Hinweise zum Zeugnis: Anspruchsebenen

Alles zum Thema Zeugnisse und Zeugnisdruck

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Zenker
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Hinweise zum Zeugnis: Anspruchsebenen

Beitrag von Zenker »

Hallo,

entsprechend der Diskussion um die Anpassung der Rechtsbehelfsbelehrungen (siehe z. B. viewtopic.php?p=51228) müssten für die integrierten Schulformen im Bereich "Hinweise zum Zeugnis" auch die Fächer, die ab Klasse 9 auf zwei Anspruchsebenen unterrichtet werden können, um das Fach Biologie ergänzt werden. In der APO findet sich schon die korrekte Formulierung:

"In den Klassen 7 bis 10 wird der Unterricht in den Fächern Englisch und Mathematik, in den Klassen 8 (ggf. 9) bis 10 im Fach Deutsch, ab Klasse 9 in Biologie, Physik oder Chemie auf zwei Anspruchsebenen erteilt."

Falls nicht sowieso schon fest eingeplant, bitte ich darum, neben der Anpassung der Rechtsbehelfsbelehrung auch dies für die nächste Version der SI-Zeugnisformulare zu berücksichtigen.

Viele Grüße!
GE Schwerte
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Re: Hinweise zum Zeugnis: Anspruchsebenen

Beitrag von GE Schwerte »

Das regeln Sie doch über die "Zuweisung" im "Akt. Abschnitt" des Schülers.
Statt wie bisher Physik oder Chemie nehmen Sie nun Bio als Fach, dem für das nächste Schulhalbjahr eine Fachleistungsebene zugewiesen wird.
Frodermann
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Re: Hinweise zum Zeugnis: Anspruchsebenen

Beitrag von Frodermann »

Statt Bio als Fach PUK im Klassenverband werden Kurse E und G für dieses Fach eingerichtet, in welche die Schüler verteilt werden.

Dann lassen sich Zuweisungen vornehmen.

Davon unabhängig müssen die vorgesehenen Texte alle Fächer enthalten.
mit freundlichen Grüßen
Felix Frodermann
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Zenker
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Re: Hinweise zum Zeugnis: Anspruchsebenen

Beitrag von Zenker »

Wie geschrieben geht es nicht um Zuweisungen, sondern um die Texte im Bereich "Hinweise zum Zeugnis". Die könnte natürlich auch jede Schule selbst in allen Zeugnisformularen anpassen, aber das ist ja wohl eher nicht die sinnvollste Lösung...
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Raffenberg
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Re: Hinweise zum Zeugnis: Anspruchsebenen

Beitrag von Raffenberg »

Hallo,
ist das eine schulformspezifische Fußnote? Oder eine Bemerkung. Eine Fußnote sollte dann angepasst werden. Bemerkungen setzen die Zeugnisse nicht automatisch.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
GE Schwerte
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Re: Hinweise zum Zeugnis: Anspruchsebenen

Beitrag von GE Schwerte »

Siehe nächster Beitrag.
Zuletzt geändert von GE Schwerte am Donnerstag 17. September 2026, 17:33, insgesamt 1-mal geändert.
GE Schwerte
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Re: Hinweise zum Zeugnis: Anspruchsebenen

Beitrag von GE Schwerte »

Nachtrag:
Ich habe das Problem jetzt verstanden.
Es geht um die kleingedruckte Zeugniserläuterung (3) über der Rechtsbehelfsbelehrung (4) unten auf der Zeugnisrückseite.
Da fehlt noch Bio.

Das wird bestimmt mit der neuen Rechtsbehelfsbelehrung noch geändert. ;-)
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Raffenberg
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Re: Hinweise zum Zeugnis: Anspruchsebenen

Beitrag von Raffenberg »

Ich schreibe dem Zeugnisteam ein Ticket zur Erinnerung.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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