Versetzungsalgorithmus Gym G9 von Kl. 9 in 10
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
Versetzungsalgorithmus Gym G9 von Kl. 9 in 10
Hallo zusammen,
ich frage für meine Schulleitung:
Wir haben einen Schüler in Klasse 9, der eine gemahnte 5 in D und zwei nicht gemahnte 5er in M und KU hat. Folgende Ausgabe erhalten wir in Schild:
Prüfungsordnung: Besondere Vers.-Best. für Kl. 6 bis Kl. 10
Achtung: Es wurden 2 Fächer mit Note 5 oder 6 gefunden, die nicht gemahnt wurden
Die nicht ausreichende Leistung im Fach "Mathematik" wurde nicht berücksichtigt, da die Minderleistung nicht gemahnt wurde.
Hinweis:
5 in Deutsch, Ausgleichsfach Lateinisch
Keine Versetzung:
5 in Kunsterziehung
Deutsch ist mögliches Nachprüfungsfach
Kunsterziehung ist mögliches Nachprüfungsfach
Prüfungsordnung: ESA: Abgangszeugnis mit Gleichstellung zum Ersten Schulabschluss (mit Versetzungsvermerk)
Kein Erster Schulabschluss:
5 in Deutsch
5 in Mathematik
5 in Kunsterziehung
Unserer Meinung nach sollten alle 5er zählen (ganz egal ob gemahnt oder nicht) und der Schüler somit keine Nachprüfungsmöglichkeit haben.
Könnte mir jemand sagen, ob wir einen Denkfehler haben oder es einen Fehler in der Algorithmik gibt?
Besten Dank!
ich frage für meine Schulleitung:
Wir haben einen Schüler in Klasse 9, der eine gemahnte 5 in D und zwei nicht gemahnte 5er in M und KU hat. Folgende Ausgabe erhalten wir in Schild:
Prüfungsordnung: Besondere Vers.-Best. für Kl. 6 bis Kl. 10
Achtung: Es wurden 2 Fächer mit Note 5 oder 6 gefunden, die nicht gemahnt wurden
Die nicht ausreichende Leistung im Fach "Mathematik" wurde nicht berücksichtigt, da die Minderleistung nicht gemahnt wurde.
Hinweis:
5 in Deutsch, Ausgleichsfach Lateinisch
Keine Versetzung:
5 in Kunsterziehung
Deutsch ist mögliches Nachprüfungsfach
Kunsterziehung ist mögliches Nachprüfungsfach
Prüfungsordnung: ESA: Abgangszeugnis mit Gleichstellung zum Ersten Schulabschluss (mit Versetzungsvermerk)
Kein Erster Schulabschluss:
5 in Deutsch
5 in Mathematik
5 in Kunsterziehung
Unserer Meinung nach sollten alle 5er zählen (ganz egal ob gemahnt oder nicht) und der Schüler somit keine Nachprüfungsmöglichkeit haben.
Könnte mir jemand sagen, ob wir einen Denkfehler haben oder es einen Fehler in der Algorithmik gibt?
Besten Dank!
Re: Versetzungsalgorithmus Gym G9 von Kl. 9 in 10
Guten Tag, vielleicht ist in den Einstellungen bei Ihnen auch der Haken gesetzt, der besser nicht gesetzt sein sollte: viewtopic.php?t=6809
mfG, D.Jakel
Re: Versetzungsalgorithmus Gym G9 von Kl. 9 in 10
Danke für den Hinweis. An sich sollte der Algorithmus diese Einstellung ignorieren für die Klasse 9 und 10. Von daher warte ich mal auf weitere Hinweis 

- sbrando
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Re: Versetzungsalgorithmus Gym G9 von Kl. 9 in 10
SchILD NRW hat aktuell an dieser Stelle (noch) keinen Automatismus, d. h. setzen Sie den Haken, dass SchILD bei der Versetzungsberechnung eine nicht gemahnte Minderleistung nicht berücksichtigen soll, so macht es das unabhängig vom Jahrgang (auch in Jg. 9 und 10). Umgekehrt gilt das gleiche: Entfernen Sie den Haken, wird SchILD unabhängig vom Jahrgang alle Defizite voll werten (auch in den Jg. 6 bis 8 und 11).
Eine Änderung ist - soweit ich das hier aus dem Forum richtig in Erinnerung habe - für die kommende Version 3 angedacht, die den Jahrgang entsprechend berücksichtigt und die Option kontextabhängig setzt.
Eine Änderung ist - soweit ich das hier aus dem Forum richtig in Erinnerung habe - für die kommende Version 3 angedacht, die den Jahrgang entsprechend berücksichtigt und die Option kontextabhängig setzt.
LG S. Brando
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Gymnasium Rheindahlen
Mönchengladbach
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Gymnasium Rheindahlen
Mönchengladbach
Re: Versetzungsalgorithmus Gym G9 von Kl. 9 in 10
Vielen Dank, dann weiß ich, dass es "gezielt" nicht geht und hoffe auf die Version 3. Dann gehe wir an unserer Schule gemäß Ihres Vorschlags vor.
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Re: Versetzungsalgorithmus Gym G9 von Kl. 9 in 10
Hallo zusammen, wir sind etwas verzweifelt, was nur bedingt etwas mit der Berechnung von Schild zu tun hat, sondern eher mit der APO SI. Wir haben einen Schüler mit einer 5 in Mathe und einer nicht getarnten 5 in Französisch. Die Berechnung sagt, dass eine Nachprüfung in Mathe möglich sei. Aber da bei der Versetzung ja der HSA 9 erworben wird, jede 5 zählt und eine Nachprüfung nicht möglich wäre. Daher unsere Frage, gibt es noch eine formale Versetzung ohne Erwerb des Abschlusses (den er im übrigen erworben hat), oder ist er ohne Nachprüfung nicht versetzt.
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Vielen Dank
Hauke Büsing
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Vielen Dank
Hauke Büsing
Mit freundlichen Grüßen
Hauke Büsing
Hauke Büsing
- sbrando
- Beiträge: 250
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Re: Versetzungsalgorithmus Gym G9 von Kl. 9 in 10
Das kommt auf die Situation an. Gibt es in FG I einen Ausgleich, ist eine Nachprüfung durchaus möglich. Wird die Versetzung erreicht, so auch der ESA. Der sollte aber sowieso schon erreicht sein, weil Französisch dafür unberücksichtigt bleibt.
LG S. Brando
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Re: Versetzungsalgorithmus Gym G9 von Kl. 9 in 10
Hallo, leider ist kein Ausgleich in FGI gegeben, daher unsere Frage, ob die 5 in Französisch zur Versetzung zählen muss, obwohl der Abschluss erreicht ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hauke Büsing
Hauke Büsing
- Raffenberg
- Beiträge: 2564
- Registriert: Dienstag 25. September 2018, 15:22
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Re: Versetzungsalgorithmus Gym G9 von Kl. 9 in 10
Hallo,
da Ende Klasse 9 ein Abschluss erworben wird, werden alle Defizite bei der Versetzung berücksichtigt. Auch die nicht gemahnten. Somit sind die Bedingungen identisch.
da Ende Klasse 9 ein Abschluss erworben wird, werden alle Defizite bei der Versetzung berücksichtigt. Auch die nicht gemahnten. Somit sind die Bedingungen identisch.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
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- Beiträge: 17
- Registriert: Freitag 15. März 2019, 09:09
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Re: Versetzungsalgorithmus Gym G9 von Kl. 9 in 10
Vielen Dank,
das hatten wir auch so gelesen, sind aber darüber gestolpert, dass er ja den Abschluss hat, jedoch nicht in die Nachprüfung gehen kann, weil in dem Jahr ein Abschluss erworben werden kann.
Vielen Dank
Hauke Büsing
das hatten wir auch so gelesen, sind aber darüber gestolpert, dass er ja den Abschluss hat, jedoch nicht in die Nachprüfung gehen kann, weil in dem Jahr ein Abschluss erworben werden kann.
Vielen Dank
Hauke Büsing
Mit freundlichen Grüßen
Hauke Büsing
Hauke Büsing