Bei der Berechnung der Versetzung berücksichtigt Schild-Zentral nicht, dass eine 5 nicht gemahnt worden ist. Wurde eine 5 oder mehrere mangelhafte Leistung nicht gemahnt, wird ein mangelhafte Leistung bei der Entscheidung zur Versetzung nicht berücksichtigt (gilt für maximal eine mangelhafte Leistung). Wie gesagt, Schild berücksichtigt jede mangelhafte Leistung - auch wenn diese nicht gemahnt wurden.
Das "Häkchen" unter Extras hab ich angewendet, führt aber nicht zur Verbesserung.
Für eine Hilfestellung bin ich dankbar!
Liebe Grüße
Andreas Hack
Versetzung: Nicht erteilte Mahnung wird nicht berücksichtigt
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Re: Versetzung: Nicht erteilte Mahnung wird nicht berücksichtigt
Habe ich gerade bei der Abschlussberechnung der Berufsfachulen nach Anlage B (SGL B07) auch festgestellt. Wir haben SCHILD-NRW. 2 mangelhafte Leistungen, eine davon ist nicht angemahnt worden, die Abschlussberechnung meldet "kein Abschluss". Das Häkchen unter Extras ist angeklickt.
Ute Häger
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Re: Versetzung: Nicht erteilte Mahnung wird nicht berücksichtigt
Wenn eine Versetzung mit einem Abschluss oder einer Berechtigung verbunden ist, wird auch eine nicht gemahnte 5 versetzungswirksam berücksichtigt.ute_haeger hat geschrieben: Freitag 10. Juni 2022, 11:13 Habe ich gerade bei der Abschlussberechnung
Eine 5 in einem Fach bereits im Halbjahr davor gilt als bekannt und braucht nicht gemahnt zu werden.
Re: Versetzung: Nicht erteilte Mahnung wird nicht berücksichtigt
Stimmt, das steht so in der APO-S(I). Gilt das auch beim BK?
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! 

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Re: Versetzung: Nicht erteilte Mahnung wird nicht berücksichtigt
Ja.
§50 Abs. 4 SchulG spricht von Mahnungen nur bei einer Versetzung.
Die APO-BK liefert an keiner Stelle eine Erweiterung auf Abshlüsse.
§50 Abs. 4 SchulG spricht von Mahnungen nur bei einer Versetzung.
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Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
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Re: Versetzung: Nicht erteilte Mahnung wird nicht berücksichtigt
Vielen Dank für die schnellen Reaktionen.
Bei uns geht es eben nicht um die Berechnung beim Abschluss, sondern um die Berücksichtigung EINER nicht gemahnten 5 im Rahmen der Versetzung ohne weitere Berechtigungen in der Anlag C3. Es hat bei der Versetzungsberechnung keinen Einfluss, ob eine 5 als gemahnt markiert wurde oder nicht. Wir nutzen Schild-Zentral.
Ich bin weiter für Hinweise dankbar.
Liebe Grüße aus Oberhausen
Bei uns geht es eben nicht um die Berechnung beim Abschluss, sondern um die Berücksichtigung EINER nicht gemahnten 5 im Rahmen der Versetzung ohne weitere Berechtigungen in der Anlag C3. Es hat bei der Versetzungsberechnung keinen Einfluss, ob eine 5 als gemahnt markiert wurde oder nicht. Wir nutzen Schild-Zentral.
Ich bin weiter für Hinweise dankbar.
Liebe Grüße aus Oberhausen