DSGVO-Einwilligung / Ablehnung
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DSGVO-Einwilligung / Ablehnung
Guten Morgen,
gibt es eine Möglichkeit zwischen "Ablehnung" und "Nicht Abgabe" der Einwilligung zu unterscheiden?
Vielen Dank
gibt es eine Möglichkeit zwischen "Ablehnung" und "Nicht Abgabe" der Einwilligung zu unterscheiden?
Vielen Dank
- Pfotenhauer
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Re: DSGVO-Einwilligung / Ablehnung
Hallo.
Nein. Solange Sie keine Zustimmung haben, dürfen Sie ja auch nicht veröffentlichen.
Nein. Solange Sie keine Zustimmung haben, dürfen Sie ja auch nicht veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
---
Fachberater für die Schulverwaltungssoftware des MSB
Referat 135
E-Mail: frank.pfotenhauer@msb.nrw.de
Frank Pfotenhauer
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Re: DSGVO-Einwilligung / Ablehnung
Es würde allerdings die Unterscheidung "Wer hat noch nicht, wer will tatsächlich nicht" leichter und ermöglicht eine gezielte Abfrage, wer den Bogen noch nicht abgegeben hat.
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
Wichard Johannsen
Re: DSGVO-Einwilligung / Ablehnung
Guten Morgen,
Velen Dank für Ihre Antworte Herr Pfotenhauer und Herr Johannsen.
Genau das war meine Frage. Wie kann man technisch / praktisch in SchiLD unterscheiden zwischen "Ablehnung" und "Nicht Abgabe".
Soll ich, z.B. in Excel eine Hilfstabelle führen für SuS, die Einwilligung noch nicht abgegeben haben oder gibt es andere Lösungen?
Danke
Velen Dank für Ihre Antworte Herr Pfotenhauer und Herr Johannsen.
Genau das war meine Frage. Wie kann man technisch / praktisch in SchiLD unterscheiden zwischen "Ablehnung" und "Nicht Abgabe".
Soll ich, z.B. in Excel eine Hilfstabelle führen für SuS, die Einwilligung noch nicht abgegeben haben oder gibt es andere Lösungen?
Danke
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- Fachberater*in
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Re: DSGVO-Einwilligung / Ablehnung
Es werden hier halt Einwilligungen erfasst, nichts anders. Daher macht eine solche Rubrik keinen Sinn. Solange sie keine Einwilligung erhalten heißt das Ablehnung. Da müssen Sie keine zusätzliche Liste führen.
- Hildegard Dornbach
- Beiträge: 256
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Re: DSGVO-Einwilligung / Ablehnung
Das sehe ich genauso.Es werden hier halt Einwilligungen erfasst, nichts anders. Daher macht eine solche Rubrik keinen Sinn. Solange sie keine Einwilligung erhalten heißt das Ablehnung. Da müssen Sie keine zusätzliche Liste führen.
Sie können ja niemanden zwingen die Einwilligung abzugeben. Selbst wenn auf Ihrem Schreiben eine ja/nein-Wahl vorhanden ist, werden Sie nicht von allen Erziehungsberechtigten diesen Zettel zurückbekommen (ErfahrungswerteSoll ich, z.B. in Excel eine Hilfstabelle führen für SuS, die Einwilligung noch nicht abgegeben haben

Also ganz einfach: Wenn Einwilligung da = Häkchen, wenn Sie nix(oder ein nein) haben = kein Häkchen
Zuletzt geändert von Hildegard Dornbach am Donnerstag 5. März 2020, 10:43, insgesamt 1-mal geändert.
Mit freundlichen Grüßen - Hildegard Dornbach
Re: DSGVO-Einwilligung / Ablehnung
Als Hilfskonstruktion kann man vielleicht außer den "echten EInwilligunmgen"(Foto, Adressdaten,... ) ein Dummy "Einwilligung abgegeben" einrichten.
Darauf kann man dann filtern und leicht die Schüler finden, bei denen noch mal nachgefragt werden muss.
Nebenbei:
Ich habe den Eindruck, dass einige Schulen diese neuen Möglichkeiten zur Definition eigener DSGVO-Einwilligungen in guter Absicht zweckentfremden.
So habe ich in einer Schule gesehen, dass die dort festhalten "Masernimpfung erfolgt".
Darauf kann man dann filtern und leicht die Schüler finden, bei denen noch mal nachgefragt werden muss.
Nebenbei:
Ich habe den Eindruck, dass einige Schulen diese neuen Möglichkeiten zur Definition eigener DSGVO-Einwilligungen in guter Absicht zweckentfremden.
So habe ich in einer Schule gesehen, dass die dort festhalten "Masernimpfung erfolgt".
Mit freundlichen Grüßen
A. Löser
A. Löser
Re: DSGVO-Einwilligung / Ablehnung
Vielen Dank an alle.
Ich füge eine fiktive Einwilligung ein.
Ich füge eine fiktive Einwilligung ein.

- Gerhards
- Fachberater*in
- Beiträge: 308
- Registriert: Montag 1. Oktober 2018, 16:19
- Schulform: Gesamtschule
Re: DSGVO-Einwilligung / Ablehnung
Hallo,
Genau diese Anfrage ("Wo kann ich denn einen Eintrag vornehmen, dass die Masernimpfung erfolgt ist?") hatte ich vor ein paar Tagen von einer Schule. Und da habe ich genau das empfohlen. Ich denke, es spricht auch nichts dagegen, diese Rubrik dafür zu verwenden.So habe ich in einer Schule gesehen, dass die dort festhalten "Masernimpfung erfolgt".
Viele Grüße
Hans-Gerd Gerhards
Städtische Gesamtschule Stolberg
Hans-Gerd Gerhards
Städtische Gesamtschule Stolberg