Guten Morgen,
wir haben den Fall einer Kollegin, die sich nach längerer Erkrankung in einer Wiedereingliederung befindet. Ihr Deputat sind eigentlich 20 Stunden, sie unterrichtet derzeit 6 Stunden. Wie erfasse ich das für die Statistik?
Pflichtstunden = 20, Unterricht = 6, Langfristige Erkrankung (240) = 14?
Oder sind das Pflichtstunden = 6?
Danke für einen Hinweis.
Viele Grüße
Tobias Kemper
Wiedereingliederung
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Re: Wiedereingliederung
Hallo Herr Kemper,
als Pflichtstundensoll sind hier 20h anzugeben. Der passende Schlüssel für die Minderleistung aufgrund der Wiedereingliederung ist 260 (Wiedereingliederungsmaßnahme).
Die Minderleistung "langfristige Erkrankung" kann nur dann verwendet werden, wenn kein Unterricht erteilt wird.
als Pflichtstundensoll sind hier 20h anzugeben. Der passende Schlüssel für die Minderleistung aufgrund der Wiedereingliederung ist 260 (Wiedereingliederungsmaßnahme).
Die Minderleistung "langfristige Erkrankung" kann nur dann verwendet werden, wenn kein Unterricht erteilt wird.