibt einen eingetragenen Namen mit allen Vornamen und das war es.
Bei den normalen Zeugnissen scheint das ein Fall zu sein von "Kann man machen wie man will und niemanden scheint es zu stören, wenn man nicht die volle Namensliste ausgibt". Wie das eine Schule in der Praxis handhaben möchte, soll die Schulleitung entscheiden. Bei End-Zeugnissen würde ich immer "wie in der Urkunde" drucken.
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
Fachberatung, Moderation & SVWS-Dokumentation
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Re: Zeugnisformular alle Vornamen
Ich teile die Rechtsauffassung von Herrn Frodermann: Ein Zeugnis (egal welches) ist eine von der Schule ausgestellte Urkunde
und diese Urkunde sollte den amtlichen Namen des Beurkundeten tragen.
Und das ist halt der Namen laut Geburtsurkunde, im Personalausweis oder in der Namensänderungsurkunde.
Neben der rechtlichen gibt es auch noch die praktische Seite:
In einem kleinen Gymnasium mit 400 Schüler kennt man ja fast alle SuS persönlich.
Da kann man dann auch zwischen vollständigem und "Rufnamen" wechseln.
Gesamtschulen haben öfter das drei- bis vierfache dieser Schülerzahl. Da wird dann die Verwaltung aufwendig.
Aus unserer Praxis: Wie verlangen bei der Anmeldung eine Kopie der Geburtsurkunde, dieser Name
kommt (mit allen Vornamen) in Schild - und damit so auf die Zeugnisse. Es sorgt auch für eine
richtige Schreibweise von ausländischen Namen mit ungewohnten diakritischen Zeichen.
Und nicht immer kennen die Schüler ihren Namen oder können ihn schreiben.
Wenn jemand seinen zweiten, dritten oder vierten Vornamen nicht möchte, muss er sein Zeugnis
nicht herumzeigen. Das sind 2 Zeugnisse pro Jahr, das lässt sich verschmerzen.
Und wir müssen in Schild nur noch die Namen ändern, die falsch eingetippt sind oder
die sich (z.B. durch Scheidung oder Adoption) geändert haben.
Viel schlimmer sind (selbst erlebte) Fälle wie dieser:
Ein Abiturzeugnis wurde auf "Karl Müller" ausgestellt, die Universität hat aber die Immatrikulation
verweigert, weil der Schüler laut Personalausweis und Geburtsurkunde "Karl-Heinz Müller" hieß.
Und "Karl-Heinz" hatte kein Abitur, nur "Karl".
Das passierte in den Sommerferien, die Schule war geschlossen und konnte kein neues Zeugnis ausstellen,
danach waren die Uni-Fristen abgelaufen.
Mit Schild 3 und nur noch einem Vornamensfeld wird sich das ja ohnehin irgendwann erledigt haben.
Und was ist eigentlich der Sinn der unterschiedlichen Behandlungsweise?
Wenn jemand "Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester" mit Vornamen
heißt, kommt das halt so aufs Zeugnis. Immerhin kann man es mit diesem Vornamen in Deutschland
sogar bis zum Ministeramt schaffen.
und diese Urkunde sollte den amtlichen Namen des Beurkundeten tragen.
Und das ist halt der Namen laut Geburtsurkunde, im Personalausweis oder in der Namensänderungsurkunde.
Neben der rechtlichen gibt es auch noch die praktische Seite:
In einem kleinen Gymnasium mit 400 Schüler kennt man ja fast alle SuS persönlich.
Da kann man dann auch zwischen vollständigem und "Rufnamen" wechseln.
Gesamtschulen haben öfter das drei- bis vierfache dieser Schülerzahl. Da wird dann die Verwaltung aufwendig.

Aus unserer Praxis: Wie verlangen bei der Anmeldung eine Kopie der Geburtsurkunde, dieser Name
kommt (mit allen Vornamen) in Schild - und damit so auf die Zeugnisse. Es sorgt auch für eine
richtige Schreibweise von ausländischen Namen mit ungewohnten diakritischen Zeichen.
Und nicht immer kennen die Schüler ihren Namen oder können ihn schreiben.

Wenn jemand seinen zweiten, dritten oder vierten Vornamen nicht möchte, muss er sein Zeugnis
nicht herumzeigen. Das sind 2 Zeugnisse pro Jahr, das lässt sich verschmerzen.
Und wir müssen in Schild nur noch die Namen ändern, die falsch eingetippt sind oder
die sich (z.B. durch Scheidung oder Adoption) geändert haben.
Viel schlimmer sind (selbst erlebte) Fälle wie dieser:
Ein Abiturzeugnis wurde auf "Karl Müller" ausgestellt, die Universität hat aber die Immatrikulation
verweigert, weil der Schüler laut Personalausweis und Geburtsurkunde "Karl-Heinz Müller" hieß.
Und "Karl-Heinz" hatte kein Abitur, nur "Karl".
Das passierte in den Sommerferien, die Schule war geschlossen und konnte kein neues Zeugnis ausstellen,
danach waren die Uni-Fristen abgelaufen.
Mit Schild 3 und nur noch einem Vornamensfeld wird sich das ja ohnehin irgendwann erledigt haben.
Und was ist eigentlich der Sinn der unterschiedlichen Behandlungsweise?
Wenn jemand "Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester" mit Vornamen
heißt, kommt das halt so aufs Zeugnis. Immerhin kann man es mit diesem Vornamen in Deutschland
sogar bis zum Ministeramt schaffen.
