Hallo alle zusammen,
ich hätte gerne einen Austausch darüber, wie andere Schulen in der Schulverwaltungssoftware Kinderschutzfälle behandeln?
Wir haben eine Vermerkart mit der Bezeichnung eingeführt und haben zusätzlich den Haken "Keine Auskunft an Dritte" gesetzt, damit diese Fälle direkt erkennbar sind. Regelmäßige ÜBerprüfung erfolgt natürlich.
Wie machen das andere Schulen?
Best practice gesucht - Kinderschutzfälle
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
Best practice gesucht - Kinderschutzfälle
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Lieben Gruß
Oliver Weber
Geschwister-Scholl-Gesamtschule Moers
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Oliver Weber
Geschwister-Scholl-Gesamtschule Moers
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- Registriert: Montag 3. Dezember 2018, 19:50
- Schulform: - keine Schule -
Re: Best practice gesucht - Kinderschutzfälle
Hallo Herr Weber,
zu dieser Anfrage haben wir bereits 2017 diskutiert.
https://forum-svws.nrw.de/cgi-bin/yabb2 ... 129232/3#3
https://forum-svws.nrw.de/cgi-bin/yabb2 ... 134554/4#4
Nachdem keine weiteren Meinungen auf Ihre Anfrage geäußert wurden, möchte ich mit meinem Beitrag ein wenig provozieren. Mindestens wird das m.E. wichtige Thema nochmals nach vorne geholt.
Für mich ist es ein Widerspruch in sich, ein flammend rotes Signal zu setzen, um darauf hinzuweisen, dass es zu diesem Kind ein Geheimnis gibt, über welches (mit wem auch immer) nicht gesprochen werden darf.
Schule ist kein Auskunftsbüro!
Im Datensatz des Schülers steht drin, mit welchen Personen außerhalb der Schule über Belange des Schülers gesprochen werden darf:
dies sind die benannten Erziehungsberechtigten und die benannten Notfallkontakte (Großeltern,…). Nur der/die Erziehungsberechtigte/n dürfen diesen Personenkreis beschneiden (z.B. bei gerichtlicher Entzug der Erziehungsberechtigung eines Elternteils) oder erweitern. Nur ganz besondere Situationen (Gefahr für Leib und Leben) könnten die Schule berechtigen, Dritte von sich aus einzubeziehen (z.B. Behörden wie Polizei oder Jugendamt).
Wenn alle Beteiligten diese Grundregeln beherzigen, genießt jedes Kind in der Schule den maximalen Datenschutz.
Wird bei einem Kind im Programm die rote Flagge gesetzt, fragt sich jeder normale Mensch, warum dies geschehen ist. Wenn der Grund in den Bemerkungen zu finden ist, gibt es schnell viele Mitwisser. Die Schule muss sich die Frage stellen, ob die Markierung dem Kind nutzt oder ob sie erst die Aufmerksamkeit Dritter weckt. Dritte sind auch Lehrkräfte, welche nicht mit der Unterrichtung des Kindes befasst sind. Was soll die Information über die Besonderheit des Kindes bewirken??? Welche pädagogisch notwendige Erkenntnis ergibt sich z.B. für den Klassenlehrer aus dieser Info?
Medizinische Erkenntnisse zu einem Kind Kindes dürfen nicht im Programm erfasst werden – selbstverständlich aber Maßregeln, welche bei kritischen Ausprägungen der Erkrankung (z.B. Bienenstich) zu treffen sind.
Möglicherweise gehören die von Ihnen unter dem Begriff "Kinderschutz" angedachten Bemerkungen eher in die Aufzeichnungen eines Sozialarbeiters und sind als solche erst recht der Schule vorzuenthalten (Sozialgeheimnis). Auch das Sozialgeheimnis tritt nur in besonderen Notsituationen zurück.
zu dieser Anfrage haben wir bereits 2017 diskutiert.
https://forum-svws.nrw.de/cgi-bin/yabb2 ... 129232/3#3
https://forum-svws.nrw.de/cgi-bin/yabb2 ... 134554/4#4
Nachdem keine weiteren Meinungen auf Ihre Anfrage geäußert wurden, möchte ich mit meinem Beitrag ein wenig provozieren. Mindestens wird das m.E. wichtige Thema nochmals nach vorne geholt.
Für mich ist es ein Widerspruch in sich, ein flammend rotes Signal zu setzen, um darauf hinzuweisen, dass es zu diesem Kind ein Geheimnis gibt, über welches (mit wem auch immer) nicht gesprochen werden darf.
Schule ist kein Auskunftsbüro!
Im Datensatz des Schülers steht drin, mit welchen Personen außerhalb der Schule über Belange des Schülers gesprochen werden darf:
dies sind die benannten Erziehungsberechtigten und die benannten Notfallkontakte (Großeltern,…). Nur der/die Erziehungsberechtigte/n dürfen diesen Personenkreis beschneiden (z.B. bei gerichtlicher Entzug der Erziehungsberechtigung eines Elternteils) oder erweitern. Nur ganz besondere Situationen (Gefahr für Leib und Leben) könnten die Schule berechtigen, Dritte von sich aus einzubeziehen (z.B. Behörden wie Polizei oder Jugendamt).
Wenn alle Beteiligten diese Grundregeln beherzigen, genießt jedes Kind in der Schule den maximalen Datenschutz.
Wird bei einem Kind im Programm die rote Flagge gesetzt, fragt sich jeder normale Mensch, warum dies geschehen ist. Wenn der Grund in den Bemerkungen zu finden ist, gibt es schnell viele Mitwisser. Die Schule muss sich die Frage stellen, ob die Markierung dem Kind nutzt oder ob sie erst die Aufmerksamkeit Dritter weckt. Dritte sind auch Lehrkräfte, welche nicht mit der Unterrichtung des Kindes befasst sind. Was soll die Information über die Besonderheit des Kindes bewirken??? Welche pädagogisch notwendige Erkenntnis ergibt sich z.B. für den Klassenlehrer aus dieser Info?
Medizinische Erkenntnisse zu einem Kind Kindes dürfen nicht im Programm erfasst werden – selbstverständlich aber Maßregeln, welche bei kritischen Ausprägungen der Erkrankung (z.B. Bienenstich) zu treffen sind.
Folgerichtig dient es dem Schutz des Kindes, wenn eine Anordnung wie: „das Kind ist nach Schulschluss einer benannten Person zu übergeben“ im Programm hinterlegt ist. M.E. reicht es völlig aus, wenn der Grund für eine solche Anordnung der Schulleitung bekannt ist. Die Erziehungs-berechtigten sollen entscheiden, welche Zusatzinformationen im Programm gespeichert werden dürfen bzw. müssen.Anlage A VODV I - Fußnote **: ...Medizinische Gutachten und Atteste sind hiervon ausgenommen und dürfen nicht automatisiert verarbeitet werden. Auswirkungen der Daten dürfen durch maßnahmebezogene Entscheidungsbegriffe, eine Zahl oder Prozentangabe automatisiert verarbeitet werden.
Möglicherweise gehören die von Ihnen unter dem Begriff "Kinderschutz" angedachten Bemerkungen eher in die Aufzeichnungen eines Sozialarbeiters und sind als solche erst recht der Schule vorzuenthalten (Sozialgeheimnis). Auch das Sozialgeheimnis tritt nur in besonderen Notsituationen zurück.
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
Pensionist
Ottmar Tusch
Pensionist
