Abschlusszeugnis nach 10 bei Krankheit?

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GE Schwerte
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Abschlusszeugnis nach 10 bei Krankheit?

Beitrag von GE Schwerte »

Guten Tag,

ich habe hier den tragischen Fall einer Schülerin und brauch mal Tipps der Praktiker:

- Schuljahr 2021/22 Klasse 9, gute Noten (FOR-QE-Prognose), Versetzung in die 10, damit Erwerb des HA (heute ESA)

-Schuljahr 2022/23 Klasse 10, Schülerin erkrankt im 2. Hj.. Sie bekommt ein paar wenige Noten in D,E,M,Ku,TC, die evtl. für einen MSA reichen.
Die anderen Fächer sind "NB" oder "NT"

- Schuljahr 2023/2024 freiwillige Wiederholung des Jg. 10 um FORQ-E zu erreichen. Im 1. Quartal noch gute Noten,
dann wieder krank und für den Rest des Jahres nicht mehr an der Schule.

- Jetzt im Schuljahr 2024/2025 hat sie eine Ausbildung begonnen, das klappt gut, aber die Berufsschule besteht
auf einem Abschlusszeugnis.

Welches Zeugnis mit welchen Noten stell ich wie aus?

Die Schulpflicht hat sie ja eigentlich nach dem ersten Durchgang der 10 beendet,
war aber freiwillig bei uns noch Schülerin. Das Zeugnisdatum sehe ich daher am Ende des Sj. 2023/2024.

Gesicherte Noten hab ich nur aus der 9 für die Versetzung, dem ersten Durchgang 10 fehlen div. Fächer.
Aussagen zum Gesundheitszustand sollen nicht aufs Zeugnis.
Abschluss HA, HA10, ESA, EESA, MSA?
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sbrando
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Re: Abschlusszeugnis nach 10 bei Krankheit?

Beitrag von sbrando »

Die Frage nach dem Zeugnis lässt sich meiner Ansicht nach einfach beantworten; sowohl § 49 (1) SchulG wie auch § 7 (8) APO-S I besagen, dass diejenigen, die die Schule nach Erfüllung der Schulpflicht mit einem Abschluss verlassen, ein Abschlusszeugnis erhalten. Nach der gegebenen Beschreibung hat die Schülerin die Schule zum Ende des Sj. 2023/24 verlassen und bekommt somit ein Abschlusszeugnis auf dem die Noten des letzten Halbjahres vermerkt sind (plus ggf. abgeschlossene Fächer). Wenn es für eine Ausweisung von Noten keine hinreichende Beurteilungsgrundlage gibt, dann ist das so und die Notenfelder auf dem Zeugnis müssen leer bleiben (NB in SchILD); man kann ja keine Fantasienoten geben, nur weil das besser aussieht.
Ich würde dann in einer Bemerkung darauf hinweisen, dass aufgrund von Fehlzeiten keine Beurteilung im genannten Zeitraum stattgefunden hat; Aussagen zum Gesundheitszustand sind dafür nicht nötig. Außerdem würde ich für einen entsprechend ausgewiesenen Abschluss ergänzen, dass die Voraussetzungen zum Erwerb des angegebenen Abschlusses in einem anderen Schuljahr erfüllt wurden, damit sich niemand wundert.
Ob es sich nun um einen ESA, EESA oder MSA handelt, kann ich leider nicht beantworten. Das sollte durch den zuständigen Koordinator geprüft werden. Meine letzte Information durch einen zuständigen Dezernenten ist - wir hatten zum Sommer einen Fall, indem auch nicht alle Noten vorlagen -, dass alle NBs als Defizite im Bezug auf Versetzung und Abschlussvergabe zählen.
LG S. Brando
--
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Uli Dierkes
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Re: Abschlusszeugnis nach 10 bei Krankheit?

Beitrag von Uli Dierkes »

Wenn ich den Fall richtig verstanden habe, müssten für das 1. Halbjahr der Klasse 10 eigentlich komplette Noten vorgelegen haben. Ich würde mit dem Dezernenten sprechen und mit ihm klären, ob ESA oder (gnaden- bzw. prognosehalber) EESA oder MSA vergeben werden kann.
8-)      .   Einen guten Tag wünscht     Uli Dierkes
GE Schwerte
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Re: Abschlusszeugnis nach 10 bei Krankheit?

Beitrag von GE Schwerte »

ESA ist ja durch die Versetzung von 9 nach 10 erreicht worden, evtl reichen die wenigen Noten aus
dem ersten Durchlauf 10 für MSA oder zumindest EESA.

Bei der Bezirksregierung sind alle zuständigen Menschen im Urlaub.
(Die Dezernenten fahren ja nicht in den Schulferien, da ist Urlaub zu teuer.)
Ich versuch morgen mein Glück nochmal.
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