Hallo,
mir ist nicht klar, wer ein Zeugnis B6 der Anlage B erhalten soll: Erfolgreiche Absolventen des Bildungsganges erhalten das Berufsabschlusszeugnis; diejenigen, die in der Berufsabschlussprüfung scheitern, sollen ein Abgangszeugnis erhalten (B5). Wer erhält also dieses "Abschlusszeugnis"?
Zeugnis Anlage B B6
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Mit freundlichen Grüßen aus Coesfeld
Wilfried Jansen
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Re: Zeugnis Anlage B B6
Die Verwirrung kann ich verstehen.
Wird selbst bei Lektüre der BASS nicht klar.
Wird selbst bei Lektüre der BASS nicht klar.
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Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
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- Dr. H. Schulz
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Re: Zeugnis Anlage B B6
Es gibt die Möglichkeit, dass der Berufsabschluss nicht erworben wird, aber ein allgemeinbildender Abschluss. Dann mächte es Sinn, ein Abschlusszeugnis auszustellen. AFAIK wird das in unserem Hause so gehandhabt.
hs
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Re: Zeugnis Anlage B B6
Danke für die Rückmeldungen.
@ Dr. Schulz: Wir wollen ähnlich verfahren, beabsichtigen aber gemäß Anlage B § 8 Abs. 3 "Schülerinnen und Schüler mit endgültig nicht bestandener Berufsabschlussprüfung, erhalten ein Abgangszeugnis mit Angabe des allgemein bildenden Abschlusses", das Zeugnis B6 als Abgangszeugnis (nicht Abschlusszeugnis) auszustellen.
Außerdem könnte Abschlusszeugnis einen regulären (Berufs-)Abschluss suggerieren. In B5, dem regulären Abgangszeugnis, wird im Übrigen der allgemeinbildende Abschluss bereits mit der Versetzung erworben.
@ H. Torspecken: So ergeht es mir auch.
Hier scheint in der BASS/APO-BK etwas nicht nachzuvollziehen bzw. missverständlich zu sein.
@ Dr. Schulz: Wir wollen ähnlich verfahren, beabsichtigen aber gemäß Anlage B § 8 Abs. 3 "Schülerinnen und Schüler mit endgültig nicht bestandener Berufsabschlussprüfung, erhalten ein Abgangszeugnis mit Angabe des allgemein bildenden Abschlusses", das Zeugnis B6 als Abgangszeugnis (nicht Abschlusszeugnis) auszustellen.
Außerdem könnte Abschlusszeugnis einen regulären (Berufs-)Abschluss suggerieren. In B5, dem regulären Abgangszeugnis, wird im Übrigen der allgemeinbildende Abschluss bereits mit der Versetzung erworben.
@ H. Torspecken: So ergeht es mir auch.
Hier scheint in der BASS/APO-BK etwas nicht nachzuvollziehen bzw. missverständlich zu sein.
Mit freundlichen Grüßen aus Coesfeld
Wilfried Jansen
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