Hallo!
"Nice to have" bei den Individualdaten: Ein Haken (oder ein Haken mit Datum) für die Vorlage eines Masernimpfnachweises.
Und dann auch für die Lehrkräfte bei "Schulverwaltung".
Liebe Grüße aus OWL
Axel Nagel
Masern
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- Jochen Torspecken
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Re: Masern
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Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
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Re: Masern
Mal unabhängig von der Verarbeitung / Speicherung des Impfstatus eine praktische Frage:
Da wird ein Quereinsteiger am 20.3. bei der Schule angemeldet. Der Impfstatus kann nicht festgestellt werden (Impfausweis ??).
Wie geht die Schule mit diesem Kind um (Schulpflicht) ?
Da wird ein Quereinsteiger am 20.3. bei der Schule angemeldet. Der Impfstatus kann nicht festgestellt werden (Impfausweis ??).
Wie geht die Schule mit diesem Kind um (Schulpflicht) ?
Mit freundlichen Grüßen
A. Löser
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Re: Masern
Die Eltern müssen sich dann von einem Arzt ein Attest ausstellen lassen, welcher Impfstatus vorliegt, wenn der Impfausweis nicht vorhanden ist. Ein Attest ist auch vorzulegen, wenn eine Impfung aus med. Gründen nicht möglich ist.
Unserer Schule ist vom Gesundheitsamt mitgeteilt worden, dass Schüler ohne Impfschutz umgehend dort zu melden sind. Die Schulpflicht bleibt aber nach deren Aussage auf jeden Fall erhalten, egal ob Impfschutz besteht oder nicht.
Unserer Schule ist vom Gesundheitsamt mitgeteilt worden, dass Schüler ohne Impfschutz umgehend dort zu melden sind. Die Schulpflicht bleibt aber nach deren Aussage auf jeden Fall erhalten, egal ob Impfschutz besteht oder nicht.