Fehler C08 und B89

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malte.christian
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Fehler C08 und B89

Beitrag von malte.christian »

Guten Tag,
der Fehlerbericht in Schild wirft bei mir zwei Fehler auf, bei denen ich nicht weiß, wie ich sie korrigiere.

1. C08: Individualdaten I/Schulbesuch: Im Bereich „Entlassung von eigener Schule“ liegt für das Feld „Art des Abschlusses“ kein Eintrag vor, obwohl der Schüler die Schulpflicht erfüllt hat und die Schule letztes Schuljahr verlassen hat.

Dieser Fehler tritt bei drei SuS auf, die die Schule letztes Jahr im 1. Halbjahr verlassen haben. Ich kann hier keine Art des Abschlusses eintragen, weil die entsprechenden SuS bei uns keinen Abschluss gemacht haben.

Diese Konstellation hatte ich schon öfter, aber es gab dabei noch nie eine Fehlermeldung. Was könnte ich hier tun?

2. B89: Fehlersymbol in Fehlertabelle nicht vorhanden

Hier (viewtopic.php?t=8936) habe ich gesehen, dass der korrekte Fehlercode

"Individualdaten II: Bitte überprüfen Sie die Einschulungsart dieses Schülers und ggf. das Geburtsdatum. Es wurde die Einschulungsart „Kinder, die bis zum gültigen Einschulungsstichtag das 6. Lebensjahr vollendet haben“ (Schlüssel 51) erfasst. Für diese Einschulungsart ist der Schüler zu alt oder zu jung."

lautet.

Er tritt bei mir bei Schülern auf die im Jahr 2019 vor dem Stichtag geboren wurden und bei Einschulungsart den Eintrag "Kinder, die bis zum gültigen Einschulungsstichtag das 6. Lebensjahr vollendet haben" haben. Diese Kinder sind im Jahr 2025 6. geworden und wären eigentlich in diesem Jahr eingeschult worden. Ich vermute, dass ich der Eintrag "Kinder, die in diesem Schuljahr erstmals gemäß §35 Abs. 3 SchulG eine Schule besuchen" korrekt ist. Stimmt das?
Viele Grüße
Malte Christian
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Jochen Torspecken
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Re: Fehler C08 und B89

Beitrag von Jochen Torspecken »

zu C08: Tragen Sie "ohne Abschluss" unter "Ebtlassung von eigener Schule" ein.

zu B89: Ich meine §35 Abs. 3 wäre die Zrückstellung. In Ihrem beschriebenen Fall erfolgte ja keine Zurückstellung.
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Jochen Torspecken
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Re: Fehler C08 und B89

Beitrag von IT.NRW Methodik »

zu B89: Hier sollte eine Zurückstellung ("Kinder, die in diesem Schuljahr erstmals gemäß §35 Abs. 3 SchulG eine Schule besuchen", Schlüssel 53) vorliegen. Der Schüler sollte für eine "reguläre" Einschulung zu alt sein.
malte.christian
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Re: Fehler C08 und B89

Beitrag von malte.christian »

Vielen Dank, dann hatte ich das richtig interpretiert.

Zu C08: Wir sind eine Förderschule, bei der alle SuS im zieldifferenten Bildungsgang Lernen unterrichtet werden. In der zehnten Klasse gibt es für Abgänger keinen Eintrag "ohne Abschluss", da es diesen Fall nach meinem Verständnis regulär nicht gibt. Einen solchen Eintrag könnte ich also gar nicht vornehmen. Abgesehen davon wird bei Abgangsschülern, die noch keinen Abschluss gemacht haben können, kein Anschlussvermerkt eingetragen. Daher müsste es noch irgendeine andere Lösung geben.
Viele Grüße
Malte Christian
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Re: Fehler C08 und B89

Beitrag von IT.NRW Methodik »

Da sich die SuS in der 10 Klasse des zieldifferenten Bildungsganges Lernen befinden, müssten diese laut § 35 AO-SF den "Abschluss des Bildungsgangs Lernen" erworben haben. Dieser wäre in der Statistik mit der Abgangsart V zu melden.
malte.christian
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Re: Fehler C08 und B89

Beitrag von malte.christian »

Sie können den Abschluss des Bildungsganges Lernen oder den ersten Schulabschluss erworben haben. Zum Zeitpunkt, als sie unsere Schule verlassen haben, haben sie keinen dieser beiden Abschlüsse erworben und ich weiß auch nicht, welcher der beiden Abschlüsse es am Ende jeweils geworden ist.

Beim Übergang von der 9 in die 10 wird an unserer Schule kein Abschluss erreicht. Es gibt bei mir zwei Möglichkeiten einen Abgang ohne Abschluss einzutragen
1) Ohne Abschluss (nur für kürzlich eingewanderte Seiteneinsteiger, die nicht in Klasse 9 versetzt wurden)
2) Ohne Abschluss, kommt aus der Deutschförderung

Beides trifft auf unsere Abgänger nicht zu. Ein einfaches "Ohne Abschluss", das hier passend wäre fehlt bei uns.

Abgesehen davon macht es meiner Meinung nach eigentlich keinen Sinn, dass dort überhaupt ein Eintrag gefordert wird. Die SuS, um die es geht haben mittlerweile ihre Schulpflicht erfüllt. Zum Zeitpunkt, als sie die Schule verlassen haben, hatten sie ihre Schulpflicht noch nicht erfüllt.
Viele Grüße
Malte Christian
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Re: Fehler C08 und B89

Beitrag von IT.NRW Methodik »

Laut erstem Beitrag handelt es sich bei den 3 SuS um Abgänge zum Schulhalbjahr.
Diese brauchen von allgemeinbildenden Schulen in ASDPC in der SCD012 nicht gemeldet werden.
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