Bemerkung auf Bewerbungs"zeugnis"

Alles zum Thema Zeugnisse und Zeugnisdruck

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L. Westermann
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Bemerkung auf Bewerbungs"zeugnis"

Beitrag von L. Westermann »

Guten Tag,
ein Schüler unserer Q2 beklagt sich über eine Bemerkung über verbesserungswürdiges Pünktlichkeitsverhalten auf seiner Laufbahnbescheinigung zur Vorlage bei Bewerbungen.
Ich bin der Meinung, die Bemerkung ist in Ordnung, da von der Notenkonferenz beschlossen, und weil die Bescheinigung ja kein Abschlusszeugnis darstellt.
Gibt es hinsichtlich dieser Auffassung Bedenken?
Viele Grüße
L. Westermann
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Jochen Torspecken
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Re: Bemerkung auf Bewerbungs"zeugnis"

Beitrag von Jochen Torspecken »

Negative Bemerkungen sollte man grundsätzlich auf allen Zeugnissen und Bescheinigungen vermeiden. (Rechtliche Grundlage habe ich nicht.)
___________________
Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
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011marTusch
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Re: Bemerkung auf Bewerbungs"zeugnis"

Beitrag von 011marTusch »

Hallo,
mir ist nicht ganz klar, warum ein spezielles Zeugnis gefertigt werden soll. M.W. sind, so lange es noch kein Abschlusszeugnis gibt, die letzten beiden Zeugnisse bei Bewerbungen von Interesse.

Im späteren Leben sind versteckte negative Bemerkungen in beruflichen Zeugnissen nicht gestattet (§ 109 GewO).
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
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JensSpeh
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Re: Bemerkung auf Bewerbungs"zeugnis"

Beitrag von JensSpeh »

011marTusch hat geschrieben: Mittwoch 23. September 2026, 13:27 Im späteren Leben sind versteckte negative Bemerkungen in beruflichen Zeugnissen nicht gestattet (§ 109 GewO).
Und doch haben die HR-Menschen Mittel und Wege gefunden, so was zu verstecken.

Bsp:
Das Verhältnis zu den Kollegen war stets einwandfrei.

Klingt sehr gut, ist auch sehr gut, aber die Vorgesetzten fehlen...
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
GE Schwerte
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Re: Bemerkung auf Bewerbungs"zeugnis"

Beitrag von GE Schwerte »

011marTusch hat geschrieben: Mittwoch 23. September 2026, 13:27mir ist nicht ganz klar, warum ein spezielles Zeugnis gefertigt werden soll.
Weil es in der APO-GOSt §18 steht, bzw. in §18.2.3. VVzAPO-GOSt. Dafür gibt es dort extra die "Anlage 7".

Man traut einem Arbeitgeber nicht zu, das Punktesystem der gym. Oberstufe zu verstehen und so
werden dort 5 Punkte in das Wort "ausreichend" übersetzt.
Das versteht der Arbeitgeber.
Zuletzt geändert von GE Schwerte am Freitag 25. September 2026, 09:31, insgesamt 1-mal geändert.
011marTusch
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Re: Bemerkung auf Bewerbungs"zeugnis"

Beitrag von 011marTusch »

GE Schwerte hat geschrieben: Mittwoch 23. September 2026, 14:48Weil es in der APO-GOSt §18 steht, bzw. in §18.2.3. VVzAPO-GOSt. Dafür gibt es dort extra die "Anlage 7".
Hallo,
an anderer Stelle (Schülerausweis) wird darüber sinniert, ob man dem amtlichen Formular nicht noch ein paar Merkmale hinzufügen könnte.

In diesem Fall gibt es einen Vordruck vom Gesetzgeber, welcher alle Möglichkeiten eröffnet. Man kann, darf und soll zum Arbeits und Sozialverhalten die Beschlüsse der Konferenz eintragen.
Angaben zum Arbeits- und Sozialverhalten1
1) nach Entscheidung der Versetzungs-/Jahrgangsstufenkonferenz
Beim Feld Bemerkungen herrscht wohl das Ermessen der/des Unterzeichnenden.
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
Pensionist :geek:
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