Welches Zeugnis bei Übergang in die EF
Verfasst: Freitag 5. Juli 2024, 09:40
Hallo,
wir in der Gesamtschule sind immer mal wieder uneins, welches Zeugnis die Schüler erhalten sollten, wenn sie aus dem 10 Jg. mit einem MSAQ-E bei uns in die Oberstufe gehen.
Bisher haben wir es so gehalten, dass sie ein Abschlusszeugnis (GE-Anlage 45) mit ausgewiesenem erreichten Abschluss zur Berechtigung zum Besuch der Oberstufe bekommen haben.
Dazu muss auf der Karteikarte "Schulbesuch" in Schild das Entlassdatum, der Abschluss etc. eingetragen werden u. im akt. Abschnitt steht erst bei Versetzungsvermerk "Abschluss". Aber die Schüler verlassen unsere Schule nicht, sie gehen ja weiter in die Oberstufe.Geht dieser Schüler dann in die Oberstufe, muss aus "Abschluss" im Versetzungsvermerk dann "Versetzt" eingetragen werden. Und unter Schulbesuch muss natürlich das Entlassdatum auch wieder rausgenommen werden (auch im Hinblick auf WebUntis, da sonst die Schüler aus WebUntis gelöscht werden).
Druckt man für die Schüler, die vom 10Jg. in die Oberstufe unserer Schule versetzt werden, das Zeugnis GE-Anlage 39u40 Zeugnis 5-10, dann steht auf dem Zeugnis ja der Satz: "SchülerX wird in die Einführungsphase des Bildungsgangs G9 versetzt und hat damit die Berechtigung zum Besuch
der gymnasialen Oberstufe erworben." Das weist ihm ja den MSAQ-E aus. Somit sind ein paar Kollegen der Meinung, das Zeugnis GE-Anlage 39u40 Zeugnis 5-10 ist richtig und ein paar Kollegen meinen, das Abschlusszeugnis wäre richtig, da sie ja einen Abschluss erreicht haben.
Als Gegenzug könnte man dann sagen, im 09. Jahrgang haben sie ja auch schon einen HA 09 erreicht u. bekommen kein Abschlusszeugnis, selbst dann nicht, wenn sie die Schulpflicht erfüllt haben.
Uns würde interessieren, wie das an anderen Schulen gehandhabt wird.
Schönen Gruß und schöne Ferien.
Kerstin Knapp
wir in der Gesamtschule sind immer mal wieder uneins, welches Zeugnis die Schüler erhalten sollten, wenn sie aus dem 10 Jg. mit einem MSAQ-E bei uns in die Oberstufe gehen.
Bisher haben wir es so gehalten, dass sie ein Abschlusszeugnis (GE-Anlage 45) mit ausgewiesenem erreichten Abschluss zur Berechtigung zum Besuch der Oberstufe bekommen haben.
Dazu muss auf der Karteikarte "Schulbesuch" in Schild das Entlassdatum, der Abschluss etc. eingetragen werden u. im akt. Abschnitt steht erst bei Versetzungsvermerk "Abschluss". Aber die Schüler verlassen unsere Schule nicht, sie gehen ja weiter in die Oberstufe.Geht dieser Schüler dann in die Oberstufe, muss aus "Abschluss" im Versetzungsvermerk dann "Versetzt" eingetragen werden. Und unter Schulbesuch muss natürlich das Entlassdatum auch wieder rausgenommen werden (auch im Hinblick auf WebUntis, da sonst die Schüler aus WebUntis gelöscht werden).
Druckt man für die Schüler, die vom 10Jg. in die Oberstufe unserer Schule versetzt werden, das Zeugnis GE-Anlage 39u40 Zeugnis 5-10, dann steht auf dem Zeugnis ja der Satz: "SchülerX wird in die Einführungsphase des Bildungsgangs G9 versetzt und hat damit die Berechtigung zum Besuch
der gymnasialen Oberstufe erworben." Das weist ihm ja den MSAQ-E aus. Somit sind ein paar Kollegen der Meinung, das Zeugnis GE-Anlage 39u40 Zeugnis 5-10 ist richtig und ein paar Kollegen meinen, das Abschlusszeugnis wäre richtig, da sie ja einen Abschluss erreicht haben.
Als Gegenzug könnte man dann sagen, im 09. Jahrgang haben sie ja auch schon einen HA 09 erreicht u. bekommen kein Abschlusszeugnis, selbst dann nicht, wenn sie die Schulpflicht erfüllt haben.
Uns würde interessieren, wie das an anderen Schulen gehandhabt wird.
Schönen Gruß und schöne Ferien.
Kerstin Knapp