Liebe Community,
ich habe festgestellt, dass die im Epochalunterricht im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 bei der Abschlussberechnung nicht berücksichtigt werden. Gibt es eine Möglichkeit, diese Noten in die Berechnung einzubeziehen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder eine Lösung für dieses Problem gefunden?
Ich freue mich über jegliche Hilfe oder Ratschläge!
Einbeziehung von im Epochal Unterricht erworbenen Noten in die Abschlussberechnung
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
-
- Beiträge: 7
- Registriert: Sonntag 10. Mai 2020, 07:40
- Schulform: Gesamtschule
- Motto: Egal, wie schwer dein Problem auch ist, sich am Ellbogen zu lecken, ist schwerer.
Einbeziehung von im Epochal Unterricht erworbenen Noten in die Abschlussberechnung
Zuletzt geändert von Hollendung am Montag 24. Juni 2024, 15:23, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Einbeziehung von im Epochal Unterricht erworbenen Noten in die Abschlussberechnung
Falscher Beitrag, Entschuldigung! Ich bin krank und habe nicht richtig gelesen.
Zuletzt geändert von JensSpeh am Montag 24. Juni 2024, 16:44, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! 

Re: Einbeziehung von im Epochal Unterricht erworbenen Noten in die Abschlussberechnung
Guten Tag, ich denke , dass sie einbezogen werden müssen, oder ist das an der Gesamtschule anders? . Um sie im aktuellen Halbjahr zu berücksichtigen, müssen sie aber im 1.HJ. als Epochenfach markiert werden und dann die Epochen-Noten per Gruppenprozess in das 2.HJ geholt werden.
Wir weisen im 1.Schulbrief darauf hin und senden notfalls auch eine Mahnung im 1.Hj.
Wir weisen im 1.Schulbrief darauf hin und senden notfalls auch eine Mahnung im 1.Hj.
mfG, D.Jakel
-
- Beiträge: 1675
- Registriert: Montag 3. Dezember 2018, 10:28
- Wohnort: Schwerte
- Schulform: Gesamtschule
Re: Einbeziehung von im Epochal Unterricht erworbenen Noten in die Abschlussberechnung
Die Epochalfächer sind imho versetzungswirksam, müssen aber als solche angekündigt werden:
Siehe APO-S1 §22 Abs. 4:
"Die in einem Schuljahr im Wechsel für ein Schulhalbjahr unterrichteten Fächer eines Lernbereichs (Halbjahresunterricht) sind als versetzungswirksam anzukündigen."
Wenn Sie also im ersten Halbjahr Chemie, im zweiten Biologie geben, sind beide Noten versetzungs- und abschlussrelevant.
Sie müssen die Chemiker aber im ersten Halbjahr darauf hinweisen.
Wenn die Fächer in Schild im 1. Hj. den Epochal-Haken bekommen haben, schleppt Schild die Note
beim "Versetzungslauf" zum Halbjahr auch bis zum Jahresende durch, dann natürlich ohne Lehrer und Kurseintrag.
Siehe APO-S1 §22 Abs. 4:
"Die in einem Schuljahr im Wechsel für ein Schulhalbjahr unterrichteten Fächer eines Lernbereichs (Halbjahresunterricht) sind als versetzungswirksam anzukündigen."
Wenn Sie also im ersten Halbjahr Chemie, im zweiten Biologie geben, sind beide Noten versetzungs- und abschlussrelevant.
Sie müssen die Chemiker aber im ersten Halbjahr darauf hinweisen.
Wenn die Fächer in Schild im 1. Hj. den Epochal-Haken bekommen haben, schleppt Schild die Note
beim "Versetzungslauf" zum Halbjahr auch bis zum Jahresende durch, dann natürlich ohne Lehrer und Kurseintrag.
- Falko Müller
- Fachberater*in
- Beiträge: 1158
- Registriert: Donnerstag 4. Oktober 2018, 20:23
- Schulform: Gymnasium
Re: Einbeziehung von im Epochal Unterricht erworbenen Noten in die Abschlussberechnung
Falls Sie die Fächer im ersten Halbjahr nicht als Epochalfächer gekennzeichnet haben, finden Sie hier eine Anleitung, wie Sie es nachträglich machen können.
viewtopic.php?p=39903#p39903
viewtopic.php?p=39903#p39903
Freundliche Grüße
Falko Müller
Falko Müller
Re: Einbeziehung von im Epochal Unterricht erworbenen Noten in die Abschlussberechnung
Ich habe meinen Beitrag von heute morgen gelöscht, er war falsch. Sorry, aber der Virus hat mich richtig umgehauen...
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! 

-
- Beiträge: 906
- Registriert: Sonntag 19. Mai 2019, 19:53
- Schulform: Gesamtschule
Re: Einbeziehung von im Epochal Unterricht erworbenen Noten in die Abschlussberechnung
Ich glaube, das Problem mit den Halbjahresnoten wurde ausreichend geklärt, daher bleibt nur:
Gute Besserung und schnelle Genesung, Herr Speh!
Gute Besserung und schnelle Genesung, Herr Speh!