Zulassung Kinderpflege / B08

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KKocura
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Zulassung Kinderpflege / B08

Beitrag von KKocura »

Hallo Zusammen,
in der kommenden Woche findet die Zulassungskonferenz im Bildungsgang "Kinderpflege" (B08) statt, zurzeit teste ich gerade ein wenig.
Nach Eingabe der sog. Vornoten im aktuellen Halbjahr, hole ich im Reiter "BK Abschluss" die Leistungsdaten und lasse die Zulassung prüfen. Es erscheint die Meldung, dass die fachprakt. Anteile nicht ausreichend sind und daher keine Zulassung erfolgt (vgl. Anhang).
Wo muss ich die fachprakt. Anteile eingeben? In den Versionshinweisen zu den BK-Zeugnissen oder auch zu Schild finde ich leider nichts, oder habe ich etwas überlesen?
Wir arbeiten mit der Schild-Version 2.0.23.8, die Prüfungsordnung lautet APO-BK-15/B (hier kann ich keine andere auswählen).

Viele Grüße und gutes und gesundes Durchhaltevermögen,
Kerstin Kocura
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Jochen Torspecken
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Re: Zulassung Kinderpflege / B08

Beitrag von Jochen Torspecken »

Unten auf dem BKAbschluss-Reiter gibt es ein Feld für die fachpraktischen Anteile. Dieses ist mit "nein" vorbelegt.
Leider finde ich keinen Gruppenprozess, um dies zu ändern. Müsste also im Moment einzeln gemacht werden.
Ich werde folgendes vorschlagen: Vorbelegen mit "ja" und Einrichten eines Gruppenprozesses.
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Re: Zulassung Kinderpflege / B08

Beitrag von KKocura »

Guten Morgen Herr Torspecken,
ah, das Feld hatte ich wirklich übersehen.
Prinzipiell finde ich persönlich die Vorbelegung mit "nein" gar nicht schlecht, denn wenn die fachprakt. Anteile nicht ausreichend sind, ist die Zulassung nicht möglich. Man wird quasi gezwungen, das Feld zu betrachten.
Aber ich kann auch gut mit Ihrem Vorschlag arbeiten - ein Gruppenprozess wäre auf jeden Fall gut!
Dankeschön!
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Dr. H. Schulz
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Re: Zulassung Kinderpflege / B08

Beitrag von Dr. H. Schulz »

Jochen Torspecken hat geschrieben: Mittwoch 29. April 2020, 21:13 Unten auf dem BKAbschluss-Reiter gibt es ein Feld für die fachpraktischen Anteile.
Warum da und nicht im "Akt. Halbjahr"? Die fachpraktischen Anteile sind auch für die Versetzung relevant und werden gegebenenfalls auch auf dem Halbjahreszeugnis ausgewiesen.

hs
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Jochen Torspecken
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Re: Zulassung Kinderpflege / B08

Beitrag von Jochen Torspecken »

Stimmt. War auch mal so abgesprochen. Ich frage nach.
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Re: Zulassung Kinderpflege / B08

Beitrag von Dr. H. Schulz »

Jochen Torspecken hat geschrieben: Mittwoch 29. April 2020, 21:13 Ich werde folgendes vorschlagen: Vorbelegen mit "ja" und Einrichten eines Gruppenprozesses.
Dafür. Nicht ausreichende fachpraktische Leistungen kommen zum Glück selten vor.
Jochen Torspecken hat geschrieben: Freitag 1. Mai 2020, 07:39 War auch mal so abgesprochen. Ich frage nach.
Fein. Danke.

hs
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Re: Zulassung Kinderpflege / B08

Beitrag von Pfotenhauer »

Hallo.

In Schild-NRW wird im aktuellen Abschnitt auf ein Fach "Fachpraxis" besser als 4 geprüft.
Wir können aber auch ein Feld einfügen, wo das eingestellt werden kann, wenn das die bessere Lösung ist.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
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Re: Zulassung Kinderpflege / B08

Beitrag von Jochen Torspecken »

Das Feld ist auf jeden Fall besser.
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Re: Zulassung Kinderpflege / B08

Beitrag von Pfotenhauer »

Hallo.

Die Prüfung auf das Fach "Fachpraxis", was es in der Statkue von IT.NRW übrigens als zulässiges Fach gibt,
existiert auch in A05 und auch in anderen B-Gliederungen.

Muss das dort genauso behandelt werden?
Wir würden dann jetzt die gesamte Prüfung auf FAchpraxis mindestens ausreichend auf das Ja/Nein-Feld umstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
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Re: Zulassung Kinderpflege / B08

Beitrag von Dr. H. Schulz »

Pfotenhauer hat geschrieben: Dienstag 5. Mai 2020, 10:28 Hallo.

In Schild-NRW wird im aktuellen Abschnitt auf ein Fach "Fachpraxis" besser als 4 geprüft.
Das ist wohl etwas anderes. In Anlage B3 ist ein solches Fach jedenfalls nicht vorgesehen. Die fachpraktischen Anteile der Fächer und Lernfelder werden auch nicht benotet, es wird lediglich festgestellt, ob diese ausreichen oder nicht. Dafür tut's 'ne Tickbox.
Pfotenhauer hat geschrieben: Dienstag 5. Mai 2020, 11:45 Die Prüfung auf das Fach "Fachpraxis", was es in der Statkue von IT.NRW übrigens als zulässiges Fach gibt,
existiert auch in A05 und auch in anderen B-Gliederungen.

Muss das dort genauso behandelt werden?
Das sollte man der jeweiligen Prüfungsordnung entnehmen können. Wo in Anlage B taucht das auf?
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