"An einem Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang wird die Teilnahme an einem Angebot zur informatischen Bildung vermerkt."
Wie wird das denn nun wieder ausgestaltet? "Fritzchen hat in Erdkunde eine PowerPoint-Präsentation erstellt".

Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
WAS das Angebot war, wird also nicht vermerkt.VVzAPO-S I hat geschrieben:6.1.4 An einem Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang wird die Teilnahme an einem Angebot zur informatischen Bildung wie folgt auf dem Zeugnis unter der Spalte „Bemerkungen“ vermerkt: „Sie/Er hat am Angebot der informatischen Bildung teilgenommen.“