"Zu wenige Stunden" jetzt wg. "zu vielen Stunden" '23/24

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L. Westermann
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"Zu wenige Stunden" jetzt wg. "zu vielen Stunden" '23/24

Beitrag von L. Westermann »

Guten Tag,
im letzten Schuljahr haben viele unserer Kollegen zu viele Stunden geleistet und feiern diesen Überhang jetzt ab.
Laut ADO geht dies nur "ausnahmsweise" von einem Schuljahr ins nächste, aber bei uns betrifft es etliche Kollegen; unsere Personalsituation hat sich erfreulich entwickelt.
Gehe ich zurecht davon aus, dass diese Stunden mit 360 -Unterschreitung der Pflichtstundenzahl aus organisatorischen Gründen- eingepflegt werden? Als Beispiel wird Epochenunterricht genannt, aber der betrifft ja Halbjahre, nicht den Schuljahreswechsel.
Viele Grüße
L. Westermann
Hauke Hayen
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Re: "Zu wenige Stunden" jetzt wg. "zu vielen Stunden" '23/24

Beitrag von Hauke Hayen »

L. Westermann hat geschrieben: Freitag 13. September 2024, 16:01 Gehe ich zurecht davon aus, dass diese Stunden mit 360 -Unterschreitung der Pflichtstundenzahl aus organisatorischen Gründen- eingepflegt werden?
Ja.
Viele Grüße, H. Hayen
wilhelm
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Re: "Zu wenige Stunden" jetzt wg. "zu vielen Stunden" '23/24

Beitrag von wilhelm »

Ich hätte dieselbe Frage gehabt. Da diese jetzt beantwortet ist, wüsste ich trotzdem gerne, was der Unterschied ist zu "945: Wochenstunden von Lehrkräften, die nicht verplant sind". Das hätte ich nämlich für solche schuljahresübergreifenden Ausgleiche genommen.

Für was nehme ich das dann?
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Jochen Torspecken
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Re: "Zu wenige Stunden" jetzt wg. "zu vielen Stunden" '23/24

Beitrag von Jochen Torspecken »

Ich bin nicht sicher, wofür das eigentlich gedacht ist, aber ich hätte bei 945 die Befürchtung, dass es dann heißt "die Schule kann es sich erlauben, Stunden nicht zu verplanen, hat also zu viele Lehrer".
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Jochen Torspecken
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C Fischer
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Re: "Zu wenige Stunden" jetzt wg. "zu vielen Stunden" '23/24

Beitrag von C Fischer »

945 kann man zum Beispiel für nichtverplante Stunden nutzen, die als Vertretungsreserve (Bereitschaft) vorgesehen sind.
Das "Paar" 150 - 350 ist für Mehrarbeit im Vorjahr und entsprechende Entlastung in diesem Jahr vorgesehen und darf eine bestimmte Stundenzahl nicht überschreiten.
160 ist für Dinge wie Hinterlegung für das zweite Halbjahr.
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