Guten Tag,
ein Schüler der EF verlässt unser Gymnasium mit dem Halbjahreswechsel, Grund ist ein Umzug der Familie. Er wechselt zu einem anderen Gymnasium in NRW.
Welche(s) Zeugnis(se) bekommt er?
Das Abgangszeugnis würde doch erst mit Erhalt der mittleren Reife erstellt, ein anderes passendes Formular finde ich nicht.
Gibt es für die EF ein Überweisungszeugnis, oder genügt das normale Halbjahreszeugnis?
Überweisungszeugnis EF?
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Überweisungszeugnis EF?
Viele Grüße
L. Westermann
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Re: Überweisungszeugnis EF?
Da ja jetzt das Schulhalbjahr endet, reicht das normale Halbjahrszeugnis.
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Re: Überweisungszeugnis EF?
Die APO-GOSt sagt Abgangszeugnis
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Re: Überweisungszeugnis EF?
Beziehen Sie sich da auf §9 Abs. 9 Satz 1?
Der Schüler geht ja eben nicht aus der EF (oder dem Bildungsgang) ab, sondern wechselt
nur die Schule. In der EF hat er i.d.R. auch das 18. Lebensjahr nicht vollendet, bleibt also schulpflichtig.
Und damit ist die abgebende Schule in der Schulpflichtüberwachung und stellt sicher,
dass er am anderen Gymnasium aufgenommen wird und dort den Bildungsgang der gym. Oberstufe fortsetzt.
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Re: Überweisungszeugnis EF?
Das Schulgesetz ist hier etwas klarer:
1. ein Abschlusszeugnis, wenn nach Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe I oder II ein Abschluss erworben wurde,
2. ein Abgangszeugnis, wenn eine Schule nach Erfüllung der Schulpflicht ohne Abschluss verlassen wird,
3. ein Überweisungszeugnis, wenn sie innerhalb einer Schulstufe die Schule wechseln; auf Überweisungszeugnissen sind erworbene Abschlüsse und Berechtigungen zu vermerken.
Nun gibt es in der APO-GOSt leider kein Überweisungszeugnis (schön, wenn eine Verordnung die eigenen Gesetze ignoriert), weshalb ich in diesem Fall auch ein normales Zeugnis ausdrucken und wichtige Informationen für die neue Schule unter Bemerkungen hinterlassen würde.
1. ein Abschlusszeugnis, wenn nach Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe I oder II ein Abschluss erworben wurde,
2. ein Abgangszeugnis, wenn eine Schule nach Erfüllung der Schulpflicht ohne Abschluss verlassen wird,
3. ein Überweisungszeugnis, wenn sie innerhalb einer Schulstufe die Schule wechseln; auf Überweisungszeugnissen sind erworbene Abschlüsse und Berechtigungen zu vermerken.
Nun gibt es in der APO-GOSt leider kein Überweisungszeugnis (schön, wenn eine Verordnung die eigenen Gesetze ignoriert), weshalb ich in diesem Fall auch ein normales Zeugnis ausdrucken und wichtige Informationen für die neue Schule unter Bemerkungen hinterlassen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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Re: Überweisungszeugnis EF?
Vielen Dank! Sie alle haben mir weitergeholfen.
Viele Grüße
L. Westermann
L. Westermann