möglicherweise ist Ihnen in Ihrer bisherigen Verwaltungslaufbahn mal der eherne Grundsatz der Beamten untergekommen. Es gilt immer zunächst zu Prüfen:"Bin ich überhaupt zuständig???"
Das Problem "Barrierefreiheit LuPO" kann man aus Sicht der Stadt Köln getrost als PaL (= Problem anderer Leute) abtun. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sind städt. Mitarbeiter*innen nicht mit der Bedienung des Programms LuPO befasst. Darüber hinaus handelt es sich um Datenverarbeitung im Auftrag. Die Schulen entscheiden (hypothetisch