Welches Zeugnis bei Übergang in die EF

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Kerstin Knapp
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Welches Zeugnis bei Übergang in die EF

Beitrag von Kerstin Knapp »

Hallo,

wir in der Gesamtschule sind immer mal wieder uneins, welches Zeugnis die Schüler erhalten sollten, wenn sie aus dem 10 Jg. mit einem MSAQ-E bei uns in die Oberstufe gehen.
Bisher haben wir es so gehalten, dass sie ein Abschlusszeugnis (GE-Anlage 45) mit ausgewiesenem erreichten Abschluss zur Berechtigung zum Besuch der Oberstufe bekommen haben.
Dazu muss auf der Karteikarte "Schulbesuch" in Schild das Entlassdatum, der Abschluss etc. eingetragen werden u. im akt. Abschnitt steht erst bei Versetzungsvermerk "Abschluss". Aber die Schüler verlassen unsere Schule nicht, sie gehen ja weiter in die Oberstufe.Geht dieser Schüler dann in die Oberstufe, muss aus "Abschluss" im Versetzungsvermerk dann "Versetzt" eingetragen werden. Und unter Schulbesuch muss natürlich das Entlassdatum auch wieder rausgenommen werden (auch im Hinblick auf WebUntis, da sonst die Schüler aus WebUntis gelöscht werden).
Druckt man für die Schüler, die vom 10Jg. in die Oberstufe unserer Schule versetzt werden, das Zeugnis GE-Anlage 39u40 Zeugnis 5-10, dann steht auf dem Zeugnis ja der Satz: "SchülerX wird in die Einführungsphase des Bildungsgangs G9 versetzt und hat damit die Berechtigung zum Besuch
der gymnasialen Oberstufe erworben." Das weist ihm ja den MSAQ-E aus. Somit sind ein paar Kollegen der Meinung, das Zeugnis GE-Anlage 39u40 Zeugnis 5-10 ist richtig und ein paar Kollegen meinen, das Abschlusszeugnis wäre richtig, da sie ja einen Abschluss erreicht haben.
Als Gegenzug könnte man dann sagen, im 09. Jahrgang haben sie ja auch schon einen HA 09 erreicht u. bekommen kein Abschlusszeugnis, selbst dann nicht, wenn sie die Schulpflicht erfüllt haben.

Uns würde interessieren, wie das an anderen Schulen gehandhabt wird.

Schönen Gruß und schöne Ferien.
Kerstin Knapp
JensSpeh
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Re: Welches Zeugnis bei Übergang in die EF

Beitrag von JensSpeh »

Wir geben am Ende der Klasse 10 allen Schülern ein Abschlusszeugnis. Alle feiern gemeinsam das Ende der SekI, da ist das toll, wenn auch alle ein entsprechendes Zeugnis bekommen.
Außerdem müssen sich die SekII-Schüler ja neu anmelden, auch wenn es an der gleichen Schule ist. Klar, man betreibt z.T. doppelten Aufwand, aber der ist in der Regel überschaubar.
Teilweise ändern sich auch die Pläne der Schüler noch kurzfristig (doch noch für die SekII anmelden, oder doch zum BK wechseln. Da spart man sich den Aufwand, ein anderes Zeugnis zu drucken.
Also: einheitlich für alle, Änderungen werden halt in Schild entsprechend durchgeführt.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
Kurosinski
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Re: Welches Zeugnis bei Übergang in die EF

Beitrag von Kurosinski »

So wie Herr Speh es schildert, gehen wir an unserer Schule auch vor:
10er bekommen (in der Regel) ein Abschlusszeugnis, sehr selten ein Abgangszeugnis.
GE Schwerte
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Re: Welches Zeugnis bei Übergang in die EF

Beitrag von GE Schwerte »

Bei uns ist es seit über 20 Jahren genau wie an der Schule von Herrn Speh.
Die Schüler verlassen ja offiziell die Schule, daher bekommen sie ein Abschlusszeugnis - und einige melden
sich halt für die Oberstufe neu an. (Meist an unserer Schule, aber (selten) auch an anderen Schulen)

Die einzige (und seltene) Ausnahme, sind Schüler, die den Jg. 10 freiwillig wiederholen (um einen besseren Abschuss zu erreichen).
Die bekommen ein "normales" Zeugnis nach Anlage 39&40.

Der Aufwand in Schild ist halt, für diejenigen Schüler die in die EF wechseln, den Versetzungsvermerk auf "Versetzt" zu ändern.
Das geht flott: Alle betreffenden Schüler doppelklicken und fett machen, mit weißer Pin-Nadel filtern und dann
per Gruppenprozess für alle ändern.
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sbrando
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Re: Welches Zeugnis bei Übergang in die EF

Beitrag von sbrando »

Kerstin Knapp hat geschrieben: Freitag 5. Juli 2024, 09:40 Druckt man für die Schüler, die vom 10Jg. in die Oberstufe unserer Schule versetzt werden, das Zeugnis GE-Anlage 39u40 Zeugnis 5-10, dann steht auf dem Zeugnis ja der Satz: "SchülerX wird in die Einführungsphase des Bildungsgangs G9 versetzt und hat damit die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben."
Dazu kommt, dass
1. es seit 2005 in der APO-S I am Ende der 10 streng genommen keine Versetzung mehr gibt und
2. der von Ihnen zitierte Satz schulrechtlich unzutreffend ist. An einer Gesamtschule ist der MSAQ-E notwendig für den Besuch der Einführungsphase (also müsste es dann eig. heißen "Da SchülerX die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat, nimmt er im kommenden Schuljahr am Unterricht der Einführungsphase teil."). Der Satz, so wie er zitiert ist, ist nur für Schüler eines Gymnasiums richtig, da hier mit der Versetzung in die Einführungsphase die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe automatisch erworben wird.
LG S. Brando
--
Gymnasium Rheindahlen
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