Haken "Schulpflicht erfüllt" nicht zu entfernen
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Haken "Schulpflicht erfüllt" nicht zu entfernen
Guten Tag,
ich checke gerade die statistikrelevanten Eintragungsfehler in Schild.
Bei einem Schüler der Jgst. 10 (G9) ist der Haken bei "Schulpflicht erfüllt" gesetzt, obwohl dieser Schüler die 10 ohne Wiederholungen erreicht hat.
Meines Erachtens ist die Schulpflicht also noch nicht erfüllt.
Ich kann den Haken auch als Admin nicht entfernen, er kommt sofort wieder.
Schulbesuchsjahre: 12 (!?)
Die Einschulung liegt entsprechend lange zurück, das Kind hat wohl in der Grundschule zwei Ehrenrunden gedreht.
Was soll ich tun? Ist die Schulpflicht wirklich erfüllt? Mir kommt das komisch vor. Dann könnte ja jemand mehrfach in der Grundschule sitzenbleiben und hätte in der Unterstufe die Schulpflicht erfüllt!
ich checke gerade die statistikrelevanten Eintragungsfehler in Schild.
Bei einem Schüler der Jgst. 10 (G9) ist der Haken bei "Schulpflicht erfüllt" gesetzt, obwohl dieser Schüler die 10 ohne Wiederholungen erreicht hat.
Meines Erachtens ist die Schulpflicht also noch nicht erfüllt.
Ich kann den Haken auch als Admin nicht entfernen, er kommt sofort wieder.
Schulbesuchsjahre: 12 (!?)
Die Einschulung liegt entsprechend lange zurück, das Kind hat wohl in der Grundschule zwei Ehrenrunden gedreht.
Was soll ich tun? Ist die Schulpflicht wirklich erfüllt? Mir kommt das komisch vor. Dann könnte ja jemand mehrfach in der Grundschule sitzenbleiben und hätte in der Unterstufe die Schulpflicht erfüllt!
Viele Grüße
L. Westermann
L. Westermann
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Re: Haken "Schulpflicht erfüllt" nicht zu entfernen
"Die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I, die sogenannte Vollzeitschulpflicht, dauert zehn Schuljahre.
Das heißt: berücksichtigt werden zehn Jahre Schulbesuch. Freiwillige Wiederholungen oder solche wegen Nichtversetzung werden mit eingerechnet."
https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/s ... derfaellen
Prüfen Sie mal auf "Individualdaten II" die Felder "Einschulung" und "Jahr des Wechsels in Sek.I"
Mit 6 eingeschult und dann 12 Schuljahre (=18): Ist der Schüler volljährig?
Das heißt: berücksichtigt werden zehn Jahre Schulbesuch. Freiwillige Wiederholungen oder solche wegen Nichtversetzung werden mit eingerechnet."
https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/s ... derfaellen
Prüfen Sie mal auf "Individualdaten II" die Felder "Einschulung" und "Jahr des Wechsels in Sek.I"
Mit 6 eingeschult und dann 12 Schuljahre (=18): Ist der Schüler volljährig?
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Re: Haken "Schulpflicht erfüllt" nicht zu entfernen
Hier kommt es auch drauf an, welche Schuljahre in der GS wiederholt werden: Die 1 und 2 zählen NICHT zu den Vollzeitschulpflicht. Hier wäre dann das Feld "Verbleibt in der EP" auf "3" Jahre und nicht zwei zu stellen. Sonst kann SchILD zusammen mit dem Einschulungsjahr das Ende der Schulpflicht nicht korrekt berechnen.
Wurde die 3 oder 4 wiederholt, zählt das Jahr sehr wohl, hier sind bei EP "2" Jahre zu setzen.
Hier muss also erfragt werden, welche Jahre der GS wiederholt wurden. Das kann SchILD nicht wissen.
Wenn (zwei) Ehrenrunden gedreht wurden, können am Ende der 9 aber schon 10 Schulbesuchsjahre voll herum sein.
Wurde die 3 oder 4 wiederholt, zählt das Jahr sehr wohl, hier sind bei EP "2" Jahre zu setzen.
Hier muss also erfragt werden, welche Jahre der GS wiederholt wurden. Das kann SchILD nicht wissen.
Wenn (zwei) Ehrenrunden gedreht wurden, können am Ende der 9 aber schon 10 Schulbesuchsjahre voll herum sein.
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
Fachberatung, Moderation & SVWS-Dokumentation
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Re: Haken "Schulpflicht erfüllt" nicht zu entfernen
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Ich glaube, ich muss das Geburtsdatum einbeziehen. Es handelt sich z. B. um Schüler aus Afghanistan, das Einschulungsdatum wurde bei der Anmeldung notiert. Da greifen unsere Kriterien wohl einfach nicht...
Ich glaube, ich muss das Geburtsdatum einbeziehen. Es handelt sich z. B. um Schüler aus Afghanistan, das Einschulungsdatum wurde bei der Anmeldung notiert. Da greifen unsere Kriterien wohl einfach nicht...
Viele Grüße
L. Westermann
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Re: Haken "Schulpflicht erfüllt" nicht zu entfernen
Es kann durchaus sein, dass da mit einem anderen Alter eingeschult wurde - oder dass das Datum schlicht nicht stimmt und man sich um ein Jahr geirrt hat, das kann ja durchaus passieren.
Mit "kommt aus einem anderen Land und Schulsystem" kommt das Deutsche Schulsystem tatsächlich nur eingeschränkt gut zurecht.
Mit "kommt aus einem anderen Land und Schulsystem" kommt das Deutsche Schulsystem tatsächlich nur eingeschränkt gut zurecht.
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
Fachberatung, Moderation & SVWS-Dokumentation
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Re: Haken "Schulpflicht erfüllt" nicht zu entfernen
Gibt es denn nun eine Möglichkeit, den Haken "Schulpflicht erfüllt" manuell zu entfernen, wenn er frühzeitig gesetzt wurde, man aber beisielsweise vor den Sommerferien noch ein Überweisungszeugnis ausstellen muss
- Hildegard Dornbach
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Re: Haken "Schulpflicht erfüllt" nicht zu entfernen
Vielleicht fehlt Ihnen dazu die nötige Berechtigung?
Ich jedenfalls kann den Haken problemlos entfernen und könnte danach z. B. ein Überweisungszeugnis drucken.
Wenn ich SchILD allerdings schließe und neu öffne, ist der Haken natürlich wieder da, da bei jedem Neustart automatische Prozesse ausgeführt werden und somit der Haken wieder gesetzt wird, wenn die 10 Pflichtschuljahre erfüllt sind.
Ich jedenfalls kann den Haken problemlos entfernen und könnte danach z. B. ein Überweisungszeugnis drucken.
Wenn ich SchILD allerdings schließe und neu öffne, ist der Haken natürlich wieder da, da bei jedem Neustart automatische Prozesse ausgeführt werden und somit der Haken wieder gesetzt wird, wenn die 10 Pflichtschuljahre erfüllt sind.
Mit freundlichen Grüßen - Hildegard Dornbach
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Re: Haken "Schulpflicht erfüllt" nicht zu entfernen
Diese Lösung funktioniert - hier ist aber zu beachten, dass mit einem regelmäßigen Lauf der automatischen Prozesse von SchILD der Haken wieder erneut automatisch gesetzt werden dürfte, da die Kriterien für die erfüllte Vollzeitschulpflicht laut der Daten noch immer gegeben sind.Forster hat geschrieben: Dienstag 27. Mai 2025, 12:00 Gibt es denn nun eine Möglichkeit, den Haken "Schulpflicht erfüllt" manuell zu entfernen, wenn er frühzeitig gesetzt wurde, man aber beisielsweise vor den Sommerferien noch ein Überweisungszeugnis ausstellen muss
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
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