Abgang oder Abschluss?
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Sascha Müller
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- Schulform: Gymnasium
Abgang oder Abschluss?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dieses Jahr hatten wir einen Fall, der uns etwas Kopfzerbrechen bereitet hat.
Ein Schüler der Klasse 10 hat die Versetzung nicht geschafft. Er hat sich entschieden, die Schule (Gymnasium) zu verlassen, da er bereits volljährig ist und kein Abitur anstrebt. Die Frage, die im Raum stand, war, welches Zeugnis stellen wir ihm aus?
Da er keine Versetzung und somit nicht den Mittleren Schulabschluss erworben hat, wäre das Abgangszeugnis (Anlage 33) die Wahl gewesen.
Nun kam aber die Überlegung, dass der Schüler ja den Erweiterten Ersten Schulabschluss bereits in der Tasche hat. Dies wird auf dem Abgangszeugniss aber nicht ausgewiesen. Also sollte jetzt das Abschlusszeugnis (Anlage 34u36u37) gedruckt werden. Hier tat sich aber das Problem auf, dass die Noten in den Fächern Physik, Chemie, Biologie, Geschichte, Politik und Erdkunde nicht ausgewiesen wurden. Stattdessen gibt es ein Feld für Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften (die bei uns so nicht unterrichtet werden). Hier also nur ein Strich auf dem Zeugnis. Wir haben uns letztendlich dazu entschieden ein Abgangszeugnis auszustellen und in den Zeugnisbemerkungen den Passus aufzunehmen, der belegt, dass der Schüler den EESA hat.
Gibt es hier eine elegantere Lösung? Oder müssten wir hier einen ganz anderen Report verwenden? Über ein paar Ratschläge würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Müller
P.S.: Oder gibt es einen Report, der, wie die Laufbahnbescheinigung in der Qualifikationsphase, alle belegten Fächer inkl Noten beinhaltet? Diesen könnte man dann dem Abschlusszeugnis beilegen.
dieses Jahr hatten wir einen Fall, der uns etwas Kopfzerbrechen bereitet hat.
Ein Schüler der Klasse 10 hat die Versetzung nicht geschafft. Er hat sich entschieden, die Schule (Gymnasium) zu verlassen, da er bereits volljährig ist und kein Abitur anstrebt. Die Frage, die im Raum stand, war, welches Zeugnis stellen wir ihm aus?
Da er keine Versetzung und somit nicht den Mittleren Schulabschluss erworben hat, wäre das Abgangszeugnis (Anlage 33) die Wahl gewesen.
Nun kam aber die Überlegung, dass der Schüler ja den Erweiterten Ersten Schulabschluss bereits in der Tasche hat. Dies wird auf dem Abgangszeugniss aber nicht ausgewiesen. Also sollte jetzt das Abschlusszeugnis (Anlage 34u36u37) gedruckt werden. Hier tat sich aber das Problem auf, dass die Noten in den Fächern Physik, Chemie, Biologie, Geschichte, Politik und Erdkunde nicht ausgewiesen wurden. Stattdessen gibt es ein Feld für Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften (die bei uns so nicht unterrichtet werden). Hier also nur ein Strich auf dem Zeugnis. Wir haben uns letztendlich dazu entschieden ein Abgangszeugnis auszustellen und in den Zeugnisbemerkungen den Passus aufzunehmen, der belegt, dass der Schüler den EESA hat.
Gibt es hier eine elegantere Lösung? Oder müssten wir hier einen ganz anderen Report verwenden? Über ein paar Ratschläge würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Müller
P.S.: Oder gibt es einen Report, der, wie die Laufbahnbescheinigung in der Qualifikationsphase, alle belegten Fächer inkl Noten beinhaltet? Diesen könnte man dann dem Abschlusszeugnis beilegen.
Re: Abgang oder Abschluss?
Eigentlich wäre das Zeugnis mit dem EESA korrekt.
Dieser Abschluss kennt leider Lernbereichsnoten.
Erste Frage:
Haben Sie die aktuellsten Zeugnisse? Denn eigentlich gibt es aktuell nur noch die Lernbereichsnote Naturwissenschaften (zumindest bei uns...). Sollten es die aktuellsten sein, bitte weiter bei Frage Zwei.
Zweite Frage:
Haben Sie Eintragsmöglichkeiten im Aktuellen Halbjahr auf dem Reiter Allgemeine Angaben für Lernbereichsnoten? Dort gehört nämlich die LB-Noten hin.
Wenn Sie dort eine 4 sowohl für NW als auch GL (siehe Frage 1) eintragen können, kommt auch eine Note aufs Zeugnis.
Soweit erst einmal.
Viel Erfolg!
Dieser Abschluss kennt leider Lernbereichsnoten.
Erste Frage:
Haben Sie die aktuellsten Zeugnisse? Denn eigentlich gibt es aktuell nur noch die Lernbereichsnote Naturwissenschaften (zumindest bei uns...). Sollten es die aktuellsten sein, bitte weiter bei Frage Zwei.
Zweite Frage:
Haben Sie Eintragsmöglichkeiten im Aktuellen Halbjahr auf dem Reiter Allgemeine Angaben für Lernbereichsnoten? Dort gehört nämlich die LB-Noten hin.
Wenn Sie dort eine 4 sowohl für NW als auch GL (siehe Frage 1) eintragen können, kommt auch eine Note aufs Zeugnis.
Soweit erst einmal.
Viel Erfolg!
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! 
- Raffenberg
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Re: Abgang oder Abschluss?
Sie nehmen das Abschlusszeugnis der 10, machen Noten für Gesellschaftslehrer und NW und eine Bemerkung, dess der Abschluss in Jgst 9 erworben wurde.
Eigentlich müssen die Noten für Gesellschaftslehrer und Naturwissenschaften auf der Zeugniskonferenz gefunden werden. Zur Not hier noch einmal die Kollegen kontaktieren.
Eigentlich müssen die Noten für Gesellschaftslehrer und Naturwissenschaften auf der Zeugniskonferenz gefunden werden. Zur Not hier noch einmal die Kollegen kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
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WJohannsen
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Re: Abgang oder Abschluss?
Wenn es tatsächlich der EESA ist, ist dieser erst am Ende der 10 erworben worden, also fällt die von Herrn Raffenberg genannte Bemerkung weg.
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
Wichard Johannsen
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GE Schwerte
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- Registriert: Montag 3. Dezember 2018, 10:28
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Re: Abgang oder Abschluss?
APO-SI §41.1:
"Eine Schülerin oder ein Schüler [...] des Gymnasiums mit neunjährigem Bildungsgang, [...] erwirbt nach dem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 den Erweiterten Ersten Schulabschluss, wenn sie oder er die Versetzungsanforderungen gemäß den §§ 22 Absatz 1, 25 Absatz 1 und 2 erfüllt. "
Soweit ist das lese, geht es um ein G9-Gymnasium.
Das Zeugnis zeugt 4 * mangelhaft, daher keine Versetzung. Also auch kein EESA.
Und Lernbereichsnoten für Naturwissenschaft und GL gibt es beim EESA für Gymn. nach VVzAPO-SI 41.1.3 letzter Satz.
Da der Schüler sowohl in GL als auch in NW jeweils alle 3 Fächer "ausreichend" hat, wird auch die Lernbereichsnote "ausreichend" sein.
Aber §40.4:
"Eine Schülerin oder ein Schüler[...] des Gymnasiums [...] erwirbt am Ende der Klasse 9 mit der Versetzung den Ersten Schulabschluss. "
Der Schüler ist in der 10 durch Versetzung aus 9 angekommen, also ESA erreicht.
Der ESA sieht aber imho an Gymnasien keine Lernbereichsnoten vor. Bei Gesamtschulen sind sie sogar explizit ausgeschlossen (VVzAPO-SI 40.3:)
[...] Auslassungen und Hervorhebungen von mir.
Man möge mich korrigieren, wenn ich etwas in der APO übersehen habe.
"Eine Schülerin oder ein Schüler [...] des Gymnasiums mit neunjährigem Bildungsgang, [...] erwirbt nach dem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 den Erweiterten Ersten Schulabschluss, wenn sie oder er die Versetzungsanforderungen gemäß den §§ 22 Absatz 1, 25 Absatz 1 und 2 erfüllt. "
Soweit ist das lese, geht es um ein G9-Gymnasium.
Das Zeugnis zeugt 4 * mangelhaft, daher keine Versetzung. Also auch kein EESA.
Und Lernbereichsnoten für Naturwissenschaft und GL gibt es beim EESA für Gymn. nach VVzAPO-SI 41.1.3 letzter Satz.
Da der Schüler sowohl in GL als auch in NW jeweils alle 3 Fächer "ausreichend" hat, wird auch die Lernbereichsnote "ausreichend" sein.
Aber §40.4:
"Eine Schülerin oder ein Schüler[...] des Gymnasiums [...] erwirbt am Ende der Klasse 9 mit der Versetzung den Ersten Schulabschluss. "
Der Schüler ist in der 10 durch Versetzung aus 9 angekommen, also ESA erreicht.
Der ESA sieht aber imho an Gymnasien keine Lernbereichsnoten vor. Bei Gesamtschulen sind sie sogar explizit ausgeschlossen (VVzAPO-SI 40.3:)
[...] Auslassungen und Hervorhebungen von mir.
Man möge mich korrigieren, wenn ich etwas in der APO übersehen habe.
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WJohannsen
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Re: Abgang oder Abschluss?
Französisch zählt schon mal nicht...
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
Wichard Johannsen
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GE Schwerte
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Re: Abgang oder Abschluss?
Stimmt, bleiben aber die 5en in Deutsch und Mathe sowie im "übrigen Fach" Englisch.
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WJohannsen
- Beiträge: 412
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Re: Abgang oder Abschluss?
Das müsste dieser Fall sein:
Damit kein EESA, aber Möglichkeit für eine Nachprüfung zur Erlangung des Abschlusses.
Da aber D, M und E als ZP10-Fächer rausfallen, ist das hier nicht der Fall - also tatsächlich nur ESA aus Jg. 9.
Da aber D, M und E als ZP10-Fächer rausfallen, ist das hier nicht der Fall - also tatsächlich nur ESA aus Jg. 9.
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
Wichard Johannsen
- Raffenberg
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- Registriert: Dienstag 25. September 2018, 15:22
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Re: Abgang oder Abschluss?
Stimmt.WJohannsen hat geschrieben: Dienstag 21. Juli 2026, 18:41 Wenn es tatsächlich der EESA ist, ist dieser erst am Ende der 10 erworben worden, also fällt die von Herrn Raffenberg genannte Bemerkung weg.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg