Auch in der letzten Fassung der Reportvorlagen für die Zeugnisformulare wird ausgewiesen, dass "gemäß Beschluss der Jahrgangsstufenkonferenz" die "Versetzung in das erste Jahr der Qualifikationsphase" ausgesprochen wird.
Gemäß der ÄVO vom 1.05.2020 (dort §47(2)) gehen Schüler am Ende der EF aber "ohne Versetzung in die Qualifikationsphase über".
Sollte das dann nicht auch so auf den Zeugnissen am Ende der EF stehen?
Und was ist mit denen, die zwar "übergehen", aber ohne MSA und/oder HSA10?
Wird das explizit als Zeugnisbemerkung notiert? Gibt es dazu eine vorgegebene Formulierung?
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Zeugnisse EF: Versetzung oder Übergang?
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Re: Zeugnisse EF: Versetzung oder Übergang?
Danke für die Links und den freundlichen Verzicht auf den berechtigt gewesenen Hinweis, dass ich doch bitteschön erst einmal selbst hätte suchen können (hatte ich auch - aber nicht gut genug), bevor ich ein neues Thema starte.
Das Ergebnis ist natürlich enttäuschend. Die Antwort scheint zu lauten: Es weiß keiner.
ich denke, ich werde unsere Zeugnisformulare - irgendwie - ändern. Denn dass die Versetzung Ergebnis eines Konferenzbeschlusses ist, stimmt ja nun definitiv nicht. Ich halte die Formulierung "Geht ohne Versetzungsentscheidung .... über" für ganz passabel.
Was bisher nicht diskutiert wurde: Was sollte notiert werden, wenn zwar der Übergang erfolgt, aber der MSA und/oder HSA10 nicht erworben wurde. Das MUSS doch irgendwie auf dem Zeugnis vermerkt werden (oder nicht???).
Das Ergebnis ist natürlich enttäuschend. Die Antwort scheint zu lauten: Es weiß keiner.
ich denke, ich werde unsere Zeugnisformulare - irgendwie - ändern. Denn dass die Versetzung Ergebnis eines Konferenzbeschlusses ist, stimmt ja nun definitiv nicht. Ich halte die Formulierung "Geht ohne Versetzungsentscheidung .... über" für ganz passabel.
Was bisher nicht diskutiert wurde: Was sollte notiert werden, wenn zwar der Übergang erfolgt, aber der MSA und/oder HSA10 nicht erworben wurde. Das MUSS doch irgendwie auf dem Zeugnis vermerkt werden (oder nicht???).
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Re: Zeugnisse EF: Versetzung oder Übergang?
Herr Dierkes hat es sehr schön zusammengefasst:
Uli Dierkes hat geschrieben: Donnerstag 18. Juni 2020, 20:33 Die Schüler gehen ohne Versetzungsentscheidung einer Konferenz über. Sie sind damit versetzt. Alle.
Und weil kein Verwaltungsakt stattgefunden hat, ist dagegen auch kein Widerspruch möglich.
Das ist doch für alle Seiten entlastend.![]()
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Re: Zeugnisse EF: Versetzung oder Übergang?
Hallo.
Man sollte m.E. zuerst einmal die Stelle im Schulgesezt heraussuchen wo die Begriffe Übergang und Versetzung klar definiert sind. Wenn man so eine Stelle nicht findet, dann ist die ganze Diskussion IMHO überflüssig.
Ein Schüler ist in der EF und nach den Ferien in der Q1, ob Übergang oder Versetzung kann doch gar nicht mehr unterschieden werden. Ich würde gerne wissen, was passiert, wenn da einer gegen die Formulierung "geht über" mal Klage einreicht.
Außerdem sehe ich hier den Grundsatz verletzt, dass die Zeugnisse sich von denen anderer Jahre nicht unterscheiden sollen.
Man sollte m.E. zuerst einmal die Stelle im Schulgesezt heraussuchen wo die Begriffe Übergang und Versetzung klar definiert sind. Wenn man so eine Stelle nicht findet, dann ist die ganze Diskussion IMHO überflüssig.
Ein Schüler ist in der EF und nach den Ferien in der Q1, ob Übergang oder Versetzung kann doch gar nicht mehr unterschieden werden. Ich würde gerne wissen, was passiert, wenn da einer gegen die Formulierung "geht über" mal Klage einreicht.
Außerdem sehe ich hier den Grundsatz verletzt, dass die Zeugnisse sich von denen anderer Jahre nicht unterscheiden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
---
Fachberater für die Schulverwaltungssoftware des MSB
Referat 135
E-Mail: frank.pfotenhauer@msb.nrw.de
Frank Pfotenhauer
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Re: Zeugnisse EF: Versetzung oder Übergang?
MIr geht es mindestens so sehr um den zweiten von mir angesprochenen Punkt.
Zwar hat es den Fall, dass ein Schüler regulär in die Q1 versetzt wurde und dennoch den MSA nicht erreicht hatte, auch bisher schon gegeben (je nachdem, wie und was gewarnt wurde und entsprechend berücksichtigt wurde), aber das waren doch sehr seltene Einzelfälle.
Am Ende dieses Schuljahres wird nun aber doch eine nennenswerte Zahl an Schülern in die Q1 "übergehen" ohne einen MSA, z.T. sogar ohne HSA10. Das ist zumindest an meiner Schule so.
Und auch wenn kein Abgangs-/Abschlusszeugnis ausgestellt wird, würde ich ungern einem Schüler, der nicht einmal den HSA10 erworben hat, ein reguläres Zeugnis ausstellen, das ihm bescheinigt, dass die Versetzungskonferenz beschlossen hat, dass er in die Q1 versetzt ist (und damit als Regelfall den MSA mit erworben hat). Das dürfte m.E. nicht sein, um möglichem "Missbrauch" vorzubeugen.
Zwar hat es den Fall, dass ein Schüler regulär in die Q1 versetzt wurde und dennoch den MSA nicht erreicht hatte, auch bisher schon gegeben (je nachdem, wie und was gewarnt wurde und entsprechend berücksichtigt wurde), aber das waren doch sehr seltene Einzelfälle.
Am Ende dieses Schuljahres wird nun aber doch eine nennenswerte Zahl an Schülern in die Q1 "übergehen" ohne einen MSA, z.T. sogar ohne HSA10. Das ist zumindest an meiner Schule so.
Und auch wenn kein Abgangs-/Abschlusszeugnis ausgestellt wird, würde ich ungern einem Schüler, der nicht einmal den HSA10 erworben hat, ein reguläres Zeugnis ausstellen, das ihm bescheinigt, dass die Versetzungskonferenz beschlossen hat, dass er in die Q1 versetzt ist (und damit als Regelfall den MSA mit erworben hat). Das dürfte m.E. nicht sein, um möglichem "Missbrauch" vorzubeugen.
Re: Zeugnisse EF: Versetzung oder Übergang?
Guten Tag, ich hatte ja schon an anderer Stelle geschrieben, dass die Formulierung in der ÄVO der APO-GOSt sagt, dass die Schüler der EF ohne Versetzung in die Q1 übergehen. Nach meinem Verständnis sollte dann auch der Satz "ist versetzt" auf keinem Zeugnis stehen und es gäbe auch keine Versetzungskonferenz.
Meine zuständiges Dezernat hat zu meiner Anfrage nun folgendermaßen geantwortet:
Zitat:
Sollte ein/e Schüler/in nicht regulär versetzt werden und nach §47 der ÄVO zur APO-GOSt ohne Versetzung in die Qualifikationsphase übergehen, ändern Sie bitte sinngemäß von "versetzt in" in "geht in über".
Für die SI spricht die ÄVO in ähnlichen Fällen von Versetzung.
Zitat Ende.
Insofern stellen wir nun also doch als Konferenz formal fest, ob laut Notenbild die Bedingungen für eine Versetzung gegeben sind. Im anderen Fall stellen wir die Nichtversetzung und den Übergang fest.
Natürlich ist es für die Schüler letztlich gleichgültig, sie dürfen weitermachen und auch beim Antrag auf Wiederholung im Wiederholungsfall darf der Schüler mit wohlwollender Auslegung rechnen, wenn er das wünscht.
Aber die Behörden sollten ein Interesse daran haben, Rechtssicherheit herzustellen, um eben nicht in einer Flut von Widersprüchen zu ersticken.
Das erreicht man meines Erachtens zunächst schon dadurch, dass man auf einer soliden Basis von Vorgaben handelt.
Meine zuständiges Dezernat hat zu meiner Anfrage nun folgendermaßen geantwortet:
Zitat:
Sollte ein/e Schüler/in nicht regulär versetzt werden und nach §47 der ÄVO zur APO-GOSt ohne Versetzung in die Qualifikationsphase übergehen, ändern Sie bitte sinngemäß von "versetzt in" in "geht in über".
Für die SI spricht die ÄVO in ähnlichen Fällen von Versetzung.
Zitat Ende.
Insofern stellen wir nun also doch als Konferenz formal fest, ob laut Notenbild die Bedingungen für eine Versetzung gegeben sind. Im anderen Fall stellen wir die Nichtversetzung und den Übergang fest.
Natürlich ist es für die Schüler letztlich gleichgültig, sie dürfen weitermachen und auch beim Antrag auf Wiederholung im Wiederholungsfall darf der Schüler mit wohlwollender Auslegung rechnen, wenn er das wünscht.
Aber die Behörden sollten ein Interesse daran haben, Rechtssicherheit herzustellen, um eben nicht in einer Flut von Widersprüchen zu ersticken.
Das erreicht man meines Erachtens zunächst schon dadurch, dass man auf einer soliden Basis von Vorgaben handelt.
mfG, D.Jakel