nach vier Jahren Oberstufe
Verfasst: Dienstag 9. April 2019, 08:55
Guten Tag,
NN hat die Oberstufe vier Jahre besucht, das Extrajahr geschah "infolge nicht von der Schülerin oder dem Schüler zu vertretender Umstände" (§2 (1) APO-GOSt). Nun erfolgt die Zulassung nicht, NN ersucht aber keine Sondergenehmigung auf Verlängerung der Dauer des Bildungsgangs. Sollte man Nr. 3b in der Niederschrift des ersten ZAA NN aufführen und ein entsprechendes Abgangsszeungnis ausstellen, oder lässt man dies, um NN eine spätere Chance auf erneute Wiederholung der Q2 mit Sondergenehmigung zu gewähren?
Danke für Einschätzungen hierzu
Meike Klingauf
NN hat die Oberstufe vier Jahre besucht, das Extrajahr geschah "infolge nicht von der Schülerin oder dem Schüler zu vertretender Umstände" (§2 (1) APO-GOSt). Nun erfolgt die Zulassung nicht, NN ersucht aber keine Sondergenehmigung auf Verlängerung der Dauer des Bildungsgangs. Sollte man Nr. 3b in der Niederschrift des ersten ZAA NN aufführen und ein entsprechendes Abgangsszeungnis ausstellen, oder lässt man dies, um NN eine spätere Chance auf erneute Wiederholung der Q2 mit Sondergenehmigung zu gewähren?
Danke für Einschätzungen hierzu
Meike Klingauf