Wiederholer markieren

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Simone Finklenburg
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Wiederholer markieren

Beitrag von Simone Finklenburg »

Hallo zusammen, wo markiere ich in SchILD, dass ein Schüler das Schuljahr wiederholt? Bei der Empfehlung nach Nichtzulassung zur Prüfung müssen wir beurteilen, ob ein Schüler das Jahr wiederholen darf oder eben nicht. Herzliche Grüße, Simone Finklenburg
JensSpeh
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Re: Wiederholer markieren

Beitrag von JensSpeh »

Also, aus GE-Sicht kann ich natürlich im aktuellen Abschnitt eintragen, dass jemand wiederholt. Ich verstehe ihre Frage aber so, dass es um ein zukünftiges Schuljahr geht?
Dann wäre eine Lösung, einen Vermerk anzulegen, um ggfs. darüber suchen bzw. filtern zu können.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
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Uli Dierkes
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Re: Wiederholer markieren

Beitrag von Uli Dierkes »

JensSpeh hat geschrieben: Mittwoch 4. Mai 2022, 09:11 kann ich natürlich im aktuellen Abschnitt eintragen, dass jemand wiederholt.
Ich meine: das kann man nicht nur, das sollte man unbedingt tun.
8-)      .   Einen guten Tag wünscht     Uli Dierkes
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Jochen Torspecken
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Re: Wiederholer markieren

Beitrag von Jochen Torspecken »

Wiederholer erkennt man daran, dass im Akt. Halbj. der Haken bei "2. Durchgang oder höher" gesetzt ist. In diesem Fall steht dann in der oberen Zeile neben dem Namen auch "(wiederholt)".
Die Formulare zur Nichtzulassung in Anlage C erkennen das auch automatisch und geben an, ob wiederholt werden darf oder nicht.

Was das kommende Schuljahr angeht, so werden diejenigen, die vor dem Schuljahreswechsel den Versetzungsvermerk "nicht versetzt" haben, automatisch entsprechend markiert.
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cweikl
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Re: Wiederholer markieren

Beitrag von cweikl »

Hallo zusammen,

die Antworten sind soweit alle nachvollziehbar.
Wie wird mit den Wiederholern verfahren, die dann bei Nicht-Zulassung bereits im lfd. Schuljahr in einer Klassenstufe darunter den Unterricht der neuen Klasse bereits besuchen. Sind hier Duplikate des Schüler anzulegen und diese der neuen Klasse zuzuordn en, oder ändert sich der Prozess ?

Danke!
VG
C. Weikl
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Jochen Torspecken
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Re: Wiederholer markieren

Beitrag von Jochen Torspecken »

Das mit den Duplikaten, die bis zum Sommer verwendet und danach gelöscht werden, ist vermutlich die beste Lösung.
Lassen Sie die Originale in der ursprünglichen Klasse und setzen den Versetzungsvermerk "nicht versetzt".
Löschen Sie die Duplikate am besten vor dem Zeugnisdruck.
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Raffenberg
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Re: Wiederholer markieren

Beitrag von Raffenberg »

cweikl hat geschrieben: Freitag 6. Mai 2022, 10:58 die Antworten sind soweit alle nachvollziehbar.
Wie wird mit den Wiederholern verfahren, die dann bei Nicht-Zulassung bereits im lfd. Schuljahr in einer Klassenstufe darunter den Unterricht der neuen Klasse bereits besuchen. Sind hier Duplikate des Schüler anzulegen und diese der neuen Klasse zuzuordn en, oder ändert sich der Prozess ?
Die Frage wäre, ob es sich um eine vorzeitige Rückstufung handelt, oder um eine kurze hausinterne Maßnahme.
Im ersten Fall würde ich den Schüler über die dafür gedachte Schaltfläche im laufenden Schuljahr zurückstufen (Reiter Akt. Halbjahr, die Taste mit der nach links zeigenden Hand). Im zweiten Fall besteht ja eigentlich gar keine Notwendigkeit, in Schild eine Änderung einzutragen. Ich würde davon abraten, eine Kopie eines Schülers anzulegen. Das hat ja keine Vorteile.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
GE Schwerte
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Re: Wiederholer markieren

Beitrag von GE Schwerte »

cweikl hat geschrieben: Freitag 6. Mai 2022, 10:58Wie wird mit den Wiederholern verfahren, die dann bei Nicht-Zulassung bereits im lfd. Schuljahr in einer Klassenstufe darunter den Unterricht der neuen Klasse bereits besuchen.
Ich entnehme dem Hinweis "Nichtzulassung", dass es wohl um Q2-Schüler ohne Abi-Zulassung geht.
Die wollte eine Kollegin neulich auch in die Q1 zurücksetzen.

Mein Kommentar:
"Diese Schüler wiederholen die Q2, nicht die Q1.
Sie nehmen z.Zt. lediglich als (verpflichtete) „Gasthörer“ am Unterricht der Q1 statt.

Daher bleiben sie in Schild bis zum Schuljahrsende in der Q2, sonst hätten sie die Möglichkeit
für das zweite Halbjahr der Q1 Abiturpunkte zu erwirtschaften.
Diese Möglichkeit haben sie aber nur für die beiden wiederholten Halbjahre der Q2, nicht für Q1.2

Siehe APO-GOSt §31 und VV Apo-GOST 31.1.2 (dort speziell Satz 2)
https://bass.schul-welt.de/9607.htm#13-32nr3.1p31

Beim Schild-Versetzungslauf am Ende des Jahres kommen die Schüler durch den Wdh-Eintrag im "aktuellen Abschnitt"
dann in die neue Q2 2022/2023. "

Ich habe die lediglich in WebUntis diese SuS angelegt, damit die Kollegen ggf. Fehlstunden eintragen können.
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Jochen Torspecken
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Re: Wiederholer markieren

Beitrag von Jochen Torspecken »

Ein Blick auf die Schulform zeigt, dass es um ein BK geht. Da gibt es noch mehr Bildungsgänge mit Zulassungen.
Wir verfahren allerdings auch so, dass die Widerholer in SchILD nicht in die untere Klasse gesetzt werden. Wenn man das aber unbedingt will, könnten dort die Duplikate reingesetzt werden.
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Re: Wiederholer markieren

Beitrag von cweikl »

Vielen Dank für die Hinweise.
Bei uns handelt es sich um FHR-Zulassungen. Die Beschulung erfolgt weitgehend im Klassenverband. Werden SuS nicht zugelassen, so erhalten Sie ein "Zeugnis" gemäß Bass APO-BK Anlage C11. Entscheiden Sie sich, dass sie wiederholen möchten und dürfen diese aufgrund der Verweildauer wiederholen, so führen diese im lfd. Schuljahr den Unterricht in der "zukünftigen" Klasse fort. Hier erhalten diese natürlich keine weiteren Leistungsbewertungen.

Nach obigen Hinweisen scheint mir folgende Vorgehensweise effizient zu sein:
a) Nach der Zulassungskonferenz erhalten im aktuellen Halbjahr alle SuS ohne FHR-Zulassung unter Akt. Halbjahr -> Zeugnis/Abschluss Eintragungen für Vers.-Vermerk, Abschluss-Art und Folgeklasse.
b) Für diese SuS wird Anlage C11 (Nicht-Zulassugn) gedruckt, ein Jahreszeugnis erhalten diese nicht.
c) Danach werden diese SuS als Wiederholer im lfd. Schuljahr in die neue Klasse versetzt und werden dort als Wiederholer geführt.
d) Beim Druck der Jahreszeugnisse der neuen Klasse der SuS erhalten die vorzeitig versetzten Wiederholer kein Zeugnis.

Dies hätte auch den Vorteil, dass wir keine Duplikate benötigen, die ja eine neue ID erhielten, so dass beim Export für andere IT-Systeme hier neue Accounts erstellt werden würden.

Ist das so richtig, oder habe ich etwas übersehen ? Vielen Dank
VG
C. Weikl
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