Hallo,
eine Schülerin aus der EF hat 2NICHT gemahnte mangelhafte Leistungen in Englisch und Mathematik.
Schild versetzt die S in die Q1, was aus meiner Sicht richtig ist, da Englisch wegen Latein (Beginn in Jgst.6) nicht in Berechnung mit einfließt. Die 5 in Mathematik ist ebenfalls nicht zu zählen, da sie nicht gemahnt wurde.
Ein Kollege meinte nun, dass die S nicht versetzt werden dürfe, da es bei der Versetzung um die Berechtigung zum Besuch der Q1 ginge, und in einem solchen Fall auch nicht gemahnte Leistungen zu zählen seien.
Kann jemand aufklären? Besten Dank
Versetzungsberechnung
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
Versetzungsberechnung
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Re: Versetzungsberechnung
siehe APO-GOSt - 13. Auflage- §40 Erläuterung 10 (S.267)
- Raffenberg
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Re: Versetzungsberechnung
Hallo,
wofür steht denn das Fach GG?
Wenn es sich hierbei um ein reguläres Unterrichtsfach der SII handelt, ist die Schülerin entsprechend ihrer Argumentation versetzt.
Bei der Versetzungsberechnung in der EF bleibt ein nicht gemahnts Defizit unberücksichtigt. Bei der Abschlussberechnung müssen alle einzubringenden Defizite berücksichtigt werden.
wofür steht denn das Fach GG?
Wenn es sich hierbei um ein reguläres Unterrichtsfach der SII handelt, ist die Schülerin entsprechend ihrer Argumentation versetzt.
Bei der Versetzungsberechnung in der EF bleibt ein nicht gemahnts Defizit unberücksichtigt. Bei der Abschlussberechnung müssen alle einzubringenden Defizite berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
Re: Versetzungsberechnung
GG = Geographie
- Raffenberg
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Re: Versetzungsberechnung
Damit bleibt es bei der Versetzung.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg