Die üblichen Gegenfragen
Sie haben ja nicht jedes Mal die Diskussionen und Dokumentationen mit dem Change Management auszufechten, die wir mit den schulischen Anwendungen immer und immer wieder haben ...
Nicht nur ASDPC hat den Charme der 80ér Jahre bis heute rübergetragen ...
Wir haben es bei Schild3 aber nicht mit sog. "Minor Updates" an Bestandssoftware zu tun, sondern mit einer komplett neuen Software und für die gelten dann ALLE Vorgaben, die auch für andere Programme vorgegeben sind.
Es hat aber nichts mit Köln zu tun, sondern mit gesetzlichen Vorgaben:
"Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) (BITV 2.0) ist eine Rechtsverordnung zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Die Verordnung legt im Wesentlichen fest, welche Anforderungen (Standards) die Bundesbehörden bei der barrierefreien Gestaltung ihrer öffentlichen Angebote im Bereich der Informationstechnik anzuwenden haben. Hierzu zählen in erster Linie Websites (einschließlich Intranet und Extranet), mobile Anwendungen (Apps) und elektronische Verwaltungsabläufe."
(Quelle:
https://www.bundesfachstelle-barrierefr ... ossar.html)
Es gibt bei IT.NRW sogar ein eigenes Kompetenzzentrum:
"Das Kompetenzzentrum Barrierefreie Informationstechnik (KBIT) berät die Landesverwaltung in Fragen der barrierefreien Informationstechnik und testet Software in den Bereichen Web, Desktop, Mobile und PDF-Dokumente. Darüber hinaus schult das KBIT Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um ein breiteres Bewusstsein für Barrierefreiheit in der digitalen Anwendungs- und Arbeitswelt zu schaffen."
(Quelle:
https://www.it.nrw/informationstechnik/ ... iheit-kbit)
Wo ist jetzt also das Problem, Software und browserbasierte Anwendungen so zu entwickeln, dass ein Mindestmaß an Benutzerfreundlichkeit erfüllt werden kann ? Insbesondere, wenn sie von Grund auf neu programmiert wird.
Auf der Seite von it.nrw steht eingangs:
"Barrierefreiheit ist für zehn Prozent der Bevölkerung unentbehrlich, für vierzig Prozent notwendig und für hundert Prozent komfortabel und ein Qualitätsmerkmal."
Der Seite nach ein Zitat von 2010 ... hatte bei den schulischen Anwendungen wohl keiner im Blick ...
Und zu guter Letzt:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=431041
Dort steht unter $2:
"Prinzipien und anzuwendende Standards
Zur nachhaltigen Herstellung der Barrierefreiheit sind folgende Grundsätze zu beachten:
1. Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können,
2. Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein,
3. Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein sowie
4. Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.
Soweit nachfolgend keine Vorgaben zu den technisch maßgeblichen Standards erfolgen, erfolgt die barrierefreie Gestaltung nach den anerkannten Regeln der Technik."
D.h. im Grunde:
1: skalierbare Fenster, Schriftgröße, Farbwahl
2: Bedienbarkeit auch ohne Maus (Tabulatortasten, Felder in logischer Reihenfolge durchklickbar)
3: Tooltips, Anleitungen, Hilfeseiten
4: Inhalte müssen z.B. von Screenreadern vorlesbar sein
Testen Sie die 4 Punkte mal gegen die Schild2-Softwaremodule (inkl. ASPDC, GPC und Co) gegen ... einzig die Schild-Module von Hr. Blomeyer und Hr. Schrewe können hier schon punkten ...
Also, daher die Frage, ob Schild3 inkl. aller seiner Module (browser- und Programmbezogen) - nach den anerkannten Regeln der Technik - barrierefrei erstellt wurde, bzw. wird ?