Folgender Fall. Ein Kollege ist langfristig erkrankt = Minderleistung Grund 240 das passt. Die Stunden werden jetzt kurzfristig von anderen KuK vertreten, da noch keine langf. externe Vertretungskraft gefunden wurde. Bei der Begründung der Mehrarbeit bei den betroffenen KuK schwanke ich zw. 110 ( Mehrarbeit (angeordnet und regelmäßig) und 160 Überschreitung der Pflichtstundenzahl aus organisatorischen Gründen.
Einige KuK rechnen die Stunden auch als Mehrarbeit ab. Vom Gefühl her würde ich sagen 110 (wenn abgerechnet wird) 160 (wenn "Gutgeschrieben" wird).
Wäre das so OK?
Mehrarbeit wegen langfr. Erkrankung eines K
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Mehrarbeit wegen langfr. Erkrankung eines K
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Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dedy
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- Jochen Torspecken
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Re: Mehrarbeit wegen langfr. Erkrankung eines K
Wenn die Mehrarbeit auch wirklich genehmigt ist (per Formular beantragt und genehmigt von der BezReg), dann 110, sonst 160. (Würde ich sagen)
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Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
BK am Haspel der Stadt Wuppertal
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