Re: Barrierefreiheit LuPO
Verfasst: Samstag 23. Oktober 2021, 13:53
Hallo Herr Hagel,
möglicherweise ist Ihnen in Ihrer bisherigen Verwaltungslaufbahn mal der eherne Grundsatz der Beamten untergekommen. Es gilt immer zunächst zu Prüfen:"Bin ich überhaupt zuständig???"
Das Problem "Barrierefreiheit LuPO" kann man aus Sicht der Stadt Köln getrost als PaL (= Problem anderer Leute) abtun. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sind städt. Mitarbeiter*innen nicht mit der Bedienung des Programms LuPO befasst. Darüber hinaus handelt es sich um Datenverarbeitung im Auftrag. Die Schulen entscheiden (hypothetisch
) über die zu verwendenden Programme. Möglicherweise können einige Changes mit derartigen Hinweisen zu einem befriedigenden Abschluss gebracht werden. Die Beamtenregel sollte m.E. unter ITIL ergänzt werden.
möglicherweise ist Ihnen in Ihrer bisherigen Verwaltungslaufbahn mal der eherne Grundsatz der Beamten untergekommen. Es gilt immer zunächst zu Prüfen:"Bin ich überhaupt zuständig???"
Das Problem "Barrierefreiheit LuPO" kann man aus Sicht der Stadt Köln getrost als PaL (= Problem anderer Leute) abtun. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sind städt. Mitarbeiter*innen nicht mit der Bedienung des Programms LuPO befasst. Darüber hinaus handelt es sich um Datenverarbeitung im Auftrag. Die Schulen entscheiden (hypothetisch