bei der Nutzung von Schild haben wir die folgenden Fragen:
Bei uns wird das vsl. Abschlussdatum in 50 % der Fälle fehlerhaft berechnet.
Beispiel: Anmelde-/Aufnahmedatum in 2020, Abschluss 2019
Wie lässt sich das manuell ändern bzw. warum wird dies so fehlerhaft berechnet?
Ähnlich zu (1) verhält es sich bei der Anzeige der Schulbesuchsjahre – wie können wir das ändern?
In den Laufbahninformationen haben wir bei den Vermerken individuelle Informationen eingetragen. Diese würden wir gerne in den Export aufnehmen. Diese Felder lassen sich aber gar nicht auswählen. Wie können wir diese Daten exportieren?
In der Fußzeile der Schulbescheinigungen möchten wir gerne zwei Textfelder und zwei Logos des Schulträgers einbinden. Welche Möglichkeiten gibt es da?
1. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Restabschnitte in der Tabelle der Statistik-Jahrgänge und berücksichtigt den Jahrgang, der bei den Schülern eingetragen ist.
2. Die Schulbesuchsjahre berechnen sich nach de, Jahr der Ersteinshculung und den EP-Jahren (2 oder 3)
3. Geht nur über einen Report
4. Am besten besuchen Sie eine Report-Fortbildung
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Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
BK am Haspel der Stadt Wuppertal tor@bkhaspel.de
Zu 4. Sind Sie etwas fit in "informatischem Gefrickel" hilft auch ein Blick in existierende Reports, die etwas ähnliches machen. Ansonsten - und zusätzlich - empfehlen sich in der Tat die Fortbildungen.
Hier ist der Link zum Reporting im SchILD3-Wiki: https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/sv ... verwaltung
SchILD3 sieht etwa anders aus, die Informationen zum Reporting sind aber übertragbar.
Zuletzt geändert von Frodermann am Donnerstag 5. September 2024, 17:02, insgesamt 1-mal geändert.
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann Fachberatung, Moderation & SVWS-Dokumentation
Frodermann hat geschrieben: Donnerstag 5. September 2024, 07:14
Zu 2.: Wiederholung in der EP1 oder EP2: Keine Anrechnung auf die Vollzeitschulpflicht, EP-Jahre ist 2. Wiederholung in der 3. oder 4. Klasse: Hier wird EP-Jahre 3 eingetragen und die Schulpflicht endet damit vor der 10. Klasse.
NEIN! Wird in der Schuleingangsphase (also E1 oder E2) wiederholt, so dass es auch ein E3 gibt, so sind es 3 EP Jahre einzutragen, wovon nur 2 auf die Schulpflicht angerechnet werden.
Bei Wiederholung in 3 oder 4 bleibt es bei 2 EP-Jahren, weil dann von der Grundschulzeit 5 Jahre auf die Schulpflicht angerechnet werden.
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Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
BK am Haspel der Stadt Wuppertal tor@bkhaspel.de
Oh verdammt, in der Tat. Ich habe mir das richtig herum gedacht und dann falsch herum geschrieben und natürlich ist man dann so betriebsblind, dass es beim Durchlesen nicht mal auffällt. Wiederholt man außerhalb der EP, macht es ja in der Tat keinen Sinn, drei Jahre dort gewesen zu sein.
Danke für die Korrektur!
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann Fachberatung, Moderation & SVWS-Dokumentation