Note von Herkunftssprachlichem Unterricht in Leistungsdaten
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
Note von Herkunftssprachlichem Unterricht in Leistungsdaten
Hallo,
in dem Prüfungsprotokoll einer Schülerin gibt es folgenden Hinweis:
"Bitte, entnehmen Sie aus der Tabelle (s. Anhang) die Endnote der Prüfung und beachten Sie dabei (s. Erlass von 22.09.2021) 5.5.1. Die Note wird im Abschlusszeugnis unter "Leistungen" bescheinigt."
Soll dafür ein Fach angelegt werden?
Vielen Dank
in dem Prüfungsprotokoll einer Schülerin gibt es folgenden Hinweis:
"Bitte, entnehmen Sie aus der Tabelle (s. Anhang) die Endnote der Prüfung und beachten Sie dabei (s. Erlass von 22.09.2021) 5.5.1. Die Note wird im Abschlusszeugnis unter "Leistungen" bescheinigt."
Soll dafür ein Fach angelegt werden?
Vielen Dank
Re: Note von Herkunftssprachlichem Unterricht in Leistungsdaten
Grundsätzlich muss unter Zeugnisbemerkungen ein Eintrag erfolgen.
Ich selber verwalte ca. 60 Schüler in 6 Sprachen an unserer Gesamtschule. Zwecks einfacherer Selektion usw. habe ich für jedes Fach einen Kurs mit Kursart ZUV angelegt. Dies ermöglicht einfach Kurslisten zu drucken, Noten einzugeben usw.
Die Bemerkung braucht dann m. E. dann auch keine Note enthalten (Verweis auf den Eintrag bei ZUV einbauen!), und kann daher dann als Floskel bei jedem Schüler ergänzt werden. Ebenso könnte die Floskel dann auch sprachenneutral gehalten werden. Das reduziert dann den Schreibaufwand.
Ich persönlich finde, dass ein Eintrag bei den anderen Noten, selbst wenn er "nur" bei den zusätzlichen Unterrichtsveranstaltungen steht, wertiger erscheint, als wenn das nur bei Zeugnisbemerkungen und damit auf der Rückseite des Zeugnisses steht.
Ich selber verwalte ca. 60 Schüler in 6 Sprachen an unserer Gesamtschule. Zwecks einfacherer Selektion usw. habe ich für jedes Fach einen Kurs mit Kursart ZUV angelegt. Dies ermöglicht einfach Kurslisten zu drucken, Noten einzugeben usw.
Die Bemerkung braucht dann m. E. dann auch keine Note enthalten (Verweis auf den Eintrag bei ZUV einbauen!), und kann daher dann als Floskel bei jedem Schüler ergänzt werden. Ebenso könnte die Floskel dann auch sprachenneutral gehalten werden. Das reduziert dann den Schreibaufwand.
Ich persönlich finde, dass ein Eintrag bei den anderen Noten, selbst wenn er "nur" bei den zusätzlichen Unterrichtsveranstaltungen steht, wertiger erscheint, als wenn das nur bei Zeugnisbemerkungen und damit auf der Rückseite des Zeugnisses steht.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! 
Re: Note von Herkunftssprachlichem Unterricht in Leistungsdaten
Vielen Dank, Herr Speh,
Wir haben immer nicht nur für die Teilnahme, sondern auch für die HSU Prüfung in der Klasse 10 (Abschlusszeugnis) nur eine Zeugnisbemerkung eingetragen.
Ich möchte gerne wissen, ob ich nach dem o. g. Erlass v. 22.09.2021 verpflichtet bin, diese Note in Leistungsdaten einzutragen oder eine Zeugnisbemerkung wie früher reicht.
Außerdem werden SuS nicht an unserer, sondern an einer anderen Schule unterrichtet.
Wir haben immer nicht nur für die Teilnahme, sondern auch für die HSU Prüfung in der Klasse 10 (Abschlusszeugnis) nur eine Zeugnisbemerkung eingetragen.
Ich möchte gerne wissen, ob ich nach dem o. g. Erlass v. 22.09.2021 verpflichtet bin, diese Note in Leistungsdaten einzutragen oder eine Zeugnisbemerkung wie früher reicht.
Außerdem werden SuS nicht an unserer, sondern an einer anderen Schule unterrichtet.
Re: Note von Herkunftssprachlichem Unterricht in Leistungsdaten
Stimmt, die Prüfung gibt es auch noch. Soweit ich weiß, reicht die Bemerkung aus. Ein Eintrag bei den Leistungsdaten wird im Erlass m.E. nicht gefordert. Das ist richtig, die Schüler werden auch bei uns nur in einer Sprache unterrichtet, der Rest findet woanders statt. Soweit ich mich erinnere, muss diese Tatsache aber nicht vermerkt werden. Von daher bin ich halt ein Freund der Kurse geworden, weil das m.E. viel erleichtert.
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M. Plümper
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Re: Note von Herkunftssprachlichem Unterricht in Leistungsdaten
Auf den normalen Zeugnissen wird HSU als Bemerkung festgehalten. Nur auf den Abschlusszeugnissen erfolgt die Angabe unter Leistungen. Siehe Abschnitt 5 hier: https://bass.schul-welt.de/16253.htm#13-61nr2
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Kurosinski
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Re: Note von Herkunftssprachlichem Unterricht in Leistungsdaten
Bei einer Sprachprüfung ist auch der Abschnitt 6 von Bedeutung.M. Plümper hat geschrieben: Mittwoch 1. Juni 2022, 16:30 Auf den normalen Zeugnissen wird HSU als Bemerkung festgehalten. Nur auf den Abschlusszeugnissen erfolgt die Angabe unter Leistungen. Siehe Abschnitt 5 hier: https://bass.schul-welt.de/16253.htm#13-61nr2
Aus diesem Grund wird auch die Leistung als Fach ausgegeben (mit Vermerk bei Bemerkungen).
Es geht um Abschlüsse, für ggf. Erreicht werden, obwohl Englisch (als erste Fremdsprache) nicht ausreichend ist.
Bei uns werden daher "normale" hsu Noten als Bemerkung eingetragen.
Im Fall einer Sprachprüfung (zu der die Schule anmeldet) wird ein Fach eingerichtet und die Note auf dem Abschlusszeugnis als Leistung im Fach vermerkt.
Re: Note von Herkunftssprachlichem Unterricht in Leistungsdaten
Vielen Dank für die Hinweise.
In welcher Fächergruppe soll das Fach für das Abschlusszeugnis der Klasse 10 angelegt werden:
-Fremdsprachen
oder
-Zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen?
In welcher Fächergruppe soll das Fach für das Abschlusszeugnis der Klasse 10 angelegt werden:
-Fremdsprachen
oder
-Zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen?
- Raffenberg
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- Schulform: Gymnasium
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Re: Note von Herkunftssprachlichem Unterricht in Leistungsdaten
Fremdsprachen! Der Hinweis unter Bemerkungen weißt ja zusätzlich darauf hin, dass eine Note der Fremdsprachen über eine HSU-Prüfung erworben wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
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GE Schwerte
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Re: Note von Herkunftssprachlichem Unterricht in Leistungsdaten
Sollte dann im Abschlusszeugnis nicht auch ein Referenzniveau für moderne Fremdsprachen auftauchen?
Aber welches? Wir haben Schüler, die die Prüfung Russisch oder Türkisch auf FOR-Niveau mit "gut" bestanden haben.
Aber welches? Wir haben Schüler, die die Prüfung Russisch oder Türkisch auf FOR-Niveau mit "gut" bestanden haben.