Hallo zusammen,
ich bin seit heute sehr verunsichert bzgl. der Einbringung von Noten bei einem naturwissenschaftlichem Schwerpunkt.
Beispiel: Ein Schüler habe die Fächer Physik und Chemie. Physik sei von Q1.1 bis Q2.1 schriftlich, Chemie dafür mündlich. Beides keine Abiturfächer.
Angenommen dieser Schüler hätte in Physik nur jeweils 4 Punkte, in Chemie immer 6 Punkte. Welche Noten werden dann eingebracht?
Variante 1: Alle Noten von Physik (also vier Defizite) und die Q2-Noten von Chemie, da Physik schriftlich ist und diese NW wegen "Schwerpunktregelung" vollständig eingebracht werden muss.
Variante 2: Es wird nach Optimalitätskriterien entschieden -> Alle Noten von Chemie und nur die Q2-Noten von Physik (so dann zwei Defizite), trotz der Tatsache dass Chemie nur mündlich gewählt wurde.
Über eine klärende Antwort würde ich mich sehr freuen!
Abitureinbringung bei naturwissenschaftlichem Schwerpunkt
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- Rudi.Kiefer
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Re: Abitureinbringung bei naturwissenschaftlichem Schwerpunkt
Es werden 4 Kurse aus dem einen Fach und die Q2-Kurse aus dem anderen Fach eingebracht.
Nach meinem Kenntnisstand ist die Schriftlichkeit hierbei irrelevant. Also Variante 2.
Viele Grüße
Rudi Kiefer
Nach meinem Kenntnisstand ist die Schriftlichkeit hierbei irrelevant. Also Variante 2.
Viele Grüße
Rudi Kiefer
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Re: Abitureinbringung bei naturwissenschaftlichem Schwerpunkt
Ich pflichte Herrn Kiefer bei.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
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Re: Abitureinbringung bei naturwissenschaftlichem Schwerpunkt
Genau so ist es. §28 (6) i.V. m. §11 (5), hier geht es nur um Belegungen, nicht um Schriftlichkeit. In §14 (2) ist zwar festgelegt, dass das Fach gem. §11 (5) schriftlich zu belegen ist, da aber Sie als BL oder OK für den Schüler festlegen, ob Physik oder Chemie das entsprechende Fach sein soll, entscheiden das natürlich zu seinen Gunsten. So ist es auch meiner dunklen Erinnerung nach auf einer schon länger zurück liegenden OK-Sitzung angesprochen worden.Rudi.Kiefer hat geschrieben: Montag 13. Januar 2020, 19:21 Es werden 4 Kurse aus dem einen Fach und die Q2-Kurse aus dem anderen Fach eingebracht.
Viele Grüße, H. Hayen
Re: Abitureinbringung bei naturwissenschaftlichem Schwerpunkt
Guten Tag, in der Konstellation mit Informatik wäre dieses nach Varisnte 1sonst grundsätzlich das Schwerpunktfach und damit immer schriftlich. Das muss tatsächlich aber nicht so sein. Die Auslegung nach Variante 2 ist daher richtig.
mfG, D.Jakel
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Re: Abitureinbringung bei naturwissenschaftlichem Schwerpunkt
"VV 14.2.5 Bei einem naturwissenschaftlich-technischen Schwerpunkt kann das schriftliche Fach gemäß § 11 Absatz 5 durch das erste naturwissenschaftliche Fach ersetzt werden."
Die Schriftlichkeit wäre von IF auf die klassische NW übertragbar.
Die Einbringungspflicht aller vier "klassischen" NW-Kurse bleibt erhalten, für IF sind nur die beiden Q2-Kurse einzubringen.
Heißt (alles in Punkten) und egal ob GKS oder GKM, s. VV oben und Hinweis Herr Jakel:
Ph: 4 - 4 - 5 - 5
IF: (5) - (5)- 5 - 5
die beiden Ph-Defis müssen rein. IF ist hier eindeutig das §11 (5)-Fach, da es nicht §11 (4) Nr.2 - Fach sein kann (nat.-wissenschaftlich-technisch, aber nicht nat.-wissenschaftlich)
Die Schriftlichkeit wäre von IF auf die klassische NW übertragbar.
Die Einbringungspflicht aller vier "klassischen" NW-Kurse bleibt erhalten, für IF sind nur die beiden Q2-Kurse einzubringen.
Heißt (alles in Punkten) und egal ob GKS oder GKM, s. VV oben und Hinweis Herr Jakel:
Ph: 4 - 4 - 5 - 5
IF: (5) - (5)- 5 - 5
die beiden Ph-Defis müssen rein. IF ist hier eindeutig das §11 (5)-Fach, da es nicht §11 (4) Nr.2 - Fach sein kann (nat.-wissenschaftlich-technisch, aber nicht nat.-wissenschaftlich)
Viele Grüße, H. Hayen
Re: Abitureinbringung bei naturwissenschaftlichem Schwerpunkt
Vielen Dank für die erhellenden und ausführlichen Antworten!