Hallo in die Runde,
bei den alten Reports erschien bei den Abschlussklassen in der AVV auf den Abschlusszeugnissen der Hinweis, dass die Schulpflicht erfüllt ist. Bei den neuen Reports erscheint bei den Abgangszeugnissen dieser Passus auch. Aber NICHT mehr auf den Abschlusszeugnissen. Ist das richtig?
Mit bestem Gruß A. Meffert
Neue Zeugnisformulare A12 / Ausbildungsvorbereitung
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- Jochen Torspecken
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Re: Neue Zeugnisformulare A12 / Ausbildungsvorbereitung
Der Passus gehört nur auf die Abgangszeugnisse. Die Sichtbarkeit wird durch den Haken "Berufschulpflicht erfüllt" gesteuert.
Auf Abschlusszeugnissen stand der Satz noch nie und gehört auch nicht drauf.
Der Satz bezieht sich auch auf einen anderen Absatz als der, der mit dem Abshcluss zusammenhängt.
§ 38
Schulpflicht in der Sekundarstufe II
(1) Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule (§ 22 Abs. 4) oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II.
(2) Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig.
(3) Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien. Die Schulpflicht endet vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines Bildungsganges der Sekundarstufe II. Absatz 2 bleibt unberührt.
(4) Die Schulpflicht endet vor den in Absatz 2 und 3 festgelegten Zeitpunkten, wenn nach Festlegung in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung die bisherige Ausbildung den weiteren Schulbesuch entbehrlich macht oder die obere Schulaufsichtsbehörde im Einzelfall eine entsprechende Feststellung trifft.
Mit dem Abschluss wird die Schulpflicht nach Absatz (3) erfüllt. Der Satz für das AGZ bezieht sich auf Absatz (4), darf also auf einem ASZ gar nciht erscheinen.
Auf Abschlusszeugnissen stand der Satz noch nie und gehört auch nicht drauf.
Der Satz bezieht sich auch auf einen anderen Absatz als der, der mit dem Abshcluss zusammenhängt.
§ 38
Schulpflicht in der Sekundarstufe II
(1) Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule (§ 22 Abs. 4) oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II.
(2) Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig.
(3) Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien. Die Schulpflicht endet vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines Bildungsganges der Sekundarstufe II. Absatz 2 bleibt unberührt.
(4) Die Schulpflicht endet vor den in Absatz 2 und 3 festgelegten Zeitpunkten, wenn nach Festlegung in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung die bisherige Ausbildung den weiteren Schulbesuch entbehrlich macht oder die obere Schulaufsichtsbehörde im Einzelfall eine entsprechende Feststellung trifft.
Mit dem Abschluss wird die Schulpflicht nach Absatz (3) erfüllt. Der Satz für das AGZ bezieht sich auf Absatz (4), darf also auf einem ASZ gar nciht erscheinen.
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Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
BK am Haspel der Stadt Wuppertal
tor@bkhaspel.de
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tor@bkhaspel.de
Re: Neue Zeugnisformulare A12 / Ausbildungsvorbereitung
...alles klar. Danke für die schnelle Info... VG A. Meffert