Guten Tag allerseits!
Bei dem Versuch, die EF-Zeugnisse zu drucken, ist mir nicht gelungen, eine passende Formulierung zu §47(2) zu finden: ... ohne Versetzung in die Q-Phase über...
Gibt es ein passendes Zeugnisformular oder ein Gebasteltes, was den Wortlaut entsprechend ausgibt?
Danke für Eure Unterstütztung
Stefan Schmitz-Mahlke
Zeugnis EF.2 - Ohne Versetzung in die Q-Phase
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Re: Zeugnis EF.2 - Ohne Versetzung in die Q-Phase
siehe die ausführliche Diskussion dieser Frage in:
viewtopic.php?f=16&t=1985
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Re: Zeugnis EF.2 - Ohne Versetzung in die Q-Phase
HAllo,
warum sollte das aufs Zeugnis? In den ergänzenden VV steht zu den Zeugnissen:
6. Zeugnisse
Die Schülerinnen und Schüler erhalten die nach Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (VVZAPO-GOSt) vorgesehenen Zeugnisse und Bescheinigungen. Sofern eine Übertragung von Halbjahresergebnissen bzw. Kursabschlussnoten des vorangegangenen Halbjahres erfolgte, enthalten die Zeugnisse keinen Hinweis darauf. Gleiches gilt, wenn der Erwerb eines Abschlusses aufgrund einer oder mehrerer Nachprüfungen erfolgte.
warum sollte das aufs Zeugnis? In den ergänzenden VV steht zu den Zeugnissen:
6. Zeugnisse
Die Schülerinnen und Schüler erhalten die nach Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (VVZAPO-GOSt) vorgesehenen Zeugnisse und Bescheinigungen. Sofern eine Übertragung von Halbjahresergebnissen bzw. Kursabschlussnoten des vorangegangenen Halbjahres erfolgte, enthalten die Zeugnisse keinen Hinweis darauf. Gleiches gilt, wenn der Erwerb eines Abschlusses aufgrund einer oder mehrerer Nachprüfungen erfolgte.
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Re: Zeugnis EF.2 - Ohne Versetzung in die Q-Phase
Danke für den Link, der ja "mein" Problem schon ausgiebig aber nicht befriedigend diskutiert.
Ich halte es auch für eine widersprüchliche Aussage, wenn man "versetzt" draufschreibt, aber eigentlich "geht ohne Versetzung über" meint!
Aber wenn der Dienstherr es so will...
Es wird sich wahrscheinlich kein Schüler mit sehr vielen Defiziten über ein "versetzt" Beschwerden!
Danke für die schnelle Reaktion!
Ich halte es auch für eine widersprüchliche Aussage, wenn man "versetzt" draufschreibt, aber eigentlich "geht ohne Versetzung über" meint!
Aber wenn der Dienstherr es so will...
Es wird sich wahrscheinlich kein Schüler mit sehr vielen Defiziten über ein "versetzt" Beschwerden!
Danke für die schnelle Reaktion!
- Uli Dierkes
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Re: Zeugnis EF.2 - Ohne Versetzung in die Q-Phase
Noch mal:
Die Schüler gehen ohne Versetzungsentscheidung einer Konferenz über. Sie sind damit versetzt. Alle.
Und weil kein Verwaltungsakt stattgefunden hat, ist dagegen auch kein Widerspruch möglich.
Das ist doch für alle Seiten entlastend.
Die Schüler gehen ohne Versetzungsentscheidung einer Konferenz über. Sie sind damit versetzt. Alle.
Und weil kein Verwaltungsakt stattgefunden hat, ist dagegen auch kein Widerspruch möglich.
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